…die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid durch die Einbringung des Vorlageantrages vom 27.4.2009 wiederum unerledigt. Ist dies nicht der Fall, wurde die Berufung vom 1.3.2009 eben unmittelbar der Berufungsbehörde vorgelegt. In beiden Fällen hat der UFS über dieselbe Berufung zu entscheiden. Im…
…die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hierfür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände…
…das Finanzamt dem Berufungswerber gemäß § 85 Abs. 2 BAO die Behebung dieser Mängel auftragen müssen. Die - trotz inhaltlicher Mängel - ergangene Entscheidung über den Wiederaufnahmsantrag (Abweisungsbescheid vom 24. November 2010) war daher rechtswidrig. Der angefochtene Abweisungsbescheid war aufzuheben. Innsbruck, am 19. September 2012 Ergeht auch an…
…Beweismittel hingegen Mittel, die ein Beweisthema, das ist die streitige erhebliche Tatsache, über die Beweis erhoben werden soll, beweisen soll. Tatsachen und Beweismittel, beziehen sich somit auf den Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens. Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden beziehen sich hingegen auf die rechtliche Beurteilung des…
…die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände…
…Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde. Aufgabe der Berufungsbehörde bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen eine amtswegige Wiederaufnahme durch das Finanzamt ist es, (nur) zu prüfen, ob dieses das Verfahren aus den…
…Standardbegründung, das neue Tatsachen hervorgekommen seien, ohne diese Tatsachen darzulegen oder auf etwa einen Prüferbericht zu verweisen, in welchem sie dargelegt wären. Die gesonderte (ergänzende) Bescheidbegründung vom 15. Dezember 2006 betrifft lediglich die Wiederaufnahmebescheide vom selben Tag hinsichtlich der Einkommensteuer für 1999, 2000 und 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch B&G Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1190 Wien, Sieveringer Straße 129, vom 25. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. September 2006, EWAZ. betreffend Anregung…
…neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens eine im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß § 305 Abs. 1…
…den Vorsitzenden Dr. Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des Bw, vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10…
…des Verfahrens stattzugeben. Mit Bericht vom 28. Juli 2011 legte das Finanzamt Graz-Umgebung die Berufung aus verwaltungsökonomischen Gründen, ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung, dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf…
…Einkommensteuerbescheid für 1995 erlassen worden. Die Unwirksamkeit früherer Grundlagenbescheide sei daher für die Frage einer Wiederaufnahme des Verfahrens nunmehr ohne Relevanz, weshalb die Berufung abzuweisen sei. Im Vorlageantrag bringt der Bw noch vor, die Feststellung in der BVE sei nicht korrekt, da der Wiederaufnahmsantrag alle…
…vom 2. Juni 2009 als unbegründet ab. Mit Schreiben vom 12. Juni 2009 stellt die Berufungswerberin den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Damit galt die Berufung wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 4…
…1996" usw. Die Bescheidbegründung enthält ausschließlich Ausführungen zur doppelten Haushaltsführung. 5. Mit fünf Schriftsätzen vom 26. Juni 2002 wird zum einen unter materiellrechtlichem Vorbringen der Antrag auf Entscheidung über die Berufung, betreffend Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1996 usw. durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, gestellt und…
…das Finanzamt ersucht, das Einkommensteuerverfahren hinsichtlich des oben angeführten Zeitraumes wiederaufzunehmen und einen entsprechenden neuen Bescheid zu erlassen, indem das große Pendlerpauschale für über 60 Kilometer Fahrtstrecke anstelle des kleinen Pendlerpauschales berücksichtigt werde. Mit Wiederaufnahmebescheid vom 14. Mai 2007 wurde das Verfahren wiederaufgenommen. Die Wiederaufnahme…
…die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein…
…der Wiederaufnahmsbescheid nicht begründet worden sei. Die Berufung gegen den Sachbescheid richtete sich gegen den Ansatz sonstiger Einkünfte von 1.200 €. Die Berufung wurde vom Finanzamt unmittelbar der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid…
…dann, wenn es zweckmäßig erscheine, den Ausgang des VwGH-Verfahrens abzuwarten und erst danach zu entscheiden, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu verfügen ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 304 der Bundesabgabenordnung (BAO) ist nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen, sofern…
…Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde. Aufgabe der Berufungsbehörde bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen eine amtswegige Wiederaufnahme durch das Finanzamt ist es, (nur) zu prüfen, ob dieses das Verfahren aus den…
…dann, wenn es zweckmäßig erscheine, den Ausgang des VwGH-Verfahrens abzuwarten und erst danach zu entscheiden, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu verfügen ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 304 der Bundesabgabenordnung (BAO) ist nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen, sofern…