…der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gemäß § 16 Abs…
… 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sind folgende Ausgaben bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b). Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind Ausgaben…
…für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b) bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abgezogen werden, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Sonderausgaben nach § 18 Abs…
…im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse, Pensionskasse, soweit für die Beiträge…
…zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wurde, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b) als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gemäß § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 besteht…
…im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse, - Pensionskasse, soweit für die Beiträge…
…Weiters wird der Einkommensteuerbescheid insofern angefochten, als Beiträge zu einer "privaten Pensionszusatzversicherung" und einer "personenbezogenen Rechtsschutzversicherung" abweichend von den Anträgen in der Steuererklärung nicht als Sonderausgaben berücksichtigt wurden. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einbeziehung der italienischen Einkünfte in die Ermittlung des Steuersatzes: 1.1…
…die Veranlagungsbestimmungen der §§ 23d und 23e des Investmentfondsgesetzes 1993 erfüllen müssen. 4. Bei Pensionszusatzversicherungen sind ausgeschlossen: a) Der Rückkauf. b) Die Erbringung von Kapitalleistungen im Todesfall. c) Die Kapitalabfindung angefallener Renten, es sei denn, der Barwert übersteigt nicht den Betrag im Sinne des § 1 Abs…
…1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, wie unter anderem: "- Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - Pensionskasse, soweit für die Beiträge nicht eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, Beiträge…
…Z 2 EStG sind folgende Ausgaben bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b). Gemäß § 18 Abs.2 ist für Sonderausgaben im Sinne des Abs.1 Z 2…
…Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, soweit dafür eine Prämie nach § 108 a EStG 1988 in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108 b EStG 1988). Gem. § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 besteht…
…ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b) bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abgezogen werden, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Sonderausgaben nach …
…im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse, - Pensionskasse, soweit für die Beiträge…
…1 Z 2 2. Unterstrich EStG 1988 sind Ausgaben (soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind) bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen: Beiträge und Versicherungsprämien zu einer Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b). Beiträge zu Versicherungsverträgen auf den Erlebensfall…
…des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 6 EStG 1988 gehören. Bezüge, die - freiwillig oder - an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder - als Leistung aus einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b) gewährt werden, soweit für die Beiträge eine Prämie nach § 108a oder - gegebenenfalls vor einer Verfügung im Sinne des …
…Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 6 gehören. Bezüge, die - freiwillig oder - an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder - als Leistung aus einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b) gewährt werden, soweit für die Beiträge eine Prämie nach § 108a oder - gegebenenfalls vor einer Verfügung im Sinne des § 108i…
…im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b) bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. In § 18 Abs. 3 Z 1…
…können - abgesehen von den hier nicht relevanten Ausnahmen - abgesetzt werden die Beiträge und Prämien - zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung (außer in den hier nicht bedeutsamen Ausnahmefällen), - zu einer Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - zu einer freiwilligen Witwen-, Waisen-…
…iSd § 479 des ASVG), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Abzugsfähig sind daher auch Beiträge zu freiwilligen Pensionsversicherungen; dazu…
…zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), [...]." Die zeitliche Zuordnung von Sonderausgaben richtet sich nach § 19 EStG 1988, soweit sich aus § 18 EStG 1988 nicht Abweichendes…