…sich an, sondern darauf, ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen unvorhergesehen eingetreten sei. Nachdem der Mieterausfall nicht vorhergesehen habe werden können, das Flugzeug erst nach 3,5 Jahren verkauft worden sei, der Verbleib im Betrieb wirtschaftlich unsinnig gewesen wäre, werde…
…Anmerkungen zur Prognoserechnung Maximale Miete Miete lt. Mietvertrag mit Creditanstalt Bankverein , wobei alle vier Jahre eine Indexsteigerung von 10 % zu Grunde gelegt wurde. Ausfallswagnis Mietausfälle wurden mit 20 % der jeweils kalkulierten Mieten angesetzt, darin sind auch die Betriebskosten enthalten, die beim Leerstehen anfallen (z.B…
…für österreichische Verhältnisse sehr groß war. Dies war der Bw. bereits im Zeitpunkt der Anschaffung ebenso bekannt wie die daraus folgende Schwierigkeit, im Fall eines Mieterausfalls einen neuen Nachmieter zu finden. Dass die Bw. dann tatsächlich keinen Nachmieter fand, war daher für sie ebenfalls nicht…
…auszugehen. Sollten die Schwierigkeiten bei der Nachmietersuche durch mangelnden Einsatz bedingt sein, könnte jedenfalls auch nicht das Vorliegen einer Unwägbarkeit eingewendet werden, zumal der Mieterausfall Teil des gewöhnlichen Risikos bei Vermietungsobjekten sei. Die Annahme von Liebhaberei von Beginn an, könnte nur aufrecht erhalten werden, wenn…
…Nach dieser Prognoserechnung würde sich bereits im Jahre 2006 ein positiver Totalüberschuss ergeben. Bei dieser Prognoserechnung sei man aber davon ausgegangen, dass keine Mietausfälle eintreten würden. Es wurde auch kein Reparaturaufwand berücksichtigt. Die Mieteinnahmen und Betriebskosten wurden sehr optimistisch mit einer jährlichen Erhöhung von 2…
…Mietvertrages im Wirtschaftsleben nicht ungewöhnlich sei und der Beschwerdeführerin der Umstand, dass der Mähdrescher für österreichische Verhältnisse sehr groß gewesen sei und deshalb mit Schwierigkeiten zur Findung eines Nachmieters im Fall eines Mieterausfalls zu rechnen sein würde, bereits im Zeitpunkt der Anschaffung bekannt gewesen sei…
…sich bei den vermieteten Objekten um kleine Wohnungen handeln würde, sei der Anfall von Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen von untergeordneter Bedeutung. In der Vergangenheit habe es keine erheblichen Mietausfälle gegeben. Die günstige Miete sei ein Garant dafür, dass eine rasche Weitervermietung nach dem Auslaufen eines Mietvertrages…
…der entsprechenden Genehmigungen vorausgesetzt. Durch diese Neuvermietung hat sich daher nichts an der objektiven Ertragseignung der Liegenschaft geändert. Durch den Mietausfall von Bw kam es naturgemäß zu einer Verschlechterung der Ergebnisse und somit zu einem späteren Eintreten des Totalgewinnes. Abgesehen davon, dass nachträgliche Ereignisse nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin VB Veronika Pfefferkorn über die Berufung des WM, SA, vertreten durch Dr. Wolfram Simma, Steuerberater, 6900 Bregenz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 1. Dezember 2006 gegen die Bescheide des FA vom 6. November 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2001 und die Sachbescheide Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2001 bis 2004 sowie gegen den gemäß…
…die Werbungskosten im Sinne des § 28 Abs 2 EStG 1988 (Instandsetzungskosten) in Anschaffungskosten für das Gebäude umzurechnen und auf die Dauer von 67 Jahren abzuschreiben sind. Des Weiteren entbehrt der Ansatz eines 4%-igen Mietausfallswagnisses sowie sonstiger Werbungskosten jeder Grundlage, und zwar aus folgenden Gründen…
…und in weiterer Folge die Summe der Gebäude- und Bodenwertreinerträge um Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sowie das Mietausfallsrisiko zu erhöhen. Danach ermittelt sich im konkreten Fall folgendes angemessene Mietentgelt: | Gebäude € 423.675,93 : 28,73 | | 14.746,81 € | Grund und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des LP, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
…dass die in Frage stehende Vermietung nicht von Anbeginn an nur für einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei. Bei dem Auftreten von Mietausfällen und damit in Zusammenhang stehenden hohen fixen Raumkosten handle es sich um ein allgemeines wirtschaftliches Wagnis, welches einen jeden Vermieter treffen könne…
…Recht gerügt wurde - ab einem bestimmten Zeitpunkt anfallende höhere Einnahmen im Hinblick auf die im Raum stehende Liebhabereibeurteilung wohl entsprechend Berücksichtigung gefunden hätten. Da dies jedoch nicht der Fall ist, obgleich die zunächst fehlenden Ausgaben (Mietausfall, Instandsetzung) nunmehr sehr wohl angesetzt wurden, ist zu schließen…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 7. November 2011 und 31. Jänner 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
…im Jahr 2001 begonnene Vermietung zur Gänze einzustellen, da diese doch mit einem anderen Mieter fortgesetzt werden könnte. Als zu berücksichtigende "Unwägbarkeit" würde dann nur der Mieteausfall infolge Mieterwechsel und vorübergehendem Leerstehen einzustufen sein. Der Entschluß des Eigentümers, das Vermietungsobjekt nicht mehr vermieten zu wollen…
Der Differenzbetrag sei der Bw. außerbilanzmäßig und dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen (Nettodifferenz 1992: ATS 4.684,09 + Vorsteuerkürzung 1992: ATS 468,41 = außerbilanzmäßige Zurechnung und verdeckte Ausschüttung 1992: ATS 5.152,50). Berufungsausführungen: Die vorgelegten Aufzeichnungen über Dienstreisen sollen nur die…
…Betätigungsbeginn realistisch zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Aufwendungen) zu umfassen. Dies gilt insbesondere für die Einschätzung der typischen Vermietungsrisiken, wie zB Höhe des Mietzinses, durchschnittliche Auslastung (Mietausfallsrisiko), zukünftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen und zukünftige Fremdkapitalzinsen (zB für Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen). Unwägbarkeiten, die nach Betätigungsbeginn aufgetreten sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Steuerberater, vom - 13. Juli 2006 gegen die Bescheide vom 8. Juni 2006 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für den Zeitraum 1996 bis 2004 und Anspruchszinsen 2000 - 2002 und vom - 18.01.2008 betreffend Umsatzsteuer…