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8 Treffer1672 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0196-G/03Provisionszahlung an Schweizer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.02.2005

…Dezember 2003) kann auf das Vorliegen einer Domizilgesellschaft geschlossen werden, da diese Adresse auf Grund der berufsmäßig ausgeübten Treuhandfunktionen von C.C. als Massendomizil zu bezeichnen ist. Denn gemäß Artikel 43 der Schweizer Verordnung vom 7. Juni 1937 über das Handelsregister zum Gläubigerschutz - "Wenn eine…

UFSW RV/2342-W/091. Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides 2. Guter Glaube ersetzt nicht fehlendes Rechnungsmerkmal 3. Der Passivierung der gekürzten Vorsteuer steht eine zu aktivierende Forderung an den Aussteller der mangelhaften Rechnung gegenüber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…ersichtlich seien. Es gebe keinen Eintrag im liechtensteinischen Gewerberegister für die Firma BFL. Bei der Adresse in Liechtenstein handle es sich um ein amtsbekanntes Massendomizil ohne Telefon- und Faxanschluss. Für den Vorsteuerabzug sei erforderlich, dass auf der Rechnung eine gültige Geschäftsadresse angeführt sei, von der…

UFSG RV/0370-G/08Individualisierungserfordernis der Gesellschafter im Adressfeld (hier: 554 Beteiligte einer atypisch stillen Gesellschaft) und Leistungsbeziehung mit einer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2010

…Dezember 2003) kann auf das Vorliegen einer Domizilgesellschaft geschlossen werden, da diese Adresse auf Grund der berufsmäßig ausgeübten Treuhandfunktionen von C. als Massendomizil zu bezeichnen ist. Denn gemäß Artikel 43 der Schweizer Verordnung vom 7. Juni 1937 über das Handelsregister zum Gläubigerschutz - "Wenn eine juristische…

UFSL RV/0946-L/051. Schätzung bei ungeklärten Vermögenszuwächsen 2. Beweiserhebung bei Verschleppungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009Teil 1/5

…in Vd. über 40 Gesellschaften domiziliert. Es handle sich daher bei dieser Adresse um ein - für die bekannte Steueroase Liechtenstein - typisches Massendomizil. Im Betriebsprüfungsverfahren sei wiederholt behauptet worden, dass an der ausländischen Domizilgesellschaft (P. KREDIT Anstalt) andere Eigentumsverhältnisse bestehen und dass die Eigentümer Ausländer seien…

UFSL RV/0946-L/051. Schätzung bei ungeklärten Vermögenszuwächsen 2. Beweiserhebung bei Verschleppungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009Teil 2/5

…Treuunternehmen reg. in A, FL Vaduz über 40 Gesellschaften domiziliert sind. Es handle sich daher bei dieser Adresse um ein - für die bekannte Steueroase Liechtenstein - typisches Massendomizil. Der Bw. sieht das nicht so, da auch russische Firmen vertreten wie ua. die russische Gaz-Prom vertreten…

UFSF RV/0009-F/06Nichtanerkennung beantragter Absetzungen auf Grund mangelnder Empfängerbenennung, österreichisches Besteuerungsrecht, doppelt ansässige Kapitalgesellschaft, Briefkastengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2009

…sie - als juristisch selbständige Rechtsträger in das lokale Gesellschaftsregister eingetragen seien; - bei einem spezialisierten Berater oder Treuhänder residierten und dessen Adresse und allenfalls Telefon- und Telefaxnummer als eigene verwendeten; - oft in einem Massendomizil ansässig seien, unter dessen Anschrift mehrere, viele oder hunderte von Domizilgesellschaften residierten…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…Die beiden genannten Tochtergesellschaften haben aber (laut KSV) ihre Anschrift an einem Massendomizi gehabt und in Großbritannien keine aktive Tätigkeit ausgeübt. Hinsichtlich der Grundlage für die Berechnung der vorzeitigen Zinsakontozahlung an die CAL am 5.01.1999 (angeblich auf Basis von Zwischenergebnissen) wurden ebenso wenig…

UFSG RV/0395-G/05Theater- und Tourneeproduktion: Forderungsabschreibung, Repräsentationsaufwendungen, Zahlung an eine Domizilgesellschaft für Beratung und Coaching
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2008

…sowie unter Beilage einer "Auswertung des Schweizer Regionenbuchs 2004 die Auskunft, dass es sich es sich bei der Anschrift der E-AG um ein sog. Massendomizil handle. Beim Verwaltungsrat PK handle es sich um einen amtsbekannten Treuhänder, der bei einer Vielzahl von Gesellschaften Verwaltungsrats- bzw…