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UFSW RV/3705-W/02Anerkennung von Betriebsausgaben für Fremdleistungen, soweit die Leistungen (Kuvertierungs- und Faltarbeiten) durch die beiden Gesellschafter nicht bewerkstelligt werden konnten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften für die Jahre 1998 und 1999 entschieden: Die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für 1998 und 1999 werden wie…

UFSL RV/0011-L/10Sachbezug bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2013

…kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Auch diese Korrekturarbeiten seien nicht als Innendienst anzusehen. Ansonsten werde der Raum für Besprechungen mit Vertretern der Lieferanten der Bw. oder für Kuvertierungsarbeiten bei Massensendungen bzw. zur Vorbereitung von Werbeaussendungen genützt. Die Bw. bezweifle auch die Beweiskraft der vom…

UFSW RV/3533-W/02Kein Abzug von Vorsteuern, die vom leistenden Kleinunternehmer nur aufgrund der Rechnungslegung geschuldet werden. Behandlung von Zuwächsen auf dem Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2003

…mit dem Hinweis vor, dass sich aus diesem der Zuwachs des Verrechnungskontos für das Wirtschaftsjahr 1996/97 ableiten lasse. Die maßgeblichen Buchungen hätten Entgelte für Kuvertierungsarbeiten der minderjährigen Kinder des geschäftsführenden Gesellschafters RS betroffen, welche gegen Kassa als Ausgang verbucht worden seien. Hinsichtlich des Verrechnungskontos…

UFSW FSRV/0062-W/02Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.03.2003

…der A GmbH, sowie seit 13. April 2000 als Geschäftsführer der Firma K GmbH betätigt hat. Auftraggeber der durchzuführenden Adressierungs- und Kuvertierungsarbeiten war regelmäßig die Firma V GmbH. Aufgabe des Bw. war es Arbeitskräfte zu organisieren und an die V GmbH zu vermieten. Wie aus…