…Daher würde es sich bei X. um keinen verunreinigten oder stabilisierten Reinstoff handeln, sondern um eine absichtliche Zubereitung, welche als Lebensmittelzubereitung der Postion 2106 anzusehen wäre. Bedingt durch einen Stärkegehalt kleiner als 5 GHT (Gewichtshundertstelteile), einen Saccherosegehalt unter 5 GHT, einen Milchfettgehalt kleiner als 1…
Zu den Beweisantrag." Beziehung des seinerzeitigen Zollverfahrensaktes betreffend die erstmalige Einfuhr des Produktes X. durch die Y. und die Abfrage der Importe betreffend das Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." ist festzustellen, dass im Hinblick auf abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im…
…in L. Als Anmelder und indirekter Vertreter fungierte die Bf. Die Waren wurden unter der Warennummer 2106 9092 80 V999 mit der Bezeichnung "andere Lebensmittelzubereitungen: kein Milchfett und keine Saccharose etc. enthaltend: andere" zum freien Verkehr angemeldet und als konform abgefertigt. Eine Rechnung der E…
…zollrechtlich freien Verkehr beantragt. In der Sendung befanden sich auch so genannte Omega3-GLM Kapseln in Beuteln zu 1000 Stück, die von der Bf als andere Lebensmittelzubereitungen unter der Warennummer 2106 9092 60 1 angemeldet wurden (Positions-Nr. 4 der Zollanmeldung). Zwecks Überprüfung der angenommenen…
…1.500 Tafeln Bioschokolade "Kokos" (gefüllt), 600 Tafeln Bioschokolade "Trüffel" (gefüllt) und 600 Tafeln Bioschokolade "Extra Bitter" zur Überführung in den freien Verkehr an. Im Feld 31 der Zollanmeldung wurde als Warenbezeichnung "Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen - andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln…
…übersteigt), ätherischen Ölen aus Früchten, synthetischen Süßstoffen usw. Diese Zubereitungen werden nach einfachem Verdünnen mit Wasser oder nach einer zusätzlichen Behandlung als Getränke verwendet. Bestimmte Zubereitungen dieser Art werden auch anderen Lebensmittelzubereitungen zugesetzt. ... 16) Zubereitungen, häufig als "Ergänzungslebensmittel" bezeichnet, auf der Grundlage von Pflanzenauszügen, Fruchtkonzentraten…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…Kombinierten Nomenklatur aus. Gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 sind "Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen" in die Position 2106 einzureihen. Von der Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur sind "Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der…
…Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) hat am 15. Oktober 2002 mit Zollanmeldung WE-Nr. X 100.000,00 kg der kakaohaltigen Lebensmittelzubereitung M, abgefüllt in Säcken zu je 25 kg, der Position 1806 20 30 (Nicht-Anhang I-Ware) zur Ausfuhr angemeldet und…