…VwGH 10.10.1996, 94/15/0122, und die dort zitierten Vorjudikatur). Bei gebotener Kenntnisverschaffung von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen konnte den Organen der Bw und damit der Bw. das Erkennen der Gebührenpflicht dieses Rechtsgeschäftes durchaus zugemutet werden. Nach § 9 Abs. 2 zweiter Satz GebG…
…Einwand der Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheides entsprechend Punkt "Niederschrift vom 2. März 2009" verwiesen, zumal selbst von Frau MZ die Kenntnisverschaffung der haftungsgegenständlichen Abgabenansprüche nicht behauptet werde. In der am 14. November 2013 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, dass im Haftungsbescheid keine Ausführungen enthalten seien…
…VwGH 10.10.1996, 94/15/0122, und die dort zitierten Vorjudikatur). Bei gebotener Kenntnisverschaffung von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen konnte den Organen der Bw und damit der Bw. das Erkennen der Gebührenpflicht dieses Rechtsgeschäftes durchaus zugemutet werden. Nach § 9 Abs. 2 zweiter Satz GebG…
…RV/0137-I/06 unter Hinweis auf VwGH 10.10.1996, 94/15/0122, und die dort zitierten Vorjudikatur). Bei gebotener Kenntnisverschaffung von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen konnte den Organen der Bw und damit der Bw. das Erkennen der Gebührenpflicht dieses Rechtsgeschäftes durchaus zugemutet werden.
…Unterzeichner der Urkunde bzw. die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen zur Entrichtung bzw. zur Gebührenanzeige verpflichtet waren. Bei gebotener Kenntnisverschaffung von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (hier besonders § 33 TP 5 GebG in Verbindung mit § 16 GebG) konnte dem Geschäftsführer und damit der Bw. das Erkennen der…
…Unterzeichner der Urkunde bzw. die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen zur Entrichtung bzw. zur Gebührenanzeige verpflichtet waren. Bei gebotener Kenntnisverschaffung von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (hier besonders § 33 TP 5 GebG in Verbindung mit § 16 GebG) konnte dem Geschäftsführer und damit der Bw. das Erkennen der…
…Unterzeichner der Urkunde bzw. die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen zur Entrichtung bzw. zur Gebührenanzeige verpflichtet waren. Bei gebotener Kenntnisverschaffung von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (hier besonders § 33 TP 5 GebG in Verbindung mit § 16 GebG) konnte dem Geschäftsführer und damit der Bw. das Erkennen der…
…Unterzeichner der Urkunde bzw. die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen zur Entrichtung bzw. zur Gebührenanzeige verpflichtet waren. Bei gebotener Kenntnisverschaffung von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (hier besonders § 33 TP 5 GebG in Verbindung mit § 16 GebG) konnte dem Geschäftsführer und damit der Bw. das Erkennen der…
…der beiden abgeschlossenen Rechtsgeschäfte trotz der vermeinten Nichtigkeit der Zessionsvereinbarung weiter bestehen, dann konnte dem Bw. bei gebotener Kenntnisverschaffung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen das Erkennen der Gebührenpflicht der Rechtsgeschäfte zugemutet werden. Nach § 9 Abs. 2 zweiter Satz GebG ist weiters auf die Dauer der Verspätung…
…der beiden abgeschlossenen Rechtsgeschäfte trotz der vermeinten Nichtigkeit der Zessionsvereinbarung weiter bestehen, dann konnte dem Bw. bei gebotener Kenntnisverschaffung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen das Erkennen der Gebührenpflicht der Rechtsgeschäfte zugemutet werden. Nach § 9 Abs. 2 zweiter Satz GebG ist weiters auf die Dauer der Verspätung…
Auch wenn der damalige Einkaufsleiter der Bw., Herr GD, in der Berufungsverhandlung vor dem UFS über Frage des steuerlichen Vertreters, ob "Frau GH als auffällig bekannt oder obskur" gewesen sei, angab, dass ihm "nichts Negatives" bekannt gewesen sei, hätte die Bw. auf Grund folgender Tatsachen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. (Berufungswerberin) ist Pflegedienstleiterin beim A. und bezieht…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vertreten durch Dr. Peter Jesch, 5020 Salzburg, Reichenhaller Straße 5, vom 14. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 5. Jänner 2005 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9…