…I. war die Lebensgefährtin des O.K.. Die Vermietung der Wohnungen Top 11 und 12 im Jahre 1999 erfolgte an Frau H.I., wobei es über die weitere Nutzungsüberlassung der Wohnung Top 11 keinen schriftlichen Mietvertrag gab, lediglich der zwischen dem Bw. und Frau I…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, a, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers WP und Stb GmbH, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. November 2004, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, a, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers WP und Stb GmbH, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 30. November 2004, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühr…
…oder geringerem Umfang entgeltlich zu überlassen (Sub-Lizenz und Sub-Sub-Lizenzen)..... 2.4....Der Verein überlässt alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die ....Bw.... und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die ....Bw.... ein.... 2.5…
…Sub-Lizenz und Sub-Sub-Lizenzen)..... 2.4. Der Verein überlässt alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die ....Bw.... und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die ....Bw.... ein.... 2.5. Der Verein gibt seine ausdrückliche Einwilligung…
…in gleichem oder geringerem Umfang entgeltlich zu überlassen (Sub-Lizenz und Sub-Sub-Lizenzen)..... Der Verein überlässt alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die ....Bw.... und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die ....Bw.... ein.... 2.5…
…die Bw mit den hier angefochtenen Bescheiden vom 17. Dezember 2003 für den dem Gesellschafter HR gewährten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung der beiden Wohnungen zur Haftung für Kapitalertragsteuer im Betrag von jeweils umgerechnet 3.419,18 € (1998), 10.935,66 € (1999) und 1…
…Einführung der Höchstgrenze bei Vervielfachung der wiederkehrenden Leistungen bei Wohnungsmietverträgen die durch die anfallende Hundertsatzgebühr entstehenden Kosten beschränken und dadurch die Miete und Nutzungsüberlassung von Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten begünstigen. Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien kommt es bei der Beurteilung des Gebrauchs eines Bestandobjektes…
…1 Z 4 lit. a UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Die Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen für die Zurverfügungstellung der Liegenschaft an die Geschäftsführerin zu Wohnzwecken beträgt daher für die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Facharzt, X, vertreten durch H, Wirtschaftstreuhand GmbH, S, vom 20. April 2005 gegen die im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, dieses vertreten durch Mag. Dagmar Rabl, vom 18. März und 4. April 2005…
…eine Zufahrtsbreite von rund 3 m beansprucht, in deren Bereich im Übrigen auch das für die Stromversorgung der Funkanlage verlegte Erdkabel verlaufe. Da beide Vertragsparteien - so der Bw. weiter - von einer landwirtschaftlichen Nutzungsüberlassung ausgegangen seien, wäre eine Aufteilung bzw. Zuordnung des vereinbarten Nutzungsentgeltes nicht erforderlich…
…Privatvermögen) widmen und die Privatstiftung dieses Vermögen wiederum dem Begünstigten übertragen kann. Kann aber jedwedes geldwerte Vermögen sowohl gewidmet, als auch dem Begünstigten durch Nutzungsüberlassung oder Übertragung zur Verfügung gestellt werden, so müsste der Gesetzestext eine (sprachlich) deutliche Einschränkung in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte enthalten…
§ 3 auch durch die unentgeltliche Zurverfügungstellung an die Stifter und deren Angehörige erfolgen konnte. Der bestellte Stiftungsvorstand hat mit der Annahme der Liegenschaftswidmungen (ohne Übernahme von Verbindlichkeiten) zugunsten der Privatstiftung nur den Stifterwillen erfüllt und konnte insofern gar keine dem Schutzgedanken des § 15 Abs. 2…
…oder geringerem Umfang entgeltlich zu überlassen (Sub-Lizenz und Sub-Sub-Lizenzen)..... 2.4.....Der Verein überlässt alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die ....Bw.... und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die ....Bw.... ein.... 2.5…
…5 GebG und die dort angeführte ständige Rechtsprechung). In Punkt 2.4. überlässt der Verein alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die Bw. und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die Bw. ein. Sollte dies nicht zutreffen…
…5 GebG und die dort angeführte ständige Rechtsprechung). In Punkt 2.4. überlässt der Verein alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die Bw. und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die Bw. ein. Sollte dies nicht zutreffen…
Die gebührenrechtlichen Bestandverträge sind Gebrauchsüberlassungsverträge, bei welchen die Nutzung einer Sache auf bestimmte Zeit überlassen wird. Hierzu gehören Miete Pacht und Leihe (VwGH 6.5.1985, 84/15/0194; Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Rz 1 zu § 33 TP 5 GebG). § 33 TP 5…
…5 GebG und die dort angeführte ständige Rechtsprechung). In Punkt 2.4. überlässt der Verein alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die Bw. und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die Bw. ein. Sollte dies nicht zutreffen…
…5 GebG und die dort angeführte ständige Rechtsprechung). In Punkt 2.4. überlässt der Verein alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die Bw. und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die Bw. ein. Sollte dies nicht zutreffen…
…5 GebG und die dort angeführte ständige Rechtsprechung). In Punkt 2.4. überlässt der Verein alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die Bw. und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die Bw. ein. Sollte dies nicht zutreffen…