… 2 Abs. 1 KStG für den Betrieb gewerblicher Art. Zur Beurteilung, ob im konkreten Fall der "Schwesterngestellung" von Ordensschwestern überhaupt ein Betrieb gewerblicher Art begründet werden könne, sei vorrangig der Wille des Gesetzgebers zu hinterfragen und zu beachten. Durch das dKStG 1934 wurde die Steuerpflicht…
…ausgeführt - die Vorbereitungszeit nicht der Erlernung eines konkreten Berufes zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit dient, sondern als erster Teil der Tätigkeit als (angehende und ehrenamtlich tätige) Ordensschwester dem Ziel der Festigung der Berufung und dem Leben entsprechend dieser Berufung dient. 7. Wie bereits vom Finanzamt ausgeführt…
…Kurs. zu 6. Dies sie ihm vom Datenschutz verwehrt worden. Aber sie wären 16 Personen gewesen, 8 ReligionslehrerInnen vom RPI und 8 Personen vom Katholischen Bildungswerk (1 Priester, 1 Ordenspriester, 1 Ordensschwester, 2 Pastoralassistenten, 1 Ärztin, 1 pensionierter Religionslehrer, 1 Person wisse er nicht). zu…
…Unterstützung Arbeit annehmen hätte können und mir wäre viel erspart geblieben. Aus o.a. Gründen möchte ich daher gegen ihren Abweisungsbescheid berufen, da daraus hoffentlich hervorgeht, dass ich ohne Ordensschwestern, einem verständigen und geduldigen Chef und meiner Ausdauer, die eine psychische Erkrankung nach sich zog…