…April 2009 brachte er vor, die für beide Fahrzeuge berechnete Luxustangente und der angesetzte Eigenverbrauch seien seines Erachtens nicht anzusetzen, da zwar auch für Kleinbusse die Angemessenheitsprüfung gelte, aber in besonderen Fällen auf die Angemessenheitsprüfung verzichtet werden könne. Die unter der Rz 4766 der Einkommensteuerrichtlinien…
…XC 90 (Textziffern 3-5 des Betriebsprüfungsberichts). Begründung: Der Volvo XC 90 ist für mehr als 6 Personen zugelassen, weiters liegt ein kastenwagenförmiges Äußeres vor und das Fahrzeug ist daher genau so zu behandeln wie ein Kleinbus (UFS 9.5.2007, RV/0295-F/06)…
…Ablauf des Veranlagungszeitraumes dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen. 2.) Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass das streitgegenständliche Fahrzeug der Fahrzeugmarke ein zum Vorsteuerabzug berechtigendes Fahrzeug iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl II 2002/193…
…Umsatzsteuerbescheid vom 27. Oktober 2008 versagte das Finanzamt den Vorsteuerabzug mit der Begründung, es handle sich bei dem Fahrzeug nicht um einen vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbus. Dagegen richtet sich die gegenständliche Berufung, die vom Finanzamt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt wurde. Darin wird ausgeführt…
… 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 sei unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, dass ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze…
… 299 Abs. 1 BAO ab. Der Bescheidbegründung für die Jahre 1997 bis 2001 war folgendes zu entnehmen: Unbestritten sei, dass der Vorsteuerabzug für den im Antrag genannten Kleinbus nach dem Urteil des EuGH zustehe. Gemäß § 20 BAO müssten sich Entscheidungen die die Abgabenbehörde nach ihrem…
…2 BAO für endgültig erklärt. Entscheidungsgründe Strittig ist im Berufungsfall die Frage, ob es sich bei dem Kfz der Marke "BMW X5 4,8 is" um einen vorsteuerabzugsfähigen Kleinbus handelt oder nicht. Dieselbe Sach- und Rechtsfrage war bereits Gegenstand eines das Veranlagungsjahr 2005 betreffenden Berufungsverfahrens…
…im Berufungsfall die Frage, ob es sich bei dem Kfz der Marke "BMW X5 4,8 is" um einen vorsteuerabzugsfähigen Kleinbus handelt oder nicht. Laut den im Veranlagungsakt befindlichen "Dauerbelegen" betrieb der - im Mai 2009 verstorbene - Berufungswerber (Bw.) einen Handel mit Booten. Mit der gegenständlichen…
…Vorliegen des Kriteriums der Beförderungsmöglichkeit für mehr als sechs Personen im Falle des Opel Zafira noch unbeanstandet gelassen, zog er diese Eigenschaft im aktuellen Erkenntnis in Zweifel: Der Begriff des Kleinbusses als Sonderform des Omnibusses gehe auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Juni 1958…
…Rede stehende Fahrzeug sei nicht in der vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) geführten Liste der vorsteuerabzugsbegünstigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse angeführt. Gegen diesen Bescheid berief der Berufungswerber mit Schriftsatz vom 9. April 2002 mit der Begründung, der Vorsteuerabzug für den Opel Zafira stehe zu…
…seien nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Fahrzeuge, die den üblichen Typen von Geländefahrzeugen zuzuordnen sind, von der Einstufung als Kleinbusse ausgeschlossen, auch wenn es sich um sehr große Fahrzeuge mit Beförderungsmöglichkeiten für sieben oder mehr Personen handeln würde. Die Berufungswerberin hätte sich einen Chevrolet Tahoe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Waidhofen a.d.Thaya vom 14. Mai 2002 betreffend Abweisung des Antrages vom 17. April 2002 auf Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 1996 gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO entschieden:  …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Waidhofen an der Thaya vom 14. Mai 2002 betreffend Abweisung des Antrages vom 17. April 2002 auf Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 1996 gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO entschieden: Die…
…Bescheid wurde binnen Frist Berufung erhoben und diese damit begründet, dass das Fahrzeug "Toyota Corolla Verso 7-sitzig 2,2 D-4D 135 DPF SOL" bis dato nicht in der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbusse/Kastenwagen gemäß § 5 der Verordnung aus 2002 enthalten ist und dementsprechend…
…Zafira geleast, welches er überwiegend betrieblich verwende. Nach der bislang geltenden Verwaltungspraxis und Rechtsprechung sei der Vorsteuerabzug für dieses Fahrzeug nicht möglich gewesen. Nach der neueren Rechtsprechung des VwGH gelte der Opel Zafira als Kleinbus im Sinne des § 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193…
…November2001 gemäß § 299 Abs 1 BAO aufgehoben werden, weil sich der Spruch der Bescheide als nicht richtig erweist. Entscheidungsgründe Die Bw. hatte Vorsteuern aus laufenden Leasingraten und Betriebskosten für Kleinbusse, die nach der ab 15. Februar 1996 geltenden Rechtslage nicht zum Vorsteuerabzug berichtigten, in den…
…Bemessungsgrundlage der Investitionszuwachsprämie 2002 1. VO BGBI II 273/1996 Im Zeitpunkt des EU-Beitritts Österreichs und damit auch im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sechsten Richtlinie waren nach der innerstaatlichen Rechtslage Kleinbusse zum Vorsteuerabzug berechtigt. Diese Begünstigung wurde jedoch durch die im Jahr 1996 geschaffene…
…dass das in Rede stehende Kraftfahrzeug nicht in der vom BMF geführten Liste der vorsteuerabzugsbegünstigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse angeführt sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Berufung. Begründend führt der Berufungswerber darin aus, dass ihm der Vorsteuerabzug für den "Opel Zafira" zustehe…
…abzustellen. Unmaßgeblich sei auch, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes diene oder kombiniert eingesetzt werde. Obwohl diese Regelung nur in Erlassform getroffen worden sei, müsse im Zusammenhang mit dem oa Erkenntnis des EuGH davon ausgegangen werden…
…sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder gewerblichen Vermietung dienen. Die Bestimmung des Begriffes Kombinations- und Personenkraftwagen, vor allem dessen Abgrenzung zu den Begriffen Kleinlastkraftwagen und Kleinbussen, erfolgte zunächst verwaltungsintern durch Ministerialerlässe. Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201…