…Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel deshalb nicht möglich gewesen, weil die Ankunftszeit nach dem tatsächlichen Arbeitsbeginn gelegen wäre. Auch in den Zeiträumen vor Jänner 2008 habe die einfache Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort mehr als 20 km betragen. Hinsichtlich des tatsächlichen Wohnsitzes werde auf die Aussagen der…
…Richtung) abweichend von der Ansicht der Finanzverwaltung idR als unzumutbar anzusehen sein wird. Könnten Sie mir bei Gelegenheit mitteilen, a) Ihre gesamte Wegzeit unter der Annahme der Nutzung von Park & Ride je Richtung (unter Angabe der Abfahrts- und Ankunftszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel nach den Fahrplänen…
…angegebenen Arbeitszeiten sehr wohl öffentliche Verkehrsmittel von der Wohnung zur Arbeitsstätte und retour fast durchgehend benutzbar und zeitlich zumutbar seien (http://www.oebb.at/). Es sei daher davon auszugehen, dass die Begründung eines Zweitwohnsitzes trotz der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort zum…
…ist zu sagen, dass die abstrakte Möglichkeit, dass auf Grund wechselnder Dienstzeiten die Dienstzeit solange dauerte, dass die erste bzw. letzte Zug- bzw. Busverbindung nicht mehr erreichbar ist, nicht ausreicht, um von einer Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sprechen zu können. Notwendig wäre die Feststellung…
…Eine tatsächliche Unmöglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist unter Beachtung der Arbeitszeiten nicht gegeben. Eine Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder starker Gehbehinderung liegt ebenfalls nicht vor; wurde auch nicht eingewendet. Es ist folglich zu prüfen, ob die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in zeitlicher Hinsicht…
…verwirklichten "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ausgegangen werden, zumal die (einfache) Wegzeit bei kombinierter Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel weder (überwiegend) 90 Minuten überschreitet noch mehr als drei Mal so lang ist wie jene mit dem Pkw [mittels Routenplaner "ViaMichelin" (empfohlene Strecke; bei Nutzung der…
…der Unzumutbarkeit kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Die Unterstellung einer Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel ist - wie oben bereits dargelegt - durchaus gesetzeskonform. Mit dem Einwand des Bw. im obgenannten Vorlageantrag, dass im Umkreis des Bahnhofes D keine Möglichkeit…
…Die Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel muss zumindest hinsichtlich der halben Strecke vorliegen, so zum Beispiel, wenn auf der Hin- oder Rückfahrt zur bzw. von der Arbeitsstelle ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit verkehrt. Maßgeblich bei der Beurteilung, ob Unzumutbarkeit der Benützung…
…im Betrag von € 1.857,00 an. Begründend wurde ausgeführt, dass aufgrund der Verkehrsverbindungen und der Arbeitszeiten die Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels nicht gegeben sei, daher komme nur das kleine Pendlerpauschale über 60 km zum Ansatz. Da die Benützung eines Massenverkehrsmittels hinsichtlich des Arbeitsweges…
…Reisen in der Funktion als Betriebsrat stellen keine Werbungskosten dar. Das beantragte große PP ist nach Ansicht des Finanzamtes nur im Monat Februar anzuerkennen (40-60 km), da in den anderen Monaten überwiegend die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unter optimaler Kombination von Individualverkehr und Massenverkehrsmittel zumutbar…
…In historischer und teleologischer Interpretation der in Rede stehenden Bestimmung geht die Rechtsmittelbehörde daher davon aus, dass bei 25 km überschreitenden Arbeitswegen, wie er auch im Berufungszeitraum unstrittig vorlag, eine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtsdauer erst dann gegeben ist, wenn die bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgewendete…
…Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z. B. ,Park and Ride') auszugehen (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 16 Anm. 81). Auch nach der Judikatur des VwGH ist die Möglichkeit der kombinierten Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel bei der Prüfung der Zumutbarkeit der…
…dass aus verbindungstechnischen Gründen eine Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar gewesen sei. Ergänzend teile er hiezu mit, dass für Dienstreisen erforderlichenfalls ein Dienstkraftwagen zur Verfügung gestanden sei. Der Einsatz von Dienstkraftwagen werde von der Bürodirektion einer Bezirkshauptmannschaft eingeteilt und könne vom jeweiligen Mitarbeiter nicht beeinflusst werden…
…Behinderung ergeben. Ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte solcherart möglich, ist nach den amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (621 BlgNR XVII. GP, 75) die Frage der Zumutbarkeit auf Grund der Fahrtzeiten zu prüfen. Unzumutbar…
…Verkehrsmittel Straßenbahn zurückgelegt werden kann und der zeitlichen Lagerung der Arbeitszeit, kann keinesfalls eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel erkannt werden. Die angeführten Fahrbeeinträchtigungen zu Stoßzeiten würden ja auch zutreffen, wenn die Berufungswerberin mit dem eigenen Kraftfahrzeug fahren würde. Im Gegenteil, durch die Benützung der…
…verwirklichten "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ausgegangen werden, zumal die (einfache) Wegzeit bei kombinierter Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel weder überwiegend 90 Minuten überschreitet noch mehr als drei Mal so lang ist wie jene mit dem Pkw [mittels Routenplaner "ViaMichelin" (empfohlene Strecke; bei Nutzung der…
…öffentliche Verkehrsmittel (Taktverkehr) zur Verfügung gestanden sind. Die abstrakte Möglichkeit, dass ausnahmsweise der Dienst auf Grund unvorhergesehener Ereignisse solange dauert, dass die letzte Bus- bzw. Zugverbindung nicht mehr erreichbar ist, reicht nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht aus, um von einer Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher…
…der Bw. zutreffend ausführt, die Entfernung zu K. beim täglichen Pendeln in einer geringeren Entfernung zu P. beim wöchentlichen Nachhausefahren auswirkt. Infolge Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Berufungszeitraum pendelte der Bw. mit dem PKW. Der Bw. räumt ein, dass private Motive - Bekanntenkreis, bessere Möglichkeiten…
…angewiesen bzw. ihm die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der spontanen Abrufbarkeit für Instandsetzungsarbeiten in ganz Mitteleuropa unzumutbar bzw. überhaupt unmöglich sei, ist zu entgegnen, dass eine derartige Auslegung des Begriffes der Unzumutbarkeit nach Ansicht des UFS dem Gesetz nicht entnommen werden kann. Die Gewährung…
…Laut Fahrplan der ÖBB benötigt man für diese Strecke 1,38 Stunden danach weitere 10 Minuten Busfahrt und ein Fussweg ist ebenfalls noch zu berücksichtigen. Daraus resultierend ergibt sich eine Gesamtanfahrtszeit von ca. 2 Stunden pro Weckstrecke. Eine zeitlich zumutbare Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist…