…Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 EStG 1988 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des (Ehe-) Partners nicht erforderlich. Alleinverdiener ist auch ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988), der mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer…
…Lebensgefährte Familienbeihilfe für ein Kind bezogen haben. Auch nach der für die Jahre 2007 bis 2010 anzuwendenden Rechtslage war bei nichtverheirateten Paaren - anders als bei verheirateten Paaren - Voraussetzung für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages, dass mindestens ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988…
…33 Abs. 4 Z 1 iVm § 106 Abs. 1 EStG 1988). Diese Voraussetzung liegt nicht vor. Dies deswegen, weil die Tochter des Bw bereits volljährig ist und der Bw daher auch keine Familienbeihilfe bezieht. Es sich somit nicht um ein Kind iSd § 106 EStG 1988…
…Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967. Damit galt Herr Stefan E. im Jahr 2006 nicht als Kind iSd. § 106 EStG 1988. Die Absetzbarkeit dieser Sonderausgaben iSd. § 18 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 ist somit nicht gegeben. Einen Spielraum für eine "Kulanzlösung" hat der Gesetzgeber nicht…
…Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass Alleinverdiener Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind gemäß § 106 Abs. 1 EStG 1988 seien, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet seien und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht getrennt leben. Da die Voraussetzungen…
…Als Kind iSd § 106 Abs. 1 EStG gilt ein Kind, für das dem Steuerpflichtigen mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag und - auf Grund des Verweises im § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a EStG - auch für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe…
…der Steuerpflichtigen ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG hat; das ist ein Kind, für das für mindestens sieben Monate im Kalenderjahr ein Anspruch auf den KAB zusteht, wobei der Anspruch auf den KAB wiederum abhängig ist von der Gewährung der FB iSd…
…ohne Kind), weshalb dem Bw. der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zustand ( § 35 Abs. 1 EStG 1988 -Freibetrag nur bei " Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag durch eine Behinderung des (Ehe) Partners (§ 106 Abs. 3 )". Obwohl beide Ehepartner behindert sind, steht der Freibetrag gemäß § 35 Abs. 1 EStG 1988 nur…
…ihm im Jahr 2011 somit für seine Tochter (S) für 12 Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zustand, stellte diese für ihn ein Kind iSd § 106 Abs. 2 EStG 1988 dar. Aus diesem Grund hatte der Kindesvater im Jahr 2011 Anspruch auf einen Kinderfreibetrag iHv 132,00 €…
…1 zu § 33). Da die Bw im Jahr 2011 Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag hatte, konnte der beantragte Unterhaltsabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 für A nicht gewährt werden. 4.) Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind (§106 Abs. 1…
…§ 106 Abs. 1 EStG 1988 stellt auf das im Kalenderjahr überwiegende Zustehen eines Kinderabsetzbetrages (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) ab. "Da § 33 Abs 4 Z 3 als Voraussetzung für den Kinderabsetzbetrag die Gewährung der Familienbeihilfe vorsieht, ist Kind iSd Abs 1 ein solches, für das…
…mit Ausfertigungsdatum 4.10.2011) wurde wie folgt begründet: Der Kinderfreibetrag (220 Euro) kann von jener Person, der der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind (Kind iSd § 106 Abs. 1 EStG 1988) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, und/oder dessen (Ehe)Partner beantragt werden…
… 33 Abs 4 Z 2 EStG 1988 steht einem Alleinerzieher ein Alleinerzieherabsetzbetrag von 364 Euro [5.000 S] jährlich zu. Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe…
…für das ein Kinderfreibetrag geltend gemacht wird, anzuführen. 3. Der Freibetrag gemäß § 106a EStG 1988 steht für ein Kind (iSd § 106 Abs. 1 oder 2 EStG) zu. Er vermindert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Die Entlastungswirkung ist daher umso größer, je höher der Grenzsteuersatz ist. Der Gesetzgeber…
…§ 106 Abs. 1 EStG 1988 stellt auf das im Kalenderjahr überwiegende Zustehen eines Kinderabsetzbetrages (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) ab. "Da § 33 Abs 4 Z 3 als Voraussetzung für den Kinderabsetzbetrag die Gewährung der Familienbeihilfe vorsieht, ist Kind iSd Abs 1 ein solches, für das…
…Kinderbegriff des § 106 Abs. 1 EStG 1988 entsprechen. Dieser knüpft gänzlich an das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 an, indem er fordert, dass für das Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr der im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe zustehende Kinderabsetzbetrag gewährt wird. Bei Lebensgemeinschaften müssen…
…einem Kind, für das im Kalenderjahr mehr als sechs Monate ein Kinderabsetzbetrag zusteht, in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Voraussetzung für die Anerkennung als "Partner" ist sohin das Vorhandensein von (mindestens) einem Kind iSd. § 106 Abs. 1 EStG (s. zB auch Jakom, Kanduth-Kristen, § 106 Rz…
…seine Ehepartnerin Anspruch auf einen Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs 3 EStG 1988 für den Sohn hatten, stellte dieser im Jahr 2010 weder für den Berufungswerber noch für seine Ehepartnerin ein Kind iSd § 106 Abs 1 EStG 1988 dar. Aus diesem Grund kann jedoch auch der…
…für das Kind Da-, geboren 2007, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bezogen hat. Auch aus diesem Grund steht der (bei einem Kind erhöhte) Alleinverdienerabsetzbetrag mangels Vorliegen der gesetzliche Voraussetzung für ein Kind iSd § 106 Abs. 1 EStG 1988, die nach § 33 Abs. 4 Z 1 gegeben sein…
…Abs. 4 EStG 1988) ükeine Überschreitung der entsprechenden Einkunftsgrenzen durch den Ehepartner bei Lebensgemeinschaften: ümehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Partnerschaft lebend üunbeschränkte Steuerpflicht des Partners (Ausnahme: § 1 Abs. 4 EStG 1988) ümehr als sechs Monate Kind iSd. § 106 Abs. 1 EStG 1988…