…Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel deshalb nicht möglich gewesen, weil die Ankunftszeit nach dem tatsächlichen Arbeitsbeginn gelegen wäre. Auch in den Zeiträumen vor Jänner 2008 habe die einfache Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort mehr als 20 km betragen. Hinsichtlich des tatsächlichen Wohnsitzes werde auf die Aussagen der…
…öffentl. Verkehrsmittel für 7 Monate) statt richtig für 7 Monate bei Benützung des eigenen Kfz zu werten. Bereits im 1. Antrag zur ANV und gleichfalls im Beschwerdeverfahren wurde der Finanzbehörde die Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anhand eines Ausdrucks (Pendlerrechner des BMF) zur Kenntnis gebracht…
…Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sei es nicht maßgeblich, ob das Privatauto beruflich verwendet werde bzw. verwendet werden müsse. Die Beurteilung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel habe ausschließlich nach den verkehrstechnischen Möglichkeiten hinsichtlich der Wegstrecke Wohnort-Arbeitsstätte zu erfolgen und könnten nur…
…Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) ergebe. Auf Grund des erhöhten Verkehrsaufkommens zu den morgendlichen und abendlichen Pendlerstoßzeiten sei die Bf. auch auf die Bundesstraße ausgewichen. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass auf Grund des Morgen- und Abendverkehrs in der Stadt und auf der Autobahn die…
…Berechnung des Pendlerpauschales genügt dem Gesetzgeber grundsätzlich bereits die Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (BFG 04.12.2017, RV/1100657/2016. Dabei kommt es für die Frage der Zumutbarkeit nicht auf die tatsächliche, sondern allein auf die mögliche und zumutbare Verwendung eines Massenverkehrsmittels an. Nur…
…ist die Möglichkeit der kombinierten Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln mit einzubeziehen (vgl. VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319). Im gegenständlichen Fall ist daher das Finanzamt im Recht, wenn es davon ausgeht, dass der Beschwerdeführer…
…Richtung) abweichend von der Ansicht der Finanzverwaltung idR als unzumutbar anzusehen sein wird. Könnten Sie mir bei Gelegenheit mitteilen, a) Ihre gesamte Wegzeit unter der Annahme der Nutzung von Park & Ride je Richtung (unter Angabe der Abfahrts- und Ankunftszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel nach den Fahrplänen…
…zu erreichen. Die Unterstellung der Zumutbarkeit der „Nutzung von Öffis“ durch das Finanzamt sei „blanker Hohn“ und spiegle die „Abgehobenheit von der tatsächlichen Realität wieder“. Falls das Finanzamt auf seiner falschen Beurteilung beharre, bleibe dem Bf. zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nur die Möglichkeit, für…
…angegebenen Arbeitszeiten sehr wohl öffentliche Verkehrsmittel von der Wohnung zur Arbeitsstätte und retour fast durchgehend benutzbar und zeitlich zumutbar seien (http://www.oebb.at/). Es sei daher davon auszugehen, dass die Begründung eines Zweitwohnsitzes trotz der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort zum…
…daher der Antrag auf Pendlerpauschale aufrechterhalten. Die Mindestwegstrecke ab 2 km sei zudem für das große Pendlerpauschale erfüllt. Im verpflichtend zu nutzenden Pendlerrechner gibt es keine Möglichkeit, die Pendlerpauschale aufgrund der Unzumutbarkeit der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auszuwählen. Daher blieb uns leider keine andere Möglichkeit…
…eine überwiegende Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in keinem der Lohnzahlungszeiträume des Beschwerdejahres 2012 gegeben war, zumal bezogen auf die Dienstzeiten der Bf bei optimaler Kombination von PkW-Benützung auf einer Teilstrecke und von Massenbeförderungsmitteln auf der verbleibenden Teilstrecke die zumutbare Gesamtfahrzeit (Wegzeit) von 90…
…ist zu sagen, dass die abstrakte Möglichkeit, dass auf Grund wechselnder Dienstzeiten die Dienstzeit solange dauerte, dass die erste bzw. letzte Zug- bzw. Busverbindung nicht mehr erreichbar ist, nicht ausreicht, um von einer Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sprechen zu können. Notwendig wäre die Feststellung…
…Eine tatsächliche Unmöglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist unter Beachtung der Arbeitszeiten nicht gegeben. Eine Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder starker Gehbehinderung liegt ebenfalls nicht vor; wurde auch nicht eingewendet. Es ist folglich zu prüfen, ob die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in zeitlicher Hinsicht…
…der Gesetzgeber bei bestehender Möglichkeit der Benutzung eines öffentlichen und kostenlosen Verkehrsmittels die Zumutbarkeit grundsätzlich als gegeben ansieht. Dass dazu keine Ausführungen in Erläuternden Bemerkungen zur Gesetzesänderung des Jahres 1995 zu finden sind, spricht keinesfalls gegen diese Annahme. Fest steht aber, dass auf Grund der…
…der Gesetzgeber bei bestehender Möglichkeit der Benutzung eines öffentlichen und kostenlosen Verkehrsmittels die Zumutbarkeit grundsätzlich als gegeben ansieht. Dass dazu keine Ausführungen in Erläuternden Bemerkungen zur Gesetzesänderung des Jahres 1995 zu finden sind, spricht keinesfalls gegen diese Annahme. Fest steht aber, dass auf Grund der…
…verwirklichten "Unzumutbarkeit" der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ausgegangen werden, zumal die (einfache) Wegzeit bei kombinierter Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel weder (überwiegend) 90 Minuten überschreitet noch mehr als drei Mal so lang ist wie jene mit dem Pkw [mittels Routenplaner "ViaMichelin" (empfohlene Strecke; bei Nutzung der…
…zur und von der Arbeit gekommen ist und ob gegebenenfalls die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich gewesen wäre. Das Finanzamt wird daher im fortgesetzten Verfahren die Bf förmlich als Partei niederschriftlich zu den näheren Umständen des Pendelns zu vernehmen haben. Weiters werden jedenfalls die Schwester der…
…aus denen sich hieraus eine Unzumutbarkeit hätte ableiten lassen, wurden nicht vorgebracht. Ergänzend sei angemerkt, dass die Angaben der Bf hinsichtlich der Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmittel insofern als nicht relevant anzusehen ist, als die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur gelegentlich und jedenfalls vor Juli 2016 erfolgte…
…der Unzumutbarkeit kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Die Unterstellung einer Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel ist - wie oben bereits dargelegt - durchaus gesetzeskonform. Mit dem Einwand des Bw. im obgenannten Vorlageantrag, dass im Umkreis des Bahnhofes D keine Möglichkeit…
…Massenbeförderungsmittels (…) aufgrund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel oder aufgrund der Tatsache, dass kein Massenbeförderungsmittel verkehrt, unzumutbar" und steht das große Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von 40 - 60 Kilometer zu. Eine Überprüfung durch das BFG ergab für Juli 2019, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel lt…