…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…die Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung (TUA) untersucht worden. Dabei sei festgestellt worden, Kopffleisch stelle den wesentlichen Charakter des Erzeugnisses dar. Das Erzeugnis sei daher gemäß den Allgemeinen Tarifierungsvorschriften in die Position 02064991 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 16. Dezember 2005…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch erstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9., 10…
…Rinder- und Schweinsköpfe, sowie Innereien. Seine Umsätze setzten sich aus Lieferungen an die Lebensmittelindustrie und an Letztverbraucher von Innereien, Kopffleisch usw. sowie Wurst aus eigener Erzeugung und Zukäufen zusammen. Für die gewinnbringende Verwertung von Rückständen aus der Verarbeitung und Restbeständen von Wareneingängen, die zwangsläufig mitgekauft…
…Daher muss gegenwärtig auch bestritten werden, dass überhaupt Kopffleisch und nicht sonstiges erstattungsfähiges Schweinefleisch exportiert wurde. Aus diesem Grund stellen wir den Antrag auf Akteneinsicht hinsichtlich des genannten Schreibens. Weitere Ausführungen zur Erstattungsfähigkeit von Schweinekopffleisch behalten wir uns für den Zeitpunkt nach Erhalt der Akteneinsicht…