…und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden, von der Steuer. Nach dem Urteil des EuGH vom 17.2.2005, C-453/02 und C-462/02 (Rs "Linneweber" und "Akritidis") ist Art 13 Teil B Buchstabe f der 6. EG-Rl. dahin auszulegen, dass…
…Das Finanzamt hat im Rahmen einer Außenprüfung festgestellt, dass das Urteil des EuGH vom 17.2.2005, C-453/02, "Linneweber", keine unmittelbare Auswirkung auf die derzeitige österreichische Rechtsauslegung habe und daher Glücksspielumsätze von Unternehmern, die nicht im Besitze einer Spielbankenkonzession gemäß § 21 Glücksspielgesetz seien…
…aus Geldspielautomaten der Umsatzsteuer unterworfen wurden. Mit Schreiben vom 3. Juni 2005 beantragte die Bw unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 17. Februar 2005, Rs C-453/02 Linneweber, gemäß § 299 iVm § 302 Abs 2 lit c BAO für die Jahre 1999 bis…
…23.9.2005, 2005/15/0070; EuGH 11.7.1998, Rs. C-283/95 (Fischer); EuGH 17.2.2005 Rs. C-462/02 (Linneweber und Akriditis); § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994 in Verbindung mit § 33 TP 17 Abs. 1 Z 6…
…Rs C-453/02, Linneweber). Im konkreten Fall ist somit für die umsatzsteuerliche Beurteilung insbesondere zwischen den steuerfreien Umsätzen im Zusammenhang mit Sportwetten iSd GebG einerseits und den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen im Zusammenhang mit Glücksspielautomaten andererseits zu unterscheiden. Da das UStG auf die gebührenrechtliche Determinierung abstellt…
…Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden, von der Steuer. Nach dem Urteil des EuGH vom 17.2.2005, C-453/02, "Linneweber", ist Art. 13 Teil B Buchstabe f) der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach die Veranstaltung…
…zu beachten sei, dass der EuGH (vgl. EuGH 17.2.2005 RS C-453/02 und C-462/02 Linneweber; EuGH 11.6.1998 Rs C-283/95 Fischer) zur Umsatzsteuerbefreiung für Glückspielumsätze nach Art 13 Teil B lit f der 6. MwSt-RL bereits…