…nach seinem Aufenthalt in Belgien tatsächlich wieder in dieselbe Wohnung zurückkehrte und diese seither auch wieder bewohnt. Eine gegenteilige Behauptung wird im Verfahren nicht aufgestellt und auch kein Zweifel an der Wohnsitzqualität im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes releviert. Des Weiteren kann aus dem Umstand…
…Im Übrigen setze eine Bescheidaufhebung voraus, dass die Rechtswidrigkeit gewiss ist. Von einer solchen Gewissheit könne aber nach dem bereits Gesagten keine Rede sein. Schließlich sei bei der Ermessensübung nicht begründet worden, weshalb trotz vollständiger Offenlegung (im Veranlagungsverfahren betreffend 2005) der (vermeintlichen bzw angenommenen) Rechtsrichtigkeit…
…Einbehaltung folgt, gestellt werden. Für das Verfahren über die Rückzahlung ist das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Antragstellers obliegt. Nach der Neufassung durch BGBl I 2000/142 ist § 240 Abs 3 BAO unter anderem insoweit nicht anwendbar, als ein…
…bei den Gesellschaftern der Bw auch an der Absicht der Steuervermeidung. Dazu wird auf des "Halbeinkünfteverfahren" dem die in Deutschland ansässigen Gesellschafter unterliegen bzw. darauf verwiesen, dass die nach dem DBA-BRD aus 2000 effektiv einzubehaltende Quellensteuer (KESt) von 15 % in Deutschland wieder anrechenbar ist.…
…24 (1) DBA-Österreich/BRD zu bewerten und dementsprechend auch auf Rückzahlung der unter Vorbehalt bereits bezahlten Einkommensteuervorschreibungen 2004 bis 2008. Die Begründung dieses Antrages lässt in aller Deutlichkeit erkennen, dass sich der Bw. mit seinem Vorbringen dem Grunde nach gegen die materielle Richtigkeit der…
…1 DBA Österreich-Frankreich steht das Besteuerungsrecht für die nichtselbständigen Einkünfte des Bw. dem Ansässigkeitsstaat Österreich insoweit zu, als nicht eine Entlohnung für eine in Frankreich ausgeübte Tätigkeit vorliegt. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach…
…einen Wohnsitz gemäß § 26 BAO darstellt und der Berufungswerber dort im Sinne des Artikels 4 DBA Schweiz seine Ansässigkeit hat. Weiters kann nicht vom Vorliegen von Einkünften ausgegangen werden, welche nach dem DBA Schweiz in Österreich von der Besteuerung befreit sind. Eine Herabsetzung der Einkommensteuer…
…Begebung am 14.3.1997, Rückzahlung bis 18.3.1998). d. Nach den Angaben der Bw. in der Berufungsergänzung vom 20. März 2006 habe man nur einen Darlehensvertrag abschließen wollen, der mit § 93 EStG 1988 keinen Zusammenhang aufweise. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Darlehenscharakter des…
…ist festzustellen, dass bereits nach dem EuGH-Urteil vom 12.5.1998, Rs C-336/96, Gilly, wohl kaum Zweifel bestehen können, dass ein abkommensrechtlicher Anrechnungshöchstbetrag grundsätzlich gemeinschaftsrechtskonform ist, zumal daraus hervorgeht, dass ein DBA lediglich verhindern soll, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden…
…der Schweiz mit Erbschaftsteuer belastet. Österreich steht das Besteuerungsrecht nicht zu. Gemäß Art 9 DBA nimmt der Vertragsstaat, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte, das Vermögen, das nach dem DBA im anderen Vertragsstaat besteuert werden darf, von der Besteuerung aus…
…kann nach dem aufhebenden Erkenntnis des VwGH auch die Tatsache, dass das Vorbringen des Bw im Vorverfahren, mit den nach Zypern überwiesenen Beträgen seien Studien zur Erlangung von Subventionen etc abgedeckt worden, zahlreiche Ungereimtheiten aufwies, nichts ändern. Bemerkt wird, dass dieses Vorbringen im ggstdl Verfahren…
…3 DBA Großbritannien enthält den (vorangehend) bezeichneten Passus wortwörtlich. Damit ist der Ort der Geschäftsleitung Anknüpfungsmerkmal für die unbeschränkte Steuerpflicht (SWK 2005, W 148, S. 1072 ff.). Ort der Geschäftsleitung ist der Ort an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Nach ständiger Rechtsprechung…
…so ist insoweit eine Rückzahlung nach § 240 Abs 3 vorzunehmen, wie sich aus lit c der vorgenannten Bestimmung ergibt. Die Unzulässigkeit einer solchen Anrechnung kann sich zB auf Grund eines DBA ergeben, wenn nach diesem Österreich für die betreffenden Einkünfte kein Besteuerungsrecht zukommt." (Ellinger/Iro…
…auch kein Feststellungsbescheid nach § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung für die Abzugsteuer erteilt werden. Sie werden ersucht, sich innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens hierzu zu äußern." Dieser Vorhalt konnte dem Bw nicht zugestellt werden, er wurde dem UFS mit dem Vermerk …
…die nach dem Abkommen in Deutschland besteuert werden dürfen, in Österreich von der Besteuerung ausgenommen werden (d. h. nicht nur dann, wenn sie auch tatsächlich in Deutschland besteuert werden). Die Überschrift lautet allerdings "Vermeidung der Doppelbesteuerung". Artikel 15 des DBA enthält als Grundregel die Besteuerung…
…seien. Einige Monate nach dem Kauf der A.GmbH durch die Bw. sei die Firma Diam an die Firma Zanussi verkauft worden, welche in weiterer Folge nur noch fehlerhafte Geräte verkauft habe, sodass in dieser Geschäftssparte erhebliche Verluste entstanden seien. Im Bp-Verfahren sei der…
…Naheverhältnisses zum Anteilsinhaber eine in der Anteilsinhaberschaft wurzelnde Zuwendung erhalten (VwGH 31.5.2006, 2002/13/0168). Insoweit die im weiteren Verfahren noch zu treffenden Ermittlungen eindeutig ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt von einem Verzicht auf eine Rückzahlung bzw. von einer Vorteilszuwendung an S…
…die strittige Vergleichszahlung nach Dienstfreistellung sind vielmehr, soweit diese ihre Wurzeln in der aktiven österreichischen Tätigkeit haben bzw. kausal durch Dienstleistungen auf Grund des Dienstvertrages mit der T AG auf österreichischem Staatsgebiet verursacht worden sind, nach Art. 15 DBA-CH und dem dort inhärenten Kausalitätsprinzip…
…des weiteren eine Remuneration, deren Höhe jeweils nach dem vorliegen der Jahresbilanz unter Bedachtnahme auf das erzielte Geschäftsergebnis für das abgelaufene Geschäftsjahr festgesetzt wird." Auch der Hinweis auf die abgegoltenen Ansprüche auf Mehrarbeit durch die laufenden Bezüge ist damit nicht zielführend, da eben diese Mehrarbeit…
…nach dem ordentlichen Betriebsergebnis laut Rechnungslegungsgesetz einschließlich des Finanzergebnisses ohne Berücksichtigung der Verzinsung der Gewinnschuldverschreibung, ohne dem außerordentlichen Ergebnis und den Rücklagenbewegungen. c) Rückzahlung: die Anleihe ist zum Nennwert am 30.06.2008 zurückzuzahlen, die Anleihegeberin hat das Recht auf vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung…