…habe mit dem Einzelunternehmer K., L. einen Werkvertrag abgeschlossen, in dem er sich verpflichtet habe als Subunternehmer Dienstleistungen im Geschäftsbereich der Paketzustellung zu übernehmen. Darin sei ausdrücklich festgelegt, dass er seine Tätigkeit als selbständiger Unternehmer mit eigenen Betriebsmitteln, allenfalls eigenen Dienstnehmern oder auch durch Subunternehmer…
…habe mit dem Einzelunternehmer X., L. einen Werkvertrag abgeschlossen, in dem er sich verpflichtet habe als Subunternehmer Dienstleistungen im Bereich der Paketzustellung zu übernehmen. Darin sei ausdrücklich festgeschrieben, dass er seine Tätigkeit als selbständiger Unternehmer mit eigenen Betriebsmitteln, allenfalls eigenen Dienstnehmern oder auch durch Subunternehmer…
…welcher wiederum einen Verweis auf die Niederschrift enthält) verwiesen. In der Niederschrift wurde im Wesentlichen festgehalten, der Bw. führe als Subfrächter der BB GmbH die Paketzustellung für die CC GmbH durch. Der Bw. unterhalte einen eigenen Fuhrpark, den er an die jeweiligen (für ihn tätigen…
…10.2009 zur Entscheidung vorgelegt. Der Berufungswerber (Bw.) A B war im Berufungszeitraum als Paketzusteller für G X tätig. Dieser wiederum war als Subfrächter für den Paketdienst Z für deren Paketzustellung tätig. Den - teilweise nach verschiedenen, nicht verfahrensgegenständlichen verfahrensrechtlichen Bescheiden ergangenen - angefochtenen Bescheiden liegt zugrunde…
…ausgenommen Herr Roland K. erzielte im Jahr Umsätze in Höhe von 232.344,60 S. Die Abrechnung mittels Gutschriften erfolgte in der Weise, dass der Bruttobetrag sich aus der Multiplikation der Anzahl der Pakete mit einem Pauschalbetrag pro Paketzustellung ergab. Die Zahl der Pakete stammte…
…wäre. Es sei daher zwingend geboten, dass diesbezüglich ein Bereitschaftsdienst vorhanden sei, den die Gattin übernehme. Auch sei bekannt, dass gerade bei Paketzustellung durch fremde Frächter nicht vorhergesehen werden könne, wann diese Zustellung erfolgen werde. Ohne Personal könnte der Bw. keine Termine mit den Kunden…
…wäre. Es sei daher zwingend geboten, dass diesbezüglich ein Bereitschaftsdienst vorhanden sei, den die Gattin übernehme. Auch sei bekannt, dass gerade bei Paketzustellung durch fremde Frächter nicht vorhergesehen werden könne, wann diese Zustellung erfolgen werde. Ohne Personal könnte der Bw. keine Termine mit den Kunden…
…Oktober 2008 seien ordnungsgemäß, ab November 2008 auf Grund innerbetrieblicher Probleme (Arbeitsüberlastung, da die Monate Ende des Jahres und zu Jahresbeginn bei der Paketzustellung die stärksten Monate im Jahr seien) nicht mehr ordnungsgemäß erstellt worden, dies sei jedoch zwischenzeitig nachgeholt worden. Für die Erledigung der…
…Fa. X stattgefunden. Dies sei aus den vom Bw. erstellten Rechnungen eindeutig ersichtlich. Zwischen den Geschäftspartnern sei ein Zustellpreis von 0,85 € vereinbart worden unabhängig von Paketgröße oder Schwierigkeiten bei der Paketzustellung. Dass sich der Bw. an diese Vereinbarung gehalten habe, bedeute nicht, dass…
…in der mündlichen Verhandlung vorbrachte) täglich und oftmals benutzt, sondern auch von allen Lieferanten und Serviceleuten, Post- und Paketzustellung, und diene vor allem dem täglichen Klientenverkehr. Da im konkreten Fall der Vorraum auf Grund der gegebenen Personenfrequenz zumindest zum weit überwiegenden Teil betrieblich genutzt werde…
…zu stellen. Dazu komme, dass nach den Erhebungen beim Postamt K in der Zeit von Februar 1996 bis Ende 1997 etwa 15 Paketzustellungen an ES aus dem Raum Linz erfolgt seien. Der Senat erachtet es daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 167 Abs. 2…
…Dezember 1997 in Frage zu stellen. Dazu komme, dass nach den Erhebungen beim Postamt K in der Zeit von Februar 1996 bis Ende 1997 etwa 15 Paketzustellungen an ES aus dem Raum Linz erfolgt seien. Schließlich sei die dem Bf. angelastete Tat auch nicht lebensfremd…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…