…Das AFZ ist die höchste Stufe und für Berufs-Hubschrauberpiloten unumgänglich. | Gültige Sicht-Nachtflugberechtigung für Hubschrauberpiloten | Der nächste Schritt nach der Privatpilotenlizenz ist der Erwerb einer gültigen Sicht-Nachtflugberechtigung für Hubschrauberpiloten. | Berufs-Hubschrauberpilotenlizenz CPL(H) | Nach einer Flugpraxis von 185 Stunden…
…Höhe von € 18.768,20. Das Finanzamt (FA) versagte die Anerkennung dieser Aufwendungen mit dem Hinweis, dass die Aufwendungen für die Erlangung der Privatpilotenlizenz (PPL) keine Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 darstellen würden. In der Berufung wird eingewendet, dass die PPL Bestandteil der modularen…
…Falle einer Störung. Im Jahr 2008 begann er mit der Ausbildung zum Erwerb des Privatpilotenscheines. Ende 2009 schloss er diese Ausbildung mit dem Erhalt der Privatpilotenlizenz (PPL) ab. Die dafür aufgewendeten Kosten machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Fortbildungskosten geltend. Er argumentierte, dass er diese…
…Wesentlichen eingewendet, dass bei der Umsatzsteuerberechnung für die Erlangung der Privatpilotenlizenz gutgläubig der ermäßigte Steuersatz von 10% angewendet und dies von der Finanzbehörde nie beanstandet worden sei. Die Flugtickets in das Ausland unterlägen einer Steuerbefreiung und seien daher zu Unrecht von der Bp. dem Normalsteuersatz…
…Ausbildungen im schifffahrtstechnischen und nautischen Bereich seien jedoch eine voraussetzende Bedingung für die Ausübung der derzeitigen dienstlichen Tätigkeit und deshalb in vollem Umfang der beruflichen Fortbildung zuzurechnen. Keinesfalls könne der Erwerb dieser umfangreichen Kenntnisse mit dem Erwerb eines B-Führerscheins oder einer Privatpilotenlizenz verglichen werden…
…dass die Gebühren gem. den vorstehenden TP zu Recht angewandt wurden - für die Luftfahrtbehörde mit der Verlängerung einer Berufspilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen kein höherer Aufwand verbunden als mit der Verlängerung einer Privatpilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen, weshalb jedenfalls die Verrechnung einer erhöhten…
…Nach § 23 ZLPV 2006 richten sich die Voraussetzungen für die Erteilung und Erhaltung einer Privatpilotenlizenz, Berufspilotenlizenz oder einer Linienpilotenlizenz und deren Umfang und Gültigkeitsdauer sowie die Voraussetzungen für die Verlängerung und Erneuerung solcher Lizenzen und Berechtigungen nunmehr nach den Bestimmungen der Anlage 1 (JAR-FCL…
…die Liegenschaft um S 6,5 Mio angeschafft aber erkannt habe, dass sich die damit verbundenen Ziele nicht hätten umsetzen lassen. C - Flugstunden Der Geschäftsführer der C-GesmbH, JF habe über eine Hubschrauber Privatpilotenlizenz verfügt. Zur Aufrechterhaltung derselben habe er laufend Flugstunden absolvieren müssen. HW…
…Rahmen der Niederschrift zur Schlussbesprechung an, dass diese Darstellung nicht zutreffend ist, nachdem die Privatpilotenlizenz von JF bereits mit 25. Juli 2000 verlängert wurde. HW erklärte seine Darstellung mit einem Irrtum seinerseits. Laut seinen Anmerkungen zur Niederschrift vom 8. Mai 2006 glaubt er sich daran…
…Nach § 23 ZLPV 2006 richten sich die Voraussetzungen für die Erteilung und Erhaltung einer Privatpilotenlizenz, Berufspilotenlizenz oder einer Linienpilotenlizenz und deren Umfang und Gültigkeitsdauer sowie die Voraussetzungen für die Verlängerung und Erneuerung solcher Lizenzen und Berechtigungen nunmehr nach den Bestimmungen der Anlage 1 (JAR-FCL…
…Dafür, dass im gegenständlichen Fall auch der Berufungswerber eine persönliche Neigung zur Privatfliegerei hegt, sprechen jedenfalls der Umstand, dass der Berufungswerber tatsächlich mehr Flüge getätigt hat, als für den Erwerb der Privatpilotenlizenz erforderlich sind (vgl. § 29 ZLPV; wer sich um einen Privatpilotenschein bewirbt, muss nachweisen…
…Nach § 23 ZLPV 2006 richten sich die Voraussetzungen für die Erteilung und Erhaltung einer Privatpilotenlizenz, Berufspilotenlizenz oder einer Linienpilotenlizenz und deren Umfang und Gültigkeitsdauer sowie die Voraussetzungen für die Verlängerung und Erneuerung solcher Lizenzen und Berechtigungen nunmehr nach den Bestimmungen der Anlage 1 (JAR-FCL…
…dem Flugzeug angeflogen werden, da er über eine Berufspilotenlizenz verfügt" nichts für die Berufung, da - w.o.a. - auch mit einer Privatpilotenlizenz dieser Effekt erreicht werden kann. Es ist in der Folge auch nicht auf die Verfügbarkeit von Flugzeugen, "Vorlaufzeit für Einsatzbereitschaft" u.ä. einzugehen. …
…der Erwerb einer Privatpilotenlizenz im Allgemeinen der privaten Lebensführung zuzurechnen ist (z.B. BFH 27.5.2003, VI R 85/02) und daher beispielsweise Aufwendungen eines Flugbetriebsingenieurs oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut für Luft- und Raumfahrt zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz nicht bereits dann…
…verlängert werden, wenn der Bewerber nachweist, dass er innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung die in der Verordnung aufgezählten Flugstunden ausgeführt hat. Die Privatpilotenlizenz dient in erster Linie dazu, ihrem Inhaber das Führen und Bedienen von - kleineren - Flugzeugen im nichtgewerblichen Luftverkehr zu ermöglichen, siezielt…
…Diese Aussage findet ihre Stütze in der im verfahrensgegenständlichen Zeitraum geltenden Rechtslage, wonach für die Verlängerung von Privatpilotenlizenzen derartige Flüge nicht vorgeschrieben waren bzw. nicht nachgewiesen werden mussten. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung erachtet es der Berufungssenat unter Berücksichtigung der vorstehend angeführten Ausführungen als erwiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., vom 20. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 5. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe a) Erklärung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn T.S., vom 28. Juli 2003, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 30. Juni 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vom 10. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 12. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…