…wie ausgeführt, am 30. April 2004 realisiert wurde. Zu diesem Stichtag lag keine EU-Portfoliodividende vor, da Ungarn erst am 1. Mai 2004 Mitglied der EU wurde. Vor dem Abgabenänderungsgesetz 2011 war jedoch für Drittstaatsportfoliodividenden eine generelle Besteuerung vorgesehen, wobei der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom…
…worden. B) Am 28. November 2006 wurde die Tangente (= Mitteilung über die gesonderte Feststellung) betreffend die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von S 20.307,00 (= € 1.475,77) erstellt (OZ 8/2001). C) Am 29. November 2002 wurde der…
…besteht, die Versagung der steuerlichen Entlastung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses nicht gerechtfertigt. Was die von der Bw. begehrte Anrechnung der Körperschaftsteuerbeträge im Zusammenhang mit Drittstaats-Portfoliodividenden aus Staaten mit großem Informationsaustausch (USA und Kanada) in Höhe von € 28.528,02 anbelangt, ist, was…
…des EuGH vom 18. Dezember 2007, C-101/05, A, betraf Portfoliodividenden aus der Schweiz, welche ein in Schweden ansässiger Steuerpflichtiger bezogen hatte. Die Dividenden waren in Schweden steuerpflichtig, während ua Gewinnausschüttungen von in Schweden ansässigen Kapitalgesellschaften von der Einkommensteuer befreit waren. Der EuGH erläutert…
…Begründend verwies die Bw. darauf, dass sie in den betreffenden Jahren einerseits direkt Portfoliodividenden aus der Schweizer Kapitalgesellschaft A-AG iHv € 1,704.267,56, € 2,990.171,69 bzw. € 2,712.689,26 als auch ausländische Dividenden über zwei Investmentfonds iHv…
…versagen. Auch aus dem Verweis des VwGH auf den VfGH sei rechtlich nichts zu gewinnen, weil der VfGH mitunter den bewusst gewichtigeren Eingriff ins Gesetz wähle, um nicht den Willen des Gesetzgebers zu verletzen. Zur zweiten Frage, der Anwendung der Anrechnungsmethode (nur) für Portfoliodividenden, dürfe…
…1 dürfen Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. Art. 22 Abs. 1 DBA Ungarn (Vermeidung der Doppelbesteuerung) besagt, dass wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Einkünfte bezieht…
…berufungsgegenständliche Jahr 2002 von der Schweiz einzuholen. Der Vertreter des FA wiederholte das bisherige Vorbringen, wobei er hinsichtlich der Drittstaats-Portfoliodividenden aus den USA und Kanada das Berufungsbegehren anerkannte und bestätigte, dass hinsichtlich der Schweizer Dividenden kein Auskunftsersuchen an die Schweiz gerichtet worden war. Über…
…des EuGH vom 18. Dezember 2007, C-101/05, A, betraf Portfoliodividenden aus der Schweiz, welche ein in Schweden ansässiger Steuerpflichtiger bezogen hatte. Die Dividenden waren in Schweden steuerpflichtig, während ua Gewinnausschüttungen von in Schweden ansässigen Kapitalgesellschaften von der Einkommensteuer befreit waren. Der EuGH erläutert…
…59 EG Gesagte gilt auch für Art. 60 EG. Auch Dividenden aus Drittstaaten sind nach diesen Feststellungen zu Unrecht diskriminiert, weil in Frage kommende (die Kapitalverkehrsfreiheit beschränkende) Bestimmungen hier nicht greifen. (e) Zuletzt ist noch auf die vorgebrachten Bedenken bezüglich einer zu großen Ausweitung von…
…über die Einnahme erhält. Die Einnahme muss tatsächlich in das Vermögen der Steuerpflichtigen übergegangen sein, der Steuerpflichtige muss über die Einnahme frei verfügen können. Mir ist der Gewinnanteil aus der ungarischen Reklame nicht zur Gänze zugeflossen. Zwar erfolgte 1997 eine Gewinnausschüttung, von dieser erfuhr ich…
…2 der RL 90/435/EWG des Rates vom 23.7.1990 erfüllen und nicht unter Z 7 fallen (EU-Portfoliodividenden). Nach der Z 6 sind Gewinnanteile iSd der Z 1 bis 4 aus einer Beteiligung an einer Körperschaft eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes befreit…
…Bw. im Jahr 2001 bezogenen Portfoliodividenden seien daher unter Berücksichtigung des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes von der KÖSt befreit. Da mit sämtlichen dieser Drittstaaten auch ein Abkommen bestehe, das eine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe enthalte, sei auch aus diesem Grund keine Diskriminierung der Portfoliodividendenerträge zulässig. Die…
…Bw. im Jahr 2002 bezogenen Portfoliodividenden seien daher unter Berücksichtigung des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes von der KÖSt befreit. Da mit sämtlichen dieser Drittstaaten auch ein Abkommen bestehe, das eine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe enthalte, sei auch aus diesem Grund keine Diskriminierung der Portfoliodividendenerträge zulässig. Die…
…im Jahr 2003 bezogenen Portfoliodividenden seien daher unter Berücksichtigung des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes von der KÖSt befreit. Da mit sämtlichen dieser Drittstaaten auch ein Abkommen bestehe, das eine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe enthalte, sei auch aus diesem Grund keine Diskriminierung der Portfoliodividendenerträge zulässig. Über die…
…im Jahr 2001 bezogenen Portfoliodividenden seien daher unter Berücksichtigung des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes von der KÖSt befreit. Da mit sämtlichen dieser Drittstaaten auch ein Abkommen bestehe, das eine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe enthalte, sei auch aus diesem Grund keine Diskriminierung der Portfoliodividendenerträge zulässig Über die…
…angeführten Berechnung zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In ihrer Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1992 bis 2001 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) die Anwendung des halben Durchschnittssteuersatzes für Dividenden aus ausländischen Körperschaften. Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 13…
…die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Der Berufungswerber (Bw) ist österreichischer Staatsbürger; er stammt aus nöOrt und arbeitete nach Ausbildung und Wehrdienst ab 1967 bis 1995 in der Schweiz bzw für Schweizer Unternehmen. Hauptstreitpunkt ist - neben der doppelbesteuerungsrechtlichen Ansässigkeit - der Beginn der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht des…
…vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen die steuerliche Behandlung von Erträgen aus der Beteiligung an der Europe American Capital Corporation ("EACC" bzw. "EACC…
…nachgezahlt. Eine Subsumption unter § 5 Z 3 KVG fällt unseres Erachtens mangels Gewinnbeteiligung oder Beteiligung am Liquidationserlös aus." In den abweisenden Berufungsvorentscheidungen stellte das FAG fest, dass der Parteienwille auf die Hingabe von Genussrechten und nicht auf die Gewährung eines Darlehens gerichtet gewesen sei. Dafür…