…den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum April 2009 bis Dezember 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist slowakische Staatsbürgerin. Sie arbeitet in Österreich in…
…Oktober 2008 betreffend | 1. | Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind VB für den Zeitraum Jänner 2004 bis April 2004 und Rückforderung von der Ausgleichszahlung für das Kind VB für den Zeitraum Mai 2004 bis Dezember 2004 | 2. | Abweisung des…
…Träger (und dem Kindesvater) durch die Mitteilung der Kindesmutter bekannt gewesen sein müsste mit dem Kind auszuzahlen gewesen. Aufgrund des in Deutschland mangels gemeinsamer Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind, ungerechtfertigten Bezuges deutschen Kindergeldes durch den Kindesvater, kann eine Rückforderung dieser Beträge in Österreich von der Berufungswerberin…
…den Zeitraum von Mai 2006 bis Sept 2010, sodass die Rückforderung bzw die Abweisung zu Unrecht erfolgte. Beweis: PV, Urkunden. Die Antragstellerin stellt daher den Berufungsantrag a) auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, in deren Zuge die Antragstellerin einzuvernehmen ist, b) auf Zulassung und Durchführung…
…| | | | 39.964.042,07 Wir berichtigen daher die beim Finanzamt eingereichten KESt-Anmeldungen für die oben angeführten Kalendermonate um die hier angegebenen Werte. ... ... Um bei Rückforderung der Kapitalertragsteuer von unserem Kunden den Einwand der fehlenden Abzugspflicht (arg. fehlende Meldung, siehe Schönstein…
…Die auf die aufgelaufenen Zinsen entfallende KESt berechnet sich wie folgt: [Grafik] Wir berichtigen daher die beim Finanzamt eingereichten KESt-Anmeldungen für die oben angeführten Kalendermonate um die hier angegebenen Werte. ... ... Um bei Rückforderung der Kapitalertragsteuer von unserem Kunden den Einwand der fehlenden Abzugspflicht (arg…
…familienbezogene Leistungen in l1 einzubringen und diese Berufungsvorentscheidung den gr Behörden zur Kenntnis zu bringen, denn nach dem von Ihnen vorgebrachten Sachverhalt ist der Mitgliedstaat l1 ausschließlich für die familienbezogenen Leistungen zuständig. Auf die zusätzlichen Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe 10/2009…
…aus der im wiederaufgenommenen Verfahren betreffend Einkommensteuer der Jahre 2004 und 2005 erfolgten Nichtanerkennung der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten sowie aus der Nichtberücksichtigung der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung, nicht hingegen aus der Rückforderung von Kinderabsetzbeträgen. Es war daher wie im Spruch…
…9.2005 wird die Problemstellung, die zu dieser Feststellung führt, wie folgt dargestellt: 1. Abrechnung in Höhe von Pauschalen, die nicht vereinbart wurden und auch nicht den Event-Marketing-Richtlinien entsprechen. 2. Eine Abrechnung, die nur eine Stundenanzahl x Stundensatz enthält, genügt nicht den erhöhten…
…GmbH, über die am 2.3.2005 der Konkurs eröffnet worden ist. Strittig ist, ob der Bescheid über die Abweisung von Rückzahlungsanträgen vom 3. Mai 2005 (über € 1.932,27) und 11. Mai 2005 (über € 400,00) zu Recht ergangen ist. Der abweisende…
…2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Mai 2004 bis Dezember 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die erlassene Berufungsvorentscheidung werden aufgehoben. Entscheidungsgründe KV, in der Folge mit Bw. bezeichnet, bezog im Zeitraum Mai 2004 bis Dezember 2006 Familienbeihilfe (Differenzzahlung) und Kinderabsetzbetrag…
…Anspruch auf Ausgleichszahlung bestanden habe. Vorerst werde jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer Rückforderung Abstand genommen. Mit Schreiben vom 30. Juli 2012 beantragte die Bw. die Vorlage ihrer Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte in diesem vor, dass in der Begründung…
…entsprechende Sicherheiten mit den Kunden für den Fall einer Rückforderung seitens des Finanzamtes zu vereinbaren. Soweit vorgebracht wurde, dass der Fiskus jahrelang durch die Anwendung der linearen Methode bei der Veräußerung von Wertpapieren insgesamt einen enormen Vorteil erzielt habe und es auch deshalb unzulässig sei…
…Höhe von insgesamt € 912,10 gewährt und hiezu begründend ausgeführt: "Da der Kindesvater im Wohnland des Kindes erwerbstätig ist, besteht ein vorrangiger Anspruch auf Familienleistungen in der l1 (EuGH v. 26.11.2009, Rs C-363/08). Für den Juni 2009 kann keine Differenzzahlung…
…eine Aufrechnung im Konkurs entscheidend, dass sich die Ansprüche bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechenbar gegenüber gestanden seien. Zu der dieser Abgabensache zu Grunde liegenden Frage, nämlich wie die Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen, die für Lieferungen aus der Zeit vor Konkurseröffnung geschuldet würden, konkursrechtlich einzustufen seien…
…um eine Rückforderung von offensichtlich sachlich nicht gerechtfertigten KESt-Gutschriften zu vermeiden. Darüber hinaus weist die Finanzverwaltung in der Einleitung zu den KESt-Richlinien 1993 ausdrücklich darauf hin, dass mit den Ausführungen in den Richtlinien keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet…
…Erwerbes der gegenständlichen Wertpapiere durch die Bw. ist die Bank. von einer Kapitalertragsteuerpflicht dieser Wertpapiere ausgegangen und hat für die im Kaufpreis enthaltenen anteiligen Kapitalerträge Kapitalertragsteuergutschriften geltend gemacht. Nunmehr steht aufgrund des vorzeitigen Rückkaufes der Wertpapiere am 20. März 2003 fest, dass keine Kapitalerträge vorliegen…
…im Wortlaut der Bestimmung keine Deckung. Anlässlich des Erwerbes der gegenständlichen Wertpapiere durch die beiden Kunden ist die Bank von einer Kapitalertragsteuerpflicht dieser Wertpapiere ausgegangen und hat für die im Kaufpreis enthaltenen anteiligen Kapitalerträge Kapitalertragsteuergutschriften erteilt. Nunmehr steht aufgrund des vorzeitigen Rückkaufes der Wertpapiere am…
…Februar 2011 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als ausgesprochen wird, dass die Umbuchung des Betrages von € 841,25 am 3. Februar 2011 vom Abgabenkonto St.Nr.: 1/8 auf das Abgabenkonto St.Nr.: 1…
…Zum einen sei die finanzmathematische Berechnungsmethode ganz offenbar ausschließlich anzuwenden. Darüber hinaus sei iZm der linearen Methode nur mehr von pauschaler Ermittlung und einer Art Schätzung die Rede. Im Unterschied zu den Ausführungen in den EStR 2000 zur linearen Berechnungsmethode (Rz 6186: "wesentliche Abweichung um…