…der an die Stelle des gewöhnlichen Besteuerungszeitraums tritt (RFH 1.6.1937, I A 50/37). Insoweit besteht bei der Liquidationsbesteuerung eine Ausnahme von § 24 Abs 1, wonach Veranlagungs- und somit Besteuerungszeitraum grundsätzlich das Kalenderjahr ist. Der Besteuerungszeitraum im Falle der Abwicklung darf grundsätzlich höchstens…
… 284 Abs. 1 Z 1 BAO, die Abänderung des Körperschaftsteuerbescheids 2004 - 2006 wegen Rechtswidrigkeit infolge ihres Inhalts und wegen Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften ("mit den ausführlichen Erläuterungen meiner Mandantschaft zur Liquidationsbesteuerung, die den eingereichten Abgabenerklärungen 2006 beilagen, setzt sich die Begründung des Körperschaftsteuerbescheides…
…Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Zurückweisung des Antrages vom 14. August 2002 auf Durchführung der Liquidationsbesteuerung und Überweisung des daraus entstehenden Guthabens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…auch als steuerrechtlicher Auflösungstatbestand zu sehen. Der Eintritt des Auflösungsgrundes bringt jedoch die Körperschaft nicht mit sofortiger Wirkung zum Erlöschen, sondern es setzt die Abwicklung und damit die Liquidationsbesteuerung ein. Im Zeitraum der Durchführung der Bp befand sich die Bw. in Liquidation war damit jedenfalls…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Dr. Ulrike Stadelmann und Bernd Feldkircher im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufungen der A Holding GmbH (nach Namensänderung nunmehr C GmbH), vertreten durch die…
…eingebrachte Einzelunternehmen einen positiven Verkehrswert aufweist. Zu dem Themenbereich "Einbringung gem. den Bestimmungen des UmgrStG" wird von der Betriebsprüfung wie folgt ausgeführt: Die vom UmgrStG umfassten Tatbestände würden nach allgemeinem Steuerrecht grundsätzlich der Veräußerungsgewinnbesteuerung bzw Liquidationsbesteuerung unterliegen. Die Bedeutung des UmgrStG liegt unter anderem darin…
…eingebrachte Einzelunternehmen einen positiven Verkehrswert aufweist. Zu dem Themenbereich ,Einbringung gem. den Bestimmungen des UmgrStG' wird von der Betriebsprüfung wie folgt ausgeführt: Die vom UmgrStG umfassten Tatbestände würden nach allgemeinem Steuerrecht grundsätzlich der Veräußerungsgewinnbesteuerung bzw Liquidationsbesteuerung unterliegen. Die Bedeutung des UmgrStG liegt unter anderem darin…
…Damit falle die Umwandlung im vorliegenden Fall aber nicht unter das UmgrStG, und es seien die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen anzuwenden. Dies habe eine Liquidationsbesteuerung im Jahr 2005 und keine Gesamtrechtsnachfolge des Bw. zur Folge. Als weitere Konsequenz würden weder der Verlustvortrag noch die Mindestkörperschaftsteuer der…
…kommt das allgemeine Steuerrecht zur Anwendung. Auf Ebene der übertragenden Körperschaft kommt es somit nach § 20 iVm § 19 KStG 1988 rückwirkend auf den Umwandlungsstichtag zur Liquidationsbesteuerung und damit zur Erfassung allfälliger stiller Reserven. Der Rechtsnachfolger hat nach § 20 Abs. 3 KStG 1988 in diesem Fall…
…und Beilage zur Steuererklärung als Betriebsveräußerung angesehen und dementsprechend ein Veräußerungsgewinn im Rahmen der KEG ermittelt worden war. Da die Bw. die vom Finanzamt als Teilwert im Rahmen der Liquidationsbesteuerung angesetzten Verkaufspreise nicht rügte, ist davon auszugehen, dass die angenommenen Werte (Verkaufspreise im Jänner bzw…
…1 Z 7 EStG 1988 der Einkommensteuer. Eine Kürzung der Bemessungsgrundlage - so wie beim Widerruf durch den Stifter - ist nicht vorgesehen (vgl. Doralt/Kals Aktuelle Fragen des Privatstiftungsrechts S 370). Die Ausnahme von der Liquidationsbesteuerung besteht gemäß § 32 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 nur…
…und 2. Absatz: Obwohl § 19 Abs 1 KStG 1988 von einer beschlossenen Auflösung spricht, ist ein formeller Auflösungsbeschluss nicht als Anwendungsvoraussetzung für die Liquidationsbesteuerung zu sehen. Sämtliche handelsrechtlichen Auflösungstatbestände sind auch als steuerrechtliche Auflösungstatbestände anzusehen. Die Kommentierung trifft exakt auf unsere Mandantschaft zu. 2. § 2…
…UmgrStG (Übergang des Rechtes auf Verlustabzuges) bei Verschmelzungen unter Buchwertfortführung in Verbindung mit § 20 Abs. 1 KStG 1988 (Unterbleiben der Liquidationsbesteuerung des § 19 KStG 1988 und der Besteuerung nach den Tauschgrundsätzen des § 6 Z 14 EStG 1988) lassen folgende Zielsetzungen des Gesetzgebers erkennen (vergleiche die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MTDA, vertreten durch Christian Diesenberger, Wirtschaftstreuhänder, 4501 Neuhofen, Steyrer Straße 27, vom 9. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 28. Juli 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Die Veräußerung einer Beteiligung unterliegt gemäß § 31 EStG 1988 (in der im Berufungszeitraum geltenden Fassung) der Einkommensteuer. Veräußerung iSd § 31 EStG 1988 ist jede entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf einen anderen. Eine Veräußerung iSd § 31 EStG 1988 liegt nicht vor, wenn eine Beteiligung unentgeltlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die WT_Gesellschaft_2, vom 13. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Auer, vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden B und die weiteren Mitglieder C, D und E über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Berater, vom 4. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC, vertreten durch Finanzanwalt vom 16. Juni 2011 betreffend Haftungsbescheid gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die WT_Gesellschaft_2, vom 13. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Auer, vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden…
Nach § 95 Abs. 4 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 hat der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge abzuziehen. Die Kapitalerträge gelten für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als zugeflossen: 1. Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung ... 2. Bei Einkünften…