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UFSS RV/0644-S/09Festsetzung der Kfz-Steuer für Teile eines Kalendervierteljahres unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012

…Angabe von Monaten, die über das Kalendervierteljahr hinausgehen. Das ist aber unzulässig, weil solche Monatsabgaben nicht vorgesehen sind. Die selbst zu berechnende und nötigenfalls gemäß § 201 BAO festzusetzende Kfz-Steuer ist jeweils eine Vierteljahressteuer. Da eine zusammengefasste Festsetzung nur einheitlich beurteilt werden kann, war der…

UFSL RV/0927-L/10Widerrechtliche Verwendung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2013Teil 2/2

…KfzStG kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt, dass die Kfz-Steuerpflicht nur in einem Teil des Vierteljahres gegeben ist, weil Monatsabgaben eben nicht vorgesehen sind (siehe UFS 07.01.2013, RV/0456-L/12; 30.11.2012, RV/0455-L/12…

UFSL RV/0455-L/12Zusammengefasste Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer für 23 Monate
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2012

…BAO). Das Finanzamt konkretisierte die Abgaben mit der Angabe von Monaten, die einerseits über die dreimonatigen Vierteljahreszeiträume und überdies über den Zeitraum eines Kalenderjahres hinausgehen. Das ist aber unzulässig, weil solche Monatsabgaben bzw. Mehrjahresabgaben nicht vorgesehen sind. Da die selbst zu berechnende und nötigenfalls gem. …

UFSS RV/0176-S/081) Besteuerungszeitraum für Kfz-Steuer ist das Quartal 2) Festsetzung der Kfz-Steuer vor Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2012

…Angabe eines Zeitraumes, der über einen Vierteljahreszeitraum hinausgeht. Dies ist jedoch unzulässig, weil solche Monatsabgaben nicht vorgesehen sind. Die selbst zu berechnende und nötigenfalls nach § 201 BAO festzusetzende Kraftfahrzeugsteuer ist jeweils eine Vierteljahressteuer. Da zusammengefasste Festsetzungen jeweils nur einheitlich beurteilt werden können, war der Bescheid…

UFSS RV/0661-S/08Kfz-Steuer ist eine Vierteljahresabgabe und darf nicht monatlich festgesetzt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…Angabe des Monats, der über dreimonatige Vierteljahreszeiträume hinausgeht. Das ist aber unzulässig, weil solche Monatsabgaben nicht vorgesehen sind. Die selbst zu berechnende und nötigenfalls gemäß § 201 BAO festzusetzende Kraftfahrzeugsteuer ist jeweils eine Vierteljahressteuer. Da es sich bei der Kraftfahrzeugsteuer um eine Steuer handelt, die vierteljährlich…

UFSS RV/0601-S/10Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für Teile eines Kalendervierteljahres unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…der Angabe eines Zeitraumes, der über Vierteljahreszeiträume hinausgeht; das ist jedoch unzulässig, weil solche Monatsabgaben nicht vorgesehen sind. Die selbst zu berechnende und nötigenfalls nach § 201 BAO festzusetzende Kraftfahrzeugsteuer ist jeweils eine Vierteljahressteuer. Da zusammengefasste Festsetzungen jeweils nur einheitlich beurteilt werden können, war der Bescheid…

UFSS RV/0755-S/09Kfz-Steuer ist eine Vierteljahresabgabe und darf nicht monatlich festgesetzt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2010

…BAO). Das Finanzamt konkretisierte die Abgaben mit der Angabe von Monaten, die über die dreimonatigen Vierteljahreszeiträume hinausgehen. Das ist aber unzulässig, weil solche Monatsabgaben nicht vorgesehen sind. Die selbst zu berechnende und nötigenfalls gem. § 201 BAO festzusetzende Kfz-Steuer ist jeweils eine Vierteljahressteuer. Dazu kommt…

UFSL RV/0584-L/08Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…Die Nachfolgerin, welche am 1.3.2008 begonnen habe, hätte entgegenkommenderweise auf Ersuchen der Berufungswerberin vor ihrem Dienstantritt in deren Freizeit die UVA und die Monatsabgabenberechnung am 15.2.2008 abgewickelt. Die Berufungswerberin habe daher sehr wohl bestmögliche Vorsorge zur fristgerechten Abgabenentrichtung getroffen. Erschwerend sei…

UFSS RV/0087-S/09Inlandslieferung oder widerrechtliche Verwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2013

…BAO). Das Finanzamt konkretisierte die Abgaben mit der Angabe von Monaten, die über die dreimonatigen Vierteljahreszeiträume hinausgehen. Das ist aber unzulässig, weil solche Monatsabgaben nicht vorgesehen sind. Die selbst zu berechnende und nötigenfalls gem. § 201 BAO festzusetzende Kfz-Steuer ist jeweils eine Vierteljahressteuer. Dazu kommt…

UFSL RV/0968-L/091. Ausländischer Geschäftsführer einer inländischen GesmbH als Verwender 2. Gesamtbetrachtung der Standortkriterien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013

…mehrerer Abgaben. Das Finanzamt konkretisierte die Abgaben mit der Angabe von Monaten, die über die dreimonatigen Vierteljahreszeiträume hinausgehen. Das ist aber unzulässig, weil solche Monatsabgaben nicht vorgesehen sind. Die selbst zu berechnende und nötigenfalls gem. § 201 BAO festzusetzende Kfz-Steuer ist jeweils eine Vierteljahressteuer. Mehrere…

UFSL RV/0456-L/12Aufhebung von NoVA- und KFZ-Steuerbescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.01.2013

…Das Finanzamt konkretisierte die Abgaben mit der Angabe von Monaten, die über die dreimonatigen Vierteljahreszeiträume hinausgehen. Das ist aber unzulässig, weil solche Monatsabgaben nicht vorgesehen sind. Die selbst zu berechnende und nötigenfalls gem. § 201 BAO festzusetzende Kfz-Steuer ist jeweils eine Vierteljahressteuer. Da die zusammengefassten…

UFSS RV/0399-S/08Dauernder Standort eines Kfz im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…Die selbst zu berechnende und nötigenfalls gemäß § 201 BAO festzusetzende Kraftfahrzeugsteuer ist jeweils eine Vierteljahressteuer. Monatsabgaben, (wie hier für September) sind nicht vorgesehen und somit unzulässig. Aus diesem Grund allein ist über die Berufung gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid September bis Dezember 2005 entschieden und der genannte…

UFSW RV/2026-W/02Maßgeblicher Zeitraum im Haftungs- und Zahlungsbescheid L, DB, DZ ist der Kalendermonat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2011

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer KH, dieser vertreten durch Dr. Oliver Koch, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Doblhoffgasse 5/10, gegen den Bescheid des Finanzamtes Scheibbs, betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Jänner…

UFSS RV/0152-S/04Anmeldung zur Jahresabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, inXY, vertreten durch Flachgau Treuhand GmbH Steuer- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft, 5204 Straßwalchen, Schwemmstraße 1, vom 10. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 10. Oktober 2003 betreffend Straßenbenützungsabgabe 1-12/2002 entschieden…

UFSG RV/0540-G/07Monatliche Auszahlung der laut Kollektivvertrag zustehenden Sonderzahlungen - laufender oder sonstiger Bezug ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Krebs & Dori Steuerberatung GmbH, 2130 Hüttendorf, Obere Landstraße 34, vom 18. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 24. April 2007 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für…

UFSF RV/0027-F/03Steuerliche Behandlung eines behaupteten 14. Monatslohnes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Helmut Benzer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…

UFSS FSRV/0011-S/05Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben eines wirtschaftlich scheiternden Notars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.10.2006

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Johannes Dock und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des Senates…

UFSW RV/1181-W/11Dienstvertrag oder Werkvertrag bei Ärzten im Rahmen der elektronischen chefärztlichen Bewilligung von Sozialversicherungsträgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2012Teil 2/2

Die Tätigkeit der Werkvertragsnehmer stellte eine wesentliche Funktion im Rahmen des Unternehmens der Bw. dar. Wesentliche Tätigkeit der Bw. ist die Erbringung von Sachleistungen und Übernahme von Medikamentenkosten für ihre Versicherten. Diese Kostenübernahme bedarf in manchen Fällen einer vorherigen Genehmigung. Die Erteilung dieser Genehmigung ist…

UFSF RV/0134-F/0213. und 14. Monatslohn, in monatlichen Teilbeträgen zusammen mit dem laufenden Lohn ausbezahlt, als sonstiger Bezug?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der SA gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. Februar 1999 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid angeführten Abgabe bleiben…

UFSL FSRV/0005-L/04Rechtsanwälte, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.10.2004Teil 4/6

Der Berufungssenat folgt daher der eigenen Verantwortung des E vor dem Spruchsenat, gegenüber welchem der Erstbeschuldigte auf Vorhalt des strafrelevanten Sachverhaltes einräumte, dass dies ein Fehler von ihm gewesen sei, wenngleich - sinngemäß - er von Privatanteilen im Ausmaß von 20 % ausgegangen wäre (Finanzstrafakt betreffend E, StrNr…