…der Fall sein, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Ein (grobes) Verschulden wird daher idR etwa dann zu verneinen sein, wenn der Abgabepflichtige der Selbstberechnung zugrunde legt - Rechtsprechung des VwGH, VfGH oder EuGH, - eine Rechtsauskunft des zuständigen Finanzamtes, - eine Erlassmeinung des BMF. - eine…
…Geltendmachung des Progressionsvorbehaltes (mit Deutschland) bzw. auf Anwendung der Anrechnungsmethode (mit den Vereinigten Staaten) hat. Aus der vom Bw. ins Treffen geführten Rechtsansicht des BMF, EASNr. 1478 Abs. 1 letzter Satz, ist jedoch unabhängig von den Methodenartikeln zu schließen, dass ein Staat zur Geltendmachung des…
…Durchführungsrichtlinien, die die Auffassung des BMF zu einzelnen Rechtsfragen oder größeren Rechtsgebieten wiedergeben und im AÖF, in den Bekanntmachungsorganen der Interessensvertretungen, im (Fach)Schrifttum verlautbart oder sonst der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Eine solche Weisung liegt im gegenständlichen Falle entgegen der Rechtsansicht der Bw. nicht…
…stellte den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und verwies darauf, dass das zitierte Erkenntnis des VwGH zur Begründung der Rechtsansicht des Finanzamtes nicht mehr herangezogen werden könne, da § 3 des Lotteriegesetzes 1947 durch die Bestimmungen des nachfolgenden Gebührengesetzes, zuletzt durch …
…die Amtspartei den Wiederaufnahmeantrag wegen Verspätung zurück, weil nach beiden Tatbeständen des § 304 BAO bereits absolute Verjährung eingetreten sei. Zur Rechtsfrage der neuen Tatsache enthält der angefochtene Bescheid folgende Aussage: "Die von Ihnen zitierte Rechtsansicht des BMF sagt aus, dass das Vorliegen eines Nichtbescheides eine…
…die Amtspartei den Wiederaufnahmeantrag wegen Verspätung zurück, weil nach beiden Tatbeständen des § 304 BAO bereits absolute Verjährung eingetreten sei. Zur Rechtsfrage der neuen Tatsache enthält der angefochtene Bescheid folgende Aussage: "Die von Ihnen zitierte Rechtsansicht des BMF sagt aus, dass das Vorliegen eines Nichtbescheides eine…
…Nichtgeltendmachung kein grobes Verschulden treffe. Diese Rechtsansicht des Bw werde durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 28.10.2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Mit dem Grundlagenbescheid 1989, datiert vom 24.05…
…Nichtgeltendmachung kein grobes Verschulden treffe. Diese Rechtsansicht des Bw werde durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Mit Grundlagenbescheid vom 28. März 1991 wären anteilige…
…Nichtgeltendmachung kein grobes Verschulden treffe. Diese Rechtsansicht des Bw werde durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Mit Grundlagenbescheid vom 28. März 1991 wären anteilige…
…Nichtgeltendmachung kein grobes Verschulden treffe. Diese Rechtsansicht des Bw werde durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Mit Grundlagenbescheid vom 24. Mai 1991 wären anteilige…
…kein grobes Verschulden treffe. Diese Rechtsansicht des Bw. werde durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Mit Grundlagenbescheid für das Jahr 1989, datiert mit 28…
…ausgeführt wurde, werden nunmehr aufgrund einer Programmänderung, basierend offensichtlich auf einer geänderten Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen, auch sonstige Bezüge und die darauf entfallende Steuer bei Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages angesetzt. Ob diese nunmehrige Rechtsansicht des BMF zutreffend ist, kann im Berufungsfall auf sich beruhen; da…
…sieben Jahren zulässig wäre oder vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO zugrunde läge. Das Finanzamt stellte fest, dass die zitierte Rechtsansicht des BMF darauf nicht eingehen würde…
…sieben Jahren zulässig wäre oder vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO zugrunde läge. Das Finanzamt stellte fest, dass die zitierte Rechtsansicht des BMF darauf nicht eingehen würde…
…sieben Jahren zulässig wäre oder vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO zugrunde läge. Das Finanzamt stellte fest, dass die zitierte Rechtsansicht des BMF darauf nicht eingehen würde…
…den Fall des Bw. nichts zu gewinnen, denn damit wird nicht ausgedrückt, dass eine Wiederaufnahme ohne Beachtung ihrer Befristung durch § 304 BAO (stets) dann zu bewilligen wäre, wenn im Moment der Bewilligung der Wiederaufnahme bereits Verjährung eingetreten wäre. Mitteilung von Rechtsansichten des BMF sind keine…
…sei im Wartungserlass des BMF, GZ BMF-010203/0501-VI/6/2007 vom 5.12.2007 zu den EStR 2000 die Rz 7598 auf Grund eines VwGH -Erkenntnisses geändert worden und laute nun wie folgt: "In einem ersten Schritt ist das progressionswirksame Welteinkommen inklusive ausländischer…
…Diese Rechtsansicht des zuständigen Finanzamtes sei unrichtig. Gemäß Erlass des BMF vom 28.11.2003, GZ: 07 0104/8-IV/7/03 sei davon auszugehen, dass für die Bw. der im Erlass angesprochene Sachverhalt gültig sei. Werde nämlich erstmals ein gemeinsamer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des…
…Bw. an der Nichtgeltendmachung kein grobes Verschulden treffe. Diese Rechtsansicht des Bw. werde durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Mit Grundlagenbescheid vom 28. März…
…und damit um einen tauglichen Wiederaufnahmegrund i.S. des § 303 Abs. 1 lit. b BAO handle. Diesbezüglich verwies der Bw. auch auf die gleichlautende Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 14.8.2008 als unbegründet abgewiesen, wobei darauf verwiesen wurde…