RIS AI
4 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
UFSZ3K ZRV/0067-Z3K/10Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.02.2011

…Rede davon sein, er habe die Zigaretten an sich gebracht. Der Bf beantragt, der Beschwerde stattzugeben und die Berufungsvorentscheidung aufzuheben. Der Sachverhalt ergibt sich aus der Anzeige des Meldungslegers B des Landespolizeikommandos Wien vom 21. Dezember 2006, Az.: 100/xx/2006-AFC/Oe, der Niederschrift…

UFSZ1W ZRV/0040-Z1W/06Erwerb von vorschriftswidrig verbrachten Zigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.12.2007

…mindestens 50 Stangen) anliefern und im Keller des Hauses L. , 2. Stiege bunkern. Die vorgenannte Anzeige nennt auf Grund von dem Meldungsleger zugegangenen Informationen auch eine andere an der Adresse L. wohnhafte Person, nämlich A., welche in Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Kellerabteil gebracht…

UFSW FSRV/0058-W/03Nichtführen eines Lohnkontos
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)24.06.2003

…Der Bw. könne jedoch bestätigen, dass die bei ihm wirklich beschäftigten Bauarbeiter niemals kurze Hosen bei ihrer Arbeitstätigkeit tragen würden. Die vom Meldungsleger in der Anzeige angeführte Werkzeugtasche sei von Herrn B. offensichtlich deswegen mitgeführt worden, um eventuelle Reparaturarbeiten nach dem Ankauf des Fahrzeuges durchzuführen…

UFSW RV/2640-W/02Versteuerung einer Abfertigung, wenn an das abgefertigte Dienstverhältnis nahtlos ein weiteres Dienstverhältnis mit denselben Vertragsparteien eingegangen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2007

…Der Betrag von 50.309 sei deshalb gemeldet worden, weil der Meldungslegerin die ab 1998 geltende Höchstbeitragsgrundlage damals noch nicht bekannt gewesen sei. Tatsächlich habe der gemeldete Betrag von S 50.309 den im neuen Dienstverhältnis vorgesehenen Monatsbezug bei der ebenfalls vorgesehenen Teilarbeitszeit von 30…