…läuft deshalb Art. 90 EG-Vertrag zuwider (vgl. EUGH vom 9.3.1995, C 345/93, Nunes Tadeu). Um einen Verstoß gegen die Wettbewerbsneutralität der NoVA zu vermeiden, schuf der Gesetzgeber mit der Neuregelung in § 5 Abs. 2, zweiter Satz NoVAG durch das BGBl I…
…Grundabgabe, die auf Gebrauchtfahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat erhoben wird, nicht höher sei, als der Betrag der restlichen NoVA-Grundabgabe, die im Wert bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten sei (in diesem Sinne auch Urteile Nunes Tadeu, C-345/93, Gomes Valente, C-393/98). Aufgrund…
…Abgabe höher ist als der Abgabenbetrag, der noch im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (vgl. EuGH 09.03.1995, Rs C-345/93 (Nunes Tadeu); EuGH 29.04.2004, Rs C-387/01 (Weigel und Weigel)). Der Wertverlust ist auch dann…
…die im Wert bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten sei (in diesem Sinne auch Urteile Nunes Tadeu, C-345/93, Gomes Valente, C-393/98). Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben und des Vorranges des Europarechts könnten allenfalls Wertverluste zwischen Anschaffung im übrigen Gemeinschaftsgebiet und Zulassung Berücksichtigung finden…
…C-387/01, Randnummer 56; sowie Urteil Kommission/Dänemark, Randnummer 9, Nunes/Tadeu, Randnummer 18; mwN). In dem Urteil Weigel/Weigel C-387/01 heißt es daher: "Nach ständiger Rechtsprechung [des Europäischen Gerichtshofs] liegt eine Verletzung von Art. 90 Absatz 1 EG vor, wenn die…
…der Betrag der restlichen NoV-Grundabgabe, die im Wert bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten sei (in diesem Sinne auch Urteile Nunes Tadeu, C-345/93, Gomes Valente, C-393/98). Artikel 90 stehe daher der NoV-Grundabgabe nicht entgegen, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust…
…der Betrag der restlichen NoV-Grundabgabe, die im Wert bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten sei (in diesem Sinne auch Urteile Nunes Tadeu, C-345/93, Gomes Valente, C-393/98). Artikel 90 stehe daher der NoV-Grundabgabe nicht entgegen, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust…