…wurde dies auch nicht eingewendet. Das bloße Vorbringen hinsichtlich eines im Berufungszeitraum bestehenden Mittelpunktes der Lebensinteressen im Inland bzw des behaupteten Dauerauslandsaufenthaltes der Familie ab Herbst 2010 konnte im Zusammenhalt mit den oben beschriebenen Unterlagen den Standpunkt der Bw nicht stützen. Im vorliegenden Zusammenhang fällt…
…aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch…
…Die R GmbH bestätigte, dass der Arbeitsplatz ihrer Unternehmensberater grundsätzlich beim Kunden sei , was aufzeige, dass sich dort der Mittelpunkt der in Rede stehenden Tätigkeit befinde. Umstände, wonach der Tätigkeitsmittelpunkt in einem "Homeoffice " begründet worden wäre, seien nicht eingewandt worden. Diesen Ausführungen entgegnete der Bw…
…in dem Mitgliedstaat zulassen, in dem sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, das heißt an dem Ort, der als der ständige Mittelpunkt der Interessen erscheint. Dies ist so geschehen. Daher handelt es sich um keinen Import und somit auch nicht um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Zusammenfassung: Steuerbefreiung…
…C-84/09, X). Zu diesen objektiven Umständen gehören neben den Wohnsitzen des Bw im Zeitpunkt des Erwerbes des Fahrzeugs vor allem die (persönlichen) Verbindungen des Bw in den Mitgliedstaaten (Mittelpunkt der Lebensinteressen) sowie die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs in den Folgejahren, also über den…
…Dienstverhältnis in Österreich mit 30.9.2010 beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sei davon auszugehen, dass er und seine Gattin den Mittelpunkt der Lebensinteressen nach XY verlegt hätten. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ende daher mit Ende September 2010. Hinsichtlich seines Sohnes S wies das Finanzamt…
…Betriebskosten. Diese Kosten gingen sicher über "das Weniger an Steuer hinaus". Aus rein steuerlichen Gründen bringe daher die Wohnsitznahme in Liechtenstein keinen Vorteil. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befinde sich aufgrund der stärkeren wirtschaftlichen Beziehungen in Liechtenstein. Er habe in Österreich überhaupt keine persönlichen Beziehungen, außer…
…zu Österreich, sind auch hier wirtschaftliche Beziehungen vorhanden. Gesamthaft betrachtet liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers durch die schwerer wiegenden persönlichen Beziehungen zu nahestehenden Menschen im Verein mit nicht gänzlich zu vernachlässigenden wirtschaftlichen Beziehungen in Österreich. Er war und ist daher gemäß Art. 4…
…lit. c Einkommensteuergesetz 1988 zurückgefordert, da die Berufungswerberin den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in der Schweiz habe und daher in Österreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Mit Eingabe vom 30. März 2011 wurde gegen obgenannten Bescheid rechtzeitig berufen und zusammenfassend ausgeführt, dass sie bis 2008 nicht…
…die Sl.. Ab diesem Zeitpunkt hat die Familie in Österreich keinen Hauptwohnsitz mehr und gehen die Eltern keiner Beschäftigung in Österreich nach. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt nunmehr in der Sl., weil die Familie dort wohnt und der Sohn die Grundschule besucht. Der Berufungswerber bezieht…
…Hierbei berufe ich gegen den von Ihnen heute erhaltenen Abweisungsbescheid binnen des dafür vorgeschriebenen Zeitraumes von einem Monat. Sie begründen die Abweisung damit, dass der Mittelpunkt meines Lebensinteresses nicht in Österreich sein solle. Nach telefonischer Nachfrage wurde dies weiters ausgeführt, dass dies sich darin begründe…
…Dem Unabhängigen Finanzsenat erscheint es durchaus wahrscheinlich, dass sich die Berufungswerberin jedenfalls im Berufungszeitraum - eventuell bereits zur Betreuung der Mutter - in der Türkei aufgehalten hat und in dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen in die Türkei verlagerte. Schon aus diesem Grund hatte die Berufungswerberin keinen…
…gemeinsamen Haushalt führen, besteht die stärkste persönliche Beziehung in der Regel zu dem Ort, an dem sie mit ihrer Familie leben. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen könnte auch dann in Österreich liegen, wenn die Absicht bestünde, Österreich nach einer gewissen Zeit wieder zu verlassen. Ein Zuzug…
…Der Umstand, dass ihre Kinder eine Schulausbildung in Ägypten genössen, rechtfertige nicht die Annahme, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Beschwerdeführerin auch dort gelegen sei. Bei verheirateten Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, besteht die stärkste persönliche Beziehung in der Regel zu dem Ort, an…
…wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge der Überprüfung des Beihilfenanspruchs erlangte das Finanzamt die Mitteilung, dass die Berufungswerberin Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Deutschland verlagert habe. Dies ergäbe sich insbesondere aus einem dem Finanzamt zugekommenen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 4. März 2011…
…auf einem ca 2.300 m² großen Grundstück - zu helfen. Mit Vorhalt vom 5. Juli 2010 ersuchte das Finanzamt Bregenz den Berufungsführer die Montageberichte 2007 und 2008 nachzureichen und bekanntzugeben, wo sich sein Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet (Freunde, Lebensgefährtin, Vereine,...). In der Vorhaltsbeantwortung vom 11…
…adr im Haushalt Ihrer Mutter Fr. n1 amtlich gemeldet. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen hat eine Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Nach Ihren eigenen Angaben haben Sie sich nur zur Erstellung der Diplomarbeit in l2…
…Es sind dem angefochtenen Bescheid weder tatsächliche Feststellungen noch bezeichnete rechtliche Erwägungen zu entnehmen, worin die festgestellten Kriterien liegen, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen kennzeichnen. Die Tatsache, dass meine Eltern in R. leben ist in Rücksicht auf meine Eigenberechtigung kein zwingender Anknüpfungspunkt für die Gewichtung…
…Gemäß § 2 Abs. 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland haben. Da Sie trotz Aufforderung die abverlangten Unterlagen nicht eingebracht haben, muss angenommen werden, dass im oben genannten Zeitraum kein Anspruch auf…
…wird fest gehalten, "dass sich der Berufungswerber nicht vorübergehend in Österreich aufgehalten hat, sondern in der Absicht in Graz den Mittelpunkt seiner persönlichen und wirtschaftlichen Interessen zu haben." Weiter ist ausgeführt: "Dieser Umstand wird durch die in der Beilage vorgelegten Urkunden dokumentiert. ... Der Berufungswerber hat…