…Hinsicht ergibt sich daraus Folgendes: Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen (also deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO …
…Hinsicht ergibt sich daraus folgendes: Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen (also deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO …
…ergibt sich daraus Folgendes: 1.) Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen (also deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO4 …
…Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet zB ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen; ein "Nochnicht-Bescheid" kann daher jederzeit von der Behörde zurücgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden (vgl Ritz…
…wären damit die als Grundlagenbescheide intendierten Erledigungen dem Bw. gegenüber rechtlich nicht existent geworden. Nach Lehre und Rechtsprechung würden sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungen keinerlei Rechtwirkungen ableiten. Werden nunmehr Feststellungen eines unwirksamen Bescheides der Einkommensbesteuerung eines…
…vom 27. Juli 2005 sei diese Berufung mit der Begründung, dass diese als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes vom 19. August 1998 mangels eines konkreten Bescheidadressaten und einer rechtskräftigen Zustellung als Nichtbescheid keinerlei Rechtswirkung entfalten könnte, als unzulässig zurückgewiesen worden. Mit Bescheid vom 8. Jänner…
…vor. (Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 6a). Ist aber die Urkunde im Inland errichtet worden, tritt die Gebührenpflicht ein, auch wenn das beurkundete Rechtsgeschäft keinerlei Rechtswirkungen im Inland zeitigt (VwGH 6.12.1973, 512/73). (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, zu §§ 15-18, B…
…vor. (Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 6a). Ist aber die Urkunde im Inland errichtet worden, tritt die Gebührenpflicht ein, auch wenn das beurkundete Rechtsgeschäft keinerlei Rechtswirkungen im Inland zeitigt (VwGH 6.12.1973, 512/73). (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, zu §§ 15-18, B…
…sind. Die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen erfolgt im Regelfall durch Zustellung (lit. a leg. cit.). Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen und kann daher von der Behörde jederzeit zurückgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden (VwGH 27.02.1995, 94/16/0010…
… UFS 22.7.2008, RV/0738-L/06; UFS 28.5.2009, RV/0955-W/04) bzw. entfalten diese keinerlei Rechtswirkungen. Eine E-Mail fällt auch nicht in den Anwendungsbereich des § 85 Abs. 1 und 2 BAO, weshalb vom Finanzamt kein Mängelbehebungsverfahren einzuleiten war (siehe…
…vor. (Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 6a). Ist aber die Urkunde im Inland errichtet worden, tritt die Gebührenpflicht ein, auch wenn das beurkundete Rechtsgeschäft keinerlei Rechtswirkungen im Inland zeitigt (VwGH 6.12.1973, 512/73). (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, zu §§ 15-18, B…
…zulässig ist. Zunächst ist festzuhalten, dass die Wirksamkeit von Erledigungen voraussetzt, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0095; Ritz BAO-Kommentar4…
…11.2003, RV/1290-W/03). Die Wirksamkeit von Erledigungen setzt voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0095). Ritz BAO…
…des Rechtsnachfolgers bedarf keines gesonderten Übertragungsaktes und erfolgt zum Zeitpunkt der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Ab Eintragung der Umgründung (hier: Umwandlung) im Firmenbuch ändert sich der Bescheidadressat und eine Zustellung an die bereits erloschene Gesellschaft entfaltet nach herrschender Judikatur keinerlei Rechtswirkungen und geht "ins Leere". (Althuber/Mang…
…vor unberichtigt am Abgabenkonto aushaften ist unbestritten. Es mag zutreffen, dass der Bw. ein Schuldenregulierungsverfahren beantragt hat, jedoch wurde ein solches Verfahren bis dato nicht eröffnet. Da ein Antrag auf Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens keinerlei Rechtswirkungen auslöst bzw. keine den Anspruch hemmende Tatsache (vgl. § 12 Abs…
…Nach Lehre und Rechtsprechung leiten sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO keinerlei Rechtswirkungen ab. Damit ist weder die Abgabenbehörde noch die betroffene Partei an die darin getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche…
…Nach Lehre und Rechtsprechung leiten sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO keinerlei Rechtswirkungen ab. Damit ist weder die Abgabenbehörde noch die betroffene Partei an die darin getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche…
…Nach Lehre und Rechtsprechung leiten sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO keinerlei Rechtswirkungen ab. Damit ist weder die Abgabenbehörde noch die betroffene Partei an die darin getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche…
…Lebenserfahrung kann der behaupteten Nichtzustellung des Bescheides mangels entgegenstehender Feststellungen jedoch nicht entgegengetreten werden, zumal ein Schriftstück durchaus auch am Postweg in Verlust geraten kann. Da ein Bescheid vor Bekanntgabe (Zustellung) keinerlei Rechtswirkungen entfaltet, erfolgte die Verbuchung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung am 8…
…die Rechtmäßigkeit der darin getroffenen Feststellungen noch geprüft werde. Nach Lehre und Rechtsprechung würden sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO keinerlei Rechtswirkungen ableiten lassen (VwGH 6.4.1995, 93/15/0088, 12.1.1983…