…| 2006 | 25.686.051,48 € | 2007 | 28.191.266,55 € | 2008 | 26.689.791,71 € Bei der Veranlagung der Körperschaftsteuer der Gruppe verweigerte das Finanzamt den Quellensteuerabzug der auf die GT entfallenden Quellensteuer mit der Begründung…
…Gesamteinkünfte der Gruppe betrugen dagegen + 7.750.010,10 € (KÖSt-Vorschreibung von rd. 1,8 Millionen €). Bei der Veranlagung der Körperschaftsteuer der Gruppe verweigerte das Finanzamt den Quellensteuerabzug der auf den GT entfallenden Quellensteuer mit der Begründung, dieser habe 2006 einen Verlust ausgewiesen…
…mit der Begründung, der Quellensteuerabzug sei nicht korrekt in Abzug gebracht worden. Darüber hinaus seien auch die von ihr geleisteten Vorauszahlungen nicht berücksichtigt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8.1.2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich des Quellensteuerabzuges hielt das Finanzamt fest, dass in…
…die Bw. der Ansicht gewesen sei, dass sie betreffend den dargelegten Einkünften aufgrund des in der Schweiz erfolgten Quellensteuerabzugs sämtliche Steuerpflichten erfüllt habe. Mit Bescheid vom 23. Februar 2011 nahm das Finanzamt Wien 1/23 das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2004 gemäß §…
…gilt auch für das Streitjahr. Ergänzend und streitjahrspezifisch wird ausgeführt: In der rechtsirrigen Meinung, Österreich habe wegen der bereits durch Quellensteuerabzug erfolgten Besteuerung in der Schweiz keinerlei Besteuerungsrecht, teilte der Bw dem Finanzamt mit, er werde keine Vorauszahlungen leisten und keine Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt…
…wie er selbst einräumte und Nachbarn bestätigten - ca. zweimal monatlich benutzt. In der rechtsirrigen Meinung, Österreich habe wegen der bereits durch Quellensteuerabzug erfolgten Besteuerung in der Schweiz keinerlei Besteuerungsrecht, teilte der Bw dem Finanzamt mehrfach mit, er werde keine Vorauszahlungen leisten und keine Steuererklärung einreichen…
…einräumte und Nachbarn bestätigten - ca. zweimal monatlich benutzt. In der rechtsirrigen Meinung, Österreich habe wegen der bereits durch Quellensteuerabzug erfolgten Besteuerung in der Schweiz bzw wegen der polizeilichen Abmeldung in Österreich keinerlei Besteuerungsrecht, teilte der Bw dem Finanzamt mit, er werde keine Vorauszahlungen leisten und…
…er - wie er selbst einräumte und Nachbarn bestätigten - ca. zweimal monatlich benutzt. In der rechtsirrigen Meinung, Österreich habe wegen der bereits durch Quellensteuerabzug erfolgten Besteuerung in der Schweiz keinerlei Besteuerungsrecht, teilte der Bw dem Finanzamt mit, er werde keine Vorauszahlungen leisten und keine Steuererklärung einreichen.…
…dass die niederländische Mutter mit ihren inländischen Lizenzeinkünften beschränkt steuerpflichtig und Österreich auf Grund des DBA Abkommens zum Quellensteuerabzug in Höhe von 10% der Brutto-Lizenz berechtigt sei. Die Quellensteuer wurde einerseits als Forderung gegenüber der Konzernmutter und andererseits als Verbindlichkeit - Finanzamt eingestellt. | |…
…und Z, eine Kopie eines Mietvertrages vom 1. Oktober 2006 über die Anmietung eines Einfamilienhauses in Z und eine Bestätigung des Kantonalen Steueramtes Stg über den Quellensteuerabzug im Jahre 2005 vor und führte aus, dass er seit August 2005 von seiner Ehegattin getrennt lebe, dass…
…auf das Gesamtergebnis (und dieses sei im gegenständlichen Fall positiv) beurteilt werden. Aus den Veranlagungsakten der B-GmbH ergibt sich dass der Quellensteuerabzug aus der Veranlagung von Festgeldern bei einer Bank auf Malta erfolgte. Die Berufung wurde vom Finanzamt dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) zur Entscheidung…
…steuerpflichtigen Körperschaft mit Sitz in der EU gegenüber einer vergleichbaren inländischen Körperschaft. Dies gelte auch und insbesondere für einen Quellensteuerabzug. Es werde daher beantragt die Abzugssteuer für 2008 mit € 2.256.454,19 bzw. für Jänner 2009 mit € 206.153,59 festzusetzen. Über…
…Z 5 EStG 1988 gegeben. Bei den Abzugstatbeständen sei jedoch auf Doppelbesteuerungsabkommen Bedacht zu nehmen. Insofern diese Österreich das Besteuerungsrecht nehmen, ohne nicht gleichzeitig einen Quellensteuerabzug zuzulassen, sei ein Steuerabzug gemäß § 99 EStG 1988 unzulässig. Auf die weiteren Ausführungen zur Begründung des Rechtsmittels darf verwiesen…
…dann, wenn die Verteilungsnormen für Dividenden dem Quellenstaat ein eingeschränktes Besteuerungsrecht belassen und der jeweilige Quellenstaat den nach seinem innerstaatlichen Recht höheren Satz abzieht, nur bis zum Betrag des abkommenskonformen Quellensteuerabzugs angerechnet werden kann. Bei der Frage, ob eine ausländische Steuer "abkommenskonform" einbehalten wurde, handelt…
…Einkommensverhältnisse der Bw. und des Vorliegens diverser Einkunftsquellen konnte der Einwand der Bw., sie sei rechtsirrig davon ausgegangen, dass mit dem in Liechtenstein erfolgten Quellensteuerabzug sämtliche Steuerpflichten erfüllt seien, nicht als ernsthaftes Vorbringen gewertet werden. Umso mehr als davon ausgegangen werden kann, dass die Bw…
…15 Abs. 4 DBA-Schweiz vorliege, sodass die Republik Österreich diese Einkünfte nicht besteuern dürfe. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber des Abgabepflichtigen den Quellensteuerabzug falsch ermittelt habe, könne nicht diesem zum Vorwurf gemacht werden. Betreff des Vorwurfes der missbräuchlichen Anwendung des § 302 Abs. 2 lit…
…im Betrag von insgesamt € 132.604,30, welche in Singapur dem Quellensteuerabzug unterzogen worden waren. Die in Singapur entrichteten Ertragsteuern betrugen € 10.318,02 davon entfielen € 7.375,60 (10%) auf Lizenzzahlungen und € 2.942,42 (5%) auf Zinserträge. Das Gesamteinkommen…
…ausländische Einkünfte aus Zinsen und Lizenzen der Bw. im Betrag von insgesamt € 132.604,30, welche in Singapur dem Quellensteuerabzug unterzogen worden waren. Die in Singapur entrichteten Ertragsteuern betrugen welcher als GM unter anderen auch die GM angehört. Laut Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2005 vom 16…
…seinem Aufbau nach keinen Unterschied zu den Lohnausweisen der Vorjahre, als der Berufungswerber unstrittig Grenzgänger war, auf. So dokumentiert er etwa einen 4%-igen Quellensteuerabzug (2.184,00 = 4% von 54.600,00 SFr.), somit exakt jene Quellensteuerhöhe, wie sie laut DBA Lie, Art…
…seinem Aufbau nach keinen Unterschied zu den Lohnausweisen der Vorjahre, als der Berufungswerber unstrittig Grenzgänger war, auf. So dokumentiert er etwa einen 4%-igen Quellensteuerabzug (2.444,00 = 4% von 61.100,00 SFr.), somit exakt jene Quellensteuerhöhe, wie sie laut DBA Lie, Art…