…6 Abs. 3 DBA 2000) entsprechend dem OECD-Musterabkommen das Besteuerungsrecht dem Betriebsstättenstaat für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und dem Lagestaat für Einkünfte aus Vermietung von Liegenschaften zu. Dem Ansässigkeitsstaat wird dabei im Rahmen des im DBA vereinbarten Befreiungssystems jeweils ein Progressionsvorbehalt zugestanden. Die für das…
…Ö. oder in K. als ansässig iSd DBA mit K. gelten, gem. Art. 6 DBA K.jedenfalls dem Lagestaat hier also Ö. das Besteuerungsrecht zusteht. Dies gilt selbst dann, wenn die Gewinne im Rahmen eines Gewerbebetriebes anfallen, der keine Betriebsstätte in Ö. hat (siehe Philipp…
…Land- und Forstwirtschaft dürfen in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt. (2) Der Ausdruck unbewegliches Vermögen bestimmt sich nach dem Recht des Vertragsstaates, in dem das Vermögen liegt.... Da im gegenständlichen Fall der Lagestaat der vom Bw. veräußerten Liegenschaften unbestritten Ö. ist…