…zu (vgl. Haslinger in Lang/Schuch/Staringer [Hrgs.], KStG, § 10 Rz. 33). Während Einlagen auf das Nennkapital nur im Wege einer Kapitalherabsetzung rückgezahlt werden können, sind Einlagen auf dem Bilanzgewinn-Subkonto nach herrschender Auffassung disponibel (vgl. Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 10 Tz. 102). Auch…
…die im Wege einer Kapitalberichtigung in Nennkapital umgewandelt werden, verlieren nach Ablauf der zehnjährigen Wartefrist, die Eigenschaft von Gewinnen. Aus § 4 Abs. 12 Z 2 EStG 1988 ergebe sich, dass sie sich zu Einlagen wandeln, den Stand im Nennkapital-Subkonto erhöhen und für eine Einlagenrückzahlung…
…im Fall der Rückzahlung die rechtliche Situation dahingehend, dass an Stelle der fingierten Ausschüttung eine Einlagenrückzahlung vorliege. Mit Ablauf des zehnten Jahres trete im Nennkapital-Subkonto eine Bestandserhöhung um den Betrag des thesaurierten Gewinnes ein. Da sich aber nach § 6 Z 15 EStG 1988 die…
…zu sehen (KStR RZ 739) sei. Diese Wiedereinlage - im Sinne der Außenfinanzierungstheorie - führe, nach der im § 32 Z 3 genannten zehnjährigen Wartefrist, zu einem Zugang auf dem Nennkapitalsubkonto gemäß dem Evidenzkontenerlass vom "31. 03. 1988", AÖF Nr 88/1998 (EStR RZ 6909). Bis dahin sei…
… 4 Abs. 12 EStG 1988 vor, soweit die Rückzahlung im Nennkapital-Subkonto Deckung findet (siehe Einlagenrückzahlungserlass des BMF Z 06 0257/1-IV/6/98 vom 31.3.1998, AÖF Nr. 88/1998). Von einer verdeckten Ausschüttung ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Kapitalrückzahlung vor…
…3.2.1. des Einlagenrückzahlungserlasses, wonach Rückzahlungen von Beträgen vom Nennkapital-Subkonto außerhalb von Kapitalherabsetzungen im Zweifel als verdeckte Ausschüttungen zu werten sind. Der gegenständliche Sachverhalt habe jedoch mit dem Nennkapital-Subkonto nichts zu tun, sondern wird im Punkt 3.2.5. des zitierten Erlasses…
…einer "down stream" Verschmelzung das Evidenzkonto der Obergesellschaft weiterzuführen. Dieses habe aber hinsichtlich des Nennkapitalsubkontos nur S 500.000,00 (das ist das Stammkapital der ursprünglichen G_GmbH) und nicht S 10,010.000,00 betragen. Die Kapitalherabsetzung sei sohin im Ausmaß von S 9…
…der Einlagen werden in der Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten. Hügel/Mühlehner/Hirschler vertreten die Meinung, dass der Wortlaut des § 4 Abs. 12 Z 1 EStG 1988, der auf die gesellschaftsrechtlichen Begriffe des Nennkapitals und der Kapitalrücklage verweise, ausschlaggebend sein (vgl. Hügel/Mühlehner/Hirschler, Umgründungssteuergesetz, Kommentar…
…im Prüfungsverfahren angestrengten Berichtigungsversuch bringt der steuerliche Vertreter vor, auf dem (im Zuge der Körperschaftsteuererklärung für 2003 ein gereichten) Evidenzkonto sei fälschlicherweise das Nennkapitalsubkonto nur um 1.817.500 Euro statt um 7,720.000 Euro vermindert worden. Wie aus dem Hauptversammlungsprotokoll eindeutig ersichtlich sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X. I. AG, Adr., vertreten durch Jungmeier Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunnerstraße 243/14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. August 2007, ErfNr. 1, 1. vom 6. September 2007, ErfNr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.,, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 sowie Kapitalertragsteuerhaftung für die Jahre 1998 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 17. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR AD Renate Pfändtner, vom 11. Juli 2000 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw., Adresse1 , vertreten durch Dr. Axel-Hans Werner Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Fürbergstraße 60/59, vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der [Z-Privatstiftung] (FN [####6]h), [Anschrift_Berufungswerberin], vertreten durch Hrn. [Steuerberater], [Anschrift_Stb], vom 1. Juni 2011 und 3. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 28. April…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 17. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR AD Renate Pfändtner, vom 11. Juli 2000 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
§ 33 TP 15 GebG verworfen. (Rief, Das neue Kapitalverkehrsteuerrecht und die Rechtsprechung des EuGH, SWK- Sonderheft 1995, Rz 65). Was Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften betrifft, wäre eine Ausdehnung des Kapitalgesellschaftenbegriffes auf "andere juristische Personen und Personenvereinigungen mit Erwerbszweck" grundsätzlich mit der Richtlinie vereinbar und hätte daher…
…Kontoauszügen hervorgeht, dass der Bw. noch mindestens über zwei weitere Wertpapierdepots (von diversen Subkonten und Fremdwährungskonten nicht zu sprechen) mit den 6xx und 5xx verfügte. Diesbezüglich wird auch auf die 2. ergänzende Stellungnahme der BP. hingewiesen. Mit welchem Geld diese Wertpapiere finanziert wurden, wurde vom…
Angabe ersucht, zu welchem Zweck die Kredite gewährt wurden, ob sie für den Erwerb der G Salamifabrik GmbH gewährt wurden und wie hoch jeweils die Kreditsumme war. Zur Antwort gab die Bw. im Schreiben vom 9. Mai 2006 an, die Kredite der Volksbank Ö seien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W. T. Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend die Kapitalertragsteuer im Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31…
ursprüngliche Stellungnahme der Betriebsprüfung vom 11. Juli 2003 zur Berufung betreffend Einkommensteuer 1999 bis 2001 vor (auf die diesbezüglichen Ausführungen wird verwiesen) und nahm die steuerliche Vertretung des Bw. (unter Mitwirkung von Dr. E sen., der allein noch die betroffenen Sachverhalte kenne) mit Schriftsatz vom…