…1 EStG hat; das ist ein Kind, für das für mindestens sieben Monate im Kalenderjahr ein Anspruch auf den KAB zusteht, wobei der Anspruch auf den KAB wiederum abhängig ist von der Gewährung der FB iSd. FLAG für dieses Kind. Im Jahr 2006 hat die…
…mit mind einem Kind (§106 Abs 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Für die Zuerkennung des AEAB muss ein Kind im steuerlichen Sinne vorhanden sein. Als Kind iSd EStG gilt in diesem Zusammenhang ein Kind…
…nicht erforderlich, dass es sich bei der Tochter um ein Kind iSd § 106 EStG, also um ein Kind, für das der Bw oder deren (Ehe)Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG zusteht, handelt…
…§ 33 Tz 6). Für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages muss ein Kind im steuerlichen Sinne vorhanden sein (VwGH 28.3.2000, 99/14/0307) und die Sechsmonats-Frist erfüllt sein. Als Kind iSd EStG gilt in diesem Zusammenhang ein Kind, für das dem Steuerpflichtigen mehr als…
…auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter StPfl mit seinem Ehegatten oder ein lediger StPfl mit seinem in eheähnl Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs 1) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…zu. Erfüllen mehrere Personen in Bezug auf ein Kind die Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag, so steht der Absetzbetrag nur einmal zu. Der Bw bestreitet gar nicht, dass ihm im gegenständlichen Veranlagungsjahr 2010 für seinen Sohn Vorname kein Kinderabsetzbetrag iSd § 33 Abs. 3 EStG 1988 zustand…
…G) noch A B haben im Jahr 2009 für ein Kind Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) bezogen. F G ist geschieden, A B ist ledig. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 steht einem Alleinverdiener zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen ein Alleinverdienerabsetzbetrag…
…die Jahre 2007 bis 2010 zu. Für diesen Zeitraum ist es nicht erforderlich gewesen, ein Kind im Sinne des § 106 EStG zu haben, um in den Genuss des Alleinverdienerabsetzbetrages zu kommen. Erst ab dem Jahr 2011 ist für den Fall, dass keine Kinder vorhanden sind…
…Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967. Damit galt Herr Stefan E. im Jahr 2006 nicht als Kind iSd. § 106 EStG 1988. Die Absetzbarkeit dieser Sonderausgaben iSd. § 18 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 ist somit nicht gegeben. Einen Spielraum für eine "Kulanzlösung" hat der Gesetzgeber nicht…
…Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass Alleinverdiener Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind gemäß § 106 Abs. 1 EStG 1988 seien, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet seien und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht getrennt leben. Da die Voraussetzungen…
…Alleinverdiener ohne Kind in Höhe von 364,00 € an. Begründend dazu führte die Abgabenbehörde erster Instanz aus, dass als Kinder iSd EStG Kinder gelten, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe)Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag zusteht (§ 106 EStG 1988…
…1 EStG 1988). Diese Voraussetzung liegt nicht vor. Dies deswegen, weil die Tochter des Bw bereits volljährig ist und der Bw daher auch keine Familienbeihilfe bezieht. Es sich somit nicht um ein Kind iSd § 106 EStG 1988 handelt. Wenn der Bw daher in der Berufung…
…steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro für jedes Kind zu (§ 33 Abs. 3 EStG 1988). Im Berufungsfall wurde dem Sohn der Bw im Jahr 2011 vom Finanzamt ein Betrag von 2.533,20 € (Familienbeihilfe: 1…
…kein Kind iSd § 106 Abs 1 ist und somit keine weitergehende einkommensteuerliche Entlastung bewirkt (VwGH 23. 9. 2010, 2010/15/0155). Ausgenommen davon sind nur die Fälle des § 34 Abs. 7 Z 4 (Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, zu § 34 Abs. 6 bis 9 EStG…
…ihm im Jahr 2011 somit für seine Tochter (S) für 12 Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zustand, stellte diese für ihn ein Kind iSd § 106 Abs. 2 EStG 1988 dar. Aus diesem Grund hatte der Kindesvater im Jahr 2011 Anspruch auf einen Kinderfreibetrag iHv 132,00 €…
…Da es sich im gegenständlichen Fall nicht um ein Kind iSd § 106 EStG 1988 handle, gelte diese Unterhaltspflicht als erloschen. Darüber hinaus könnten Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern gem. § 34 Abs.8 EStG 1988 nach Ablauf der doppelten durch Gesetz festgelegten Studiendauer zu…
…mit Ausfertigungsdatum 4.10.2011) wurde wie folgt begründet: Der Kinderfreibetrag (220 Euro) kann von jener Person, der der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind (Kind iSd § 106 Abs. 1 EStG 1988) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, und/oder dessen (Ehe)Partner beantragt werden…
…für das ein Kinderfreibetrag geltend gemacht wird, anzuführen. 3. Der Freibetrag gemäß § 106a EStG 1988 steht für ein Kind (iSd § 106 Abs. 1 oder 2 EStG) zu. Er vermindert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Die Entlastungswirkung ist daher umso größer, je höher der Grenzsteuersatz ist. Der Gesetzgeber…
…Abs 4 Z 3 als Voraussetzung für den Kinderabsetzbetrag die Gewährung der Familienbeihilfe vorsieht, ist Kind iSd Abs 1 ein solches, für das mehr als sechs Monate - also für mindestens sieben Monate - Familienbeihilfe gewährt wird" (Wanke/Wiesner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 10. EL …
…Abs 4 Z 3 als Voraussetzung für den Kinderabsetzbetrag die Gewährung der Familienbeihilfe vorsieht, ist Kind iSd Abs 1 ein solches, für das mehr als sechs Monate - also für mindestens sieben Monate - Familienbeihilfe gewährt wird" (Wanke/Wiesner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 10. EL …