…Konzentrationsverschmelzung oder eine Konzernverschmelzung handelt. Die Funktion des Gruppenträgers könne nicht auf eine Körperschaft außerhalb der Unternehmensgruppe übertragen werden. Eine Verschmelzung einer gruppenfremden Körperschaft auf den Gruppenträger, berühre nach Rz 351 UmgrStR die Unternehmensgruppe nicht. Die Änderung der Beteiligungsverhältnisse am Gruppenträger auf Grund einer Konzentrationsverschmelzung…
…Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres erfüllt. Nach herrschender Lehre sei eine verschmelzungsbedingte Gruppenbildung nicht möglich. Eine Ausnahme bilde lediglich eine Konzentrationsverschmelzung zweier Beteiligungen haltender Körperschaften, wenn durch deren Verschmelzung am Stichtag eine ausreichende finanzielle Verbindung entstehe oder fortgesetzt werde, was aber auf den Streitfall nicht…
…verbundenen Kapitalgesellschaften seien uneinbringlich, ist nicht glaubhaft, wenn handelsrechtlich ein positives Vermögen bei jeder Konzentrationsverschmelzung bei beiden Körperschaften zur Vermeidung einer Unter-pari - Emission notwendig ist und die mit der Bw. verbundenen Unternehmen als übertragende Gesellschaft mit der Bw. als übernehmende Gesellschaft im Jahr 1996…
…werden, was Gesellschafter in die Gesellschaft einlegten. Auch die Bestimmungen über die Einlagenrückzahlung verfolgten konsequent das Ziel eine Einmalbesteuerung zu erreichen. In einem weiteren Schriftsatz führte die Berufungswerberin ergänzend aus, dass man bei einer Konzentrationsverschmelzung von einer Addition der Einlagenstände bzw. der Evidenzkonten ausgehe. Von…
Wj 1.4.1992 bis 31.3.1993 | Wj 1.4.1993 bis 31.3.1994 | Vorräte | 9.318.000,-- | 7.201.000,-- | 1.430.000,-- | 1.830.000,-- = rund 20% von 9.318.000,-- = rund 25…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.GmbH, vertreten durch Fa. Houf Wirtschaftstreuhand OEG, vorm. Wirtschaftsprüfungs. und Steuerberatungsgesellschaft, 1010 Wien, Rudolfsplatz 6 vom 27. Mai 1997 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 9…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XX.GmbH (bis 4. Februar 2004 firmierte diese Gesellschaft als X-GmbH), Adresse, vertreten durch Stb.AB, vom 9. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Juli 2007 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 22. April 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 31. März 1998 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Sparkasse…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Oktober 2003 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 31.8.1999…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG als Rechtsnachfolgerin der B-GmbH, Wien, vertreten durch Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom 10. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 8. April 2008 betreffend…
Die Besteuerung von verschmelzungsbedingten Grundstückstransaktionen kann auch nicht mit zivilrechtlichen Unterschieden zur formwechselnden Umwandlung einer Rechtfertigung zugeführt werden: So hat etwa der BFH im Urteil vom 9.4.2008, 11 R 32/06, die unterschiedliche GrESt-Behandlung zwischen einer formwechselnden Umwandlung und der Verschmelzung mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Wien, vertreten durch Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom 10. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 8. April 2008 betreffend…
Genussrechte ohne Kapitalzufluss: Diese werden meist unentgeltlich ausgegeben und können zB. der Ablösung von Vorrechten und Schulden, der Zugabe zum Anteilserwerb oder zum Ausgleich besonderer Dienste (Erfindungen) dienen. Dieser Vorgang ist mangels Finanzierungsvorgang für die Frage ob Eigenkapital oder Fremdkapital nicht relevant. Im Handelsrecht werden…
"Ein Nachteil von Unternehmensakquisitionen nach dem Anteilserwerb/Verschmelzung- Modell nach dem UmgrStG gegenüber dem Unternehmenserwerb durch Einzelrechtsnachfolge besteht darin, dass die Buchwertfortführung der Gewinnung höherer steuerrechtlicher Abschreibungsgrundlagen durch Aufwertung der übergehenden Wirtschaftsgüter und durch Ansatz eines Firmenwertes entgegensteht. Diese Nachteile soll § 3 Abs. 2 Z…
§ 188 BAO für die Jahre 1993-1997 bestritt die Bw. vorerst das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen, zumal die Situation der Mitunternehmerschaft aufgrund der Vorbetriebsprüfung bekannt war. Im Übrigen seien die Nachträge zu den stillen Gesellschaftsverträgen ohnedies rechtzeitig dem Finanzamt vorgelegt worden. In der Sache vermeinte sie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AG als RNF der GM, vom 6. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 16. Juni 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Price Waterhouse AG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien vom 15. Mai 1998 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
Diese vom BMfF in den UmgrStR vertretene Rechtsansicht wurde in der Literatur mehrfach kritisiert (zB. Zöchling/Haslinger in Quantschnigg ua. Hrsg. Gruppenbesteuerung, Gruppenbesteuerung und Umgründung; Hohenwarter/Staringer in Lang ua. Hrsg, Grundfragen der Gruppenbesteuerung, Erdely in Damböck ua Hrsg, Gruppenbesteuerung, 152; Urtz in Achatz/Kirchmayr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Manuela Fischer, Günter Benischek und Mag. Dr. Erich Fröch über die Berufung der Bw., vertreten durch Ancora Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Gierstergasse 6, vom 18. Mai 2004 gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der x, vertreten durch y, vom 12. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes z vom 22. Jänner 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer 1999 bis 2000 sowie Körperschaftsteuer 1999 bis 2000 und vom 2. Februar…