…bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, dann haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und dem tatsächlich bezahlten Betrag. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits …
…Befriedigung des Abgabengläubigers schließen. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Vertreter. Auf diesem, nicht aber auf der Behörde, laste auch die Verpflichtung…
…Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die aushaftenden Abgabenschulden zur Gänze (zB VwGH 27.9.2000, 95/14/0056). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre…
…der Bw. hätte jedoch die Gläubigerliste um die dem Konkursgericht im Rahmen des Antrages auf Konkurseröffnung übermittelten Außenstände erweitert. Zu keinem gesetzlichen Fälligkeitstag wären ausreichend liquide Mittel vorhanden gewesen. Der Nachweis wäre der Auflistung der liquiden Mittel und Forderungen zu entnehmen. Mit Bescheid vom 27…
…Am Datum_3 erfolgte die amtswegige Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch infolge Vermögenslosigkeit. Mit Schreiben vom 1. August 2011 ersuchte das Finanzamt die Berufungswerberin (Bw.) um Bekanntgabe der Gläubiger, der aushaftenden Verbindlichkeiten sowie der vorhandenen liquiden Mittel zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung. In Beantwortung dieses Vorhaltes…
…dass sie die Geschäftsführerhaftung deshalb nicht treffe, da die vorhandenen Mittel der Gesellschaft gleichmäßig auf alle Gläubiger aufgeteilt worden wären, und dass die GmbH letztlich durch den unerwarteten Forderungsausfall in die Insolvenz geschlittert wäre. Insofern das Finanzamt einen Nachweis der Gläubigergleichbehandlung abverlange, teile sie mit…
…den Fälligkeitstagen vorhandenen liquiden Mittel hat der Bw. nicht einmal ansatzweise beigebracht. Dies trotz des Umstandes, dass der Bw. durch die Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz, welcher insoweit Vorhaltscharakter zukommt, noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass entsprechende Unterlagen für den Nachweis der behaupteten Gleichbehandlung…
…Abgaben liquide Mittel zu deren Tilgung vorhanden waren. Dass daher im vorliegenden Fall von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. auszugehen war, wird auch durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. März 2006, 2003/15/0125, bestätigt. Weiters hat das Finanzamt diesem Vorbringen in der Berufungsvorentscheidung…
…da der Bw. in Hinblick auf den zu eröffnenden Ausgleich und auf Anraten des Rechtsanwaltes auch die anderen Gläubiger im Jänner und Februar 1999 nicht mehr bezahlt habe, sondern die zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen liquiden Mittel erst im Rahmen des Ausgleichsverfahrens gleichmäßig an alle Gläubiger…
…da der Bw. in Hinblick auf den zu eröffnenden Ausgleich und auf Anraten des Rechtsanwaltes auch die anderen Gläubiger im Jänner und Februar 1999 nicht mehr bezahlt habe, sondern die zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen liquiden Mittel erst im Rahmen des Ausgleichsverfahrens gleichmäßig an alle Gläubiger…
…oder bereits bezahlten Forderungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen des aushaftenden Rückstandes der Gesellschaft, der auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen (Quoten) sowie der vorhandenen liquiden Mittel zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, andernfalls sie zur Haftung in Anspruch genommen werden würden. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilten der Bw…
…oder bereits bezahlten Forderungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen des aushaftenden Rückstandes der Gesellschaft, der auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen (Quoten) sowie der vorhandenen liquiden Mittel zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, andernfalls sie zur Haftung in Anspruch genommen werden würden. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilten der Bw…
…stelle sich nunmehr die Frage, ob der Vertreter die Abgabenentrichtung aus den Mitteln, die er verwaltet hätte, ordnungsgemäß durchgeführt hätte. Diese Pflicht bestehe nur insoweit, als hierfür liquide Mittel vorhanden gewesen wären. Für den Zeitraum 2011 hätte der Nachweis dafür bzw. die Glaubhaftmachung von keiner…
…VwGH 11.5.2000, 2000/16/0347). Dem Vertreter obliegt der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (vgl. VwGH 21.3.2012, 2012/16/0048…
…vorhandenen Mittel für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten einer Gesellschaft nicht ausreichen, so wäre der Vertreter zur anteiligen Befriedigung der Schulden verpflichtet. Nach der Rechtsprechung obliege dem Vetreter der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider…
…sämtliche Gläubiger gleich behandelt worden seien. Der im Vorhalt vom 7. Februar 2012 durch den Unabhängigen Finanzsenat angeforderte Nachweis der behaupteten Gläubigergleichbehandlung, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten…
…ersuchte der Unabhängige Finanzsenat um Erstellung eines Liquiditätsstatus zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung. Am 10. November 2007 bzw. am 13. November 2007 übermittelte der Bw. das Kassakonto sowie drei Bankkonten, die Aufschluss über die Höhe der vorhandenen liquiden Mittel geben sollten, und eine monatsweise Gegenüberstellung der…
…Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Reichen die liquiden Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, so hat der Vertreter nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Unterbleibt der Nachweis, kann…
…Ihm obliege der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichteten gewesen wäre. Die pauschale Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger reiche nicht aus. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht…
…besteht eine Bindung hinsichtlich der Höhe vorangegangener Abgabenfestsetzungen, wie dem Bw. bereits in der Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz mitgeteilt wurde. Dem Vertreter obliegt der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an…