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UFSW RV/0579-W/03Versuchte Umdeutung von Begünstigungstatbeständen (§ 17 Abs. 1 Z 1 in Z 2 GrEStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…rückgängig gemacht wird, 2. wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. ...................................... (2) Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich, der selbst einen Erwerbsvorgang nach § 1 darstellt…

UFSW RV/3350-W/02Wann erlangen die Verkäufer bei einer Auflösung ihre ursprüngliche Rechtstellung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2003

…zurückbezahlt. ....." Mit Bescheid vom 28. Jänner 2002 wurde der Antrag auf Rückerstattung der Grunderwerbsteuer abgewiesen. Begründet wurde diese Abweisung wie folgt: "Eine vollständige Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges mit völliger Wiedererlangung der Verfügungsmacht über die gegenständliche Liegenschaft durch die Verkäufer, wie sie im § 17 GrEStG gefordert wird…

UFSW RV/2900-W/07Keine Erstattung der GrESt bei Auflösung des Kaufvertrages und Abschluss des neuen Kaufvertrages uno actu an GmbH, an der Ersterwerber beteiligt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2010

…Inanspruchnahme von §17 GrEStG ist die vorliegende Vertragslage ausreichend. Der der Vertragslage zugrundeliegende Sachverhalt, wonach in der Rückgängigmachung keine Umgehung der - neuerlichen - Grunderwerbssteuerpflicht liegt, wurde schlüssig dargelegt. Es wird daher die Aufhebung des angefochtenen Bescheides bzw. die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer i.H.v. € 1…

UFSW RV/3946-W/08Rückgängigmachung eines Übereignungsanspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2013

…Berufungsvorentscheidung, welche das Finanzamt damit begründete, dass eine einvernehmliche Auflösung des seinerzeitigen Erwerbsvorganges vorliege und gemäß § 17 GrEStG 1987 die Grunderwerbsteuer rückerstattet werde, wenn die Rückgängigmachung innerhalb von drei Jahren erfolge, was im gegenständlichen Fall aber nicht gegeben sei, brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein…

UFSW RV/1660-W/07Zurücknahmebescheid gemäß § 275 BAO infolge Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.12.2007

Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…

UFSZ2L ZRV/0058-Z2L/04Abgabenbefreiung für Rückwaren im persönlichen Gepäck von Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.01.2005

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 18. Jänner 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 19. Dezember 2001, Zl. 100/59039/2001-1, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…

UFSK RV/0322-K/08Ordnungsgemäße Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2011

…April 1991, 90/16/0009, wonach die Auffassung, für eine - grunderwerbsteuerlich anzuerkennende - Rückgängigmachung wäre eine fristgerechte Rückführung sämtlicher Leistungen erforderlich, unzutreffend sei. Entscheidend ist nach Ansicht des VwGH (und der von ihm dort zitierten deutschen Literatur) einzig, dass das Verpflichtungsgeschäft (Anm.: fristgerecht) rückgängig gemacht werde…