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UFSW RV/2686-W/12Zurückweisung des Vorlageantrages, weil Berufungsvorentscheidung (BVE) nicht rechtswirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.07.2013

…Hinsicht ergibt sich daraus Folgendes: Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen (also deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO …

UFSS RV/0263-S/11Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…Hinsicht ergibt sich daraus folgendes: Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen (also deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO …

UFSS RV/0345-S/11Zurückweisung des Vorlageantrages, weil BVE nicht rechtswirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.11.2011

…ergibt sich daraus Folgendes: 1.) Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen (also deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO4 …

UFSW RV/0423-W/11Kinderbetreuungsgeld 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet zB ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen; ein "Nochnicht-Bescheid" kann daher jederzeit von der Behörde zurücgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden (vgl Ritz…

UFSW RV/1870-W/06Aussetzungszinsen trotz rechtsunwirksamen Grundlagenbescheid und formeller Berufungserledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2006

…wären damit die als Grundlagenbescheide intendierten Erledigungen dem Bw. gegenüber rechtlich nicht existent geworden. Nach Lehre und Rechtsprechung würden sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungen keinerlei Rechtwirkungen ableiten. Werden nunmehr Feststellungen eines unwirksamen Bescheides der Einkommensbesteuerung eines…

UFSL RV/1218-L/07Aussetzungszinsen auch dann, wenn Abgabenvorschreibung rechtswidrig aber rechtswirksam erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2007

…vom 27. Juli 2005 sei diese Berufung mit der Begründung, dass diese als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes vom 19. August 1998 mangels eines konkreten Bescheidadressaten und einer rechtskräftigen Zustellung als Nichtbescheid keinerlei Rechtswirkung entfalten könnte, als unzulässig zurückgewiesen worden. Mit Bescheid vom 8. Jänner…

UFSW RV/1914-W/131. Für die Wettgebühr ist die "Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bei Online-Wetten z.B. über Selbstauskunft des Wettteilnehmers, ermittelbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets (Gutscheine) des Wettanbieters einzubeziehen. Die Bemessungsgrundlage kann geschätzt werden. 3. Die Wettgebührenabrechnung ist eine Sonderform der Selbstberechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013Teil 2/4

…vor. (Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 6a). Ist aber die Urkunde im Inland errichtet worden, tritt die Gebührenpflicht ein, auch wenn das beurkundete Rechtsgeschäft keinerlei Rechtswirkungen im Inland zeitigt (VwGH 6.12.1973, 512/73). (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, zu §§ 15-18, B…

UFSW RV/1071-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Wettgebühr) ist eruierbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage ist schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 2/3

…vor. (Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 6a). Ist aber die Urkunde im Inland errichtet worden, tritt die Gebührenpflicht ein, auch wenn das beurkundete Rechtsgeschäft keinerlei Rechtswirkungen im Inland zeitigt (VwGH 6.12.1973, 512/73). (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, zu §§ 15-18, B…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…sind. Die Bekanntgabe von schriftlichen Erledigungen erfolgt im Regelfall durch Zustellung (lit. a leg. cit.). Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen und kann daher von der Behörde jederzeit zurückgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden (VwGH 27.02.1995, 94/16/0010…

UFSL RV/0497-L/12Prüfung der Schlüssigkeit der Gutachten des Bundessozialamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

… UFS 22.7.2008, RV/0738-L/06; UFS 28.5.2009, RV/0955-W/04) bzw. entfalten diese keinerlei Rechtswirkungen. Eine E-Mail fällt auch nicht in den Anwendungsbereich des § 85 Abs. 1 und 2 BAO, weshalb vom Finanzamt kein Mängelbehebungsverfahren einzuleiten war (siehe…

UFSW RV/3510-W/111. Bei der Wettgebühr ist "die Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bei Online-Wetten ermittelbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage kann geschätzt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.12.2012Teil 3/5

…vor. (Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 6a). Ist aber die Urkunde im Inland errichtet worden, tritt die Gebührenpflicht ein, auch wenn das beurkundete Rechtsgeschäft keinerlei Rechtswirkungen im Inland zeitigt (VwGH 6.12.1973, 512/73). (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, zu §§ 15-18, B…

UFSW RV/0025-W/12Rückzahlung; Bescheid an andere Person als den Antragsteller adressiert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2012

…zulässig ist. Zunächst ist festzuhalten, dass die Wirksamkeit von Erledigungen voraussetzt, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0095; Ritz BAO-Kommentar4…

UFSW RV/1650-W/12Antragsteller auf Rückzahlung ist nicht Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2012

…11.2003, RV/1290-W/03). Die Wirksamkeit von Erledigungen setzt voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0095). Ritz BAO…

UFSW RV/1518-W/05Die Berufung der durch verschmelzende Umwandlung auf den Hauptgesellschafter "erloschenen" GmbH gegen "Nichtbescheide" ist zurückzuweisen und verhindert ein Eingehen in der Dienstgeberbeitragsangelegenheit selbst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2012

…des Rechtsnachfolgers bedarf keines gesonderten Übertragungsaktes und erfolgt zum Zeitpunkt der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Ab Eintragung der Umgründung (hier: Umwandlung) im Firmenbuch ändert sich der Bescheidadressat und eine Zustellung an die bereits erloschene Gesellschaft entfaltet nach herrschender Judikatur keinerlei Rechtswirkungen und geht "ins Leere". (Althuber/Mang…

UFSW RV/1517-W/11Abgabenschuldner bekämpft einen Pfändungsbescheid mit dem Vorbringen, ein Schuldenregulierungsverfahren beantragt zu haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2011

…vor unberichtigt am Abgabenkonto aushaften ist unbestritten. Es mag zutreffen, dass der Bw. ein Schuldenregulierungsverfahren beantragt hat, jedoch wurde ein solches Verfahren bis dato nicht eröffnet. Da ein Antrag auf Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens keinerlei Rechtswirkungen auslöst bzw. keine den Anspruch hemmende Tatsache (vgl. § 12 Abs…

UFSG RV/0825-G/09Aussetzungszinsen auch dann, wenn Abgabenvorschreibung rechtswidrig, aber rechtswirksam erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…Nach Lehre und Rechtsprechung leiten sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO keinerlei Rechtswirkungen ab. Damit ist weder die Abgabenbehörde noch die betroffene Partei an die darin getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche…

UFSG RV/0824-G/09Aussetzungszinsen auch dann, wenn Abgabenvorschreibung rechtswidrig, aber rechtswirksam erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…Nach Lehre und Rechtsprechung leiten sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO keinerlei Rechtswirkungen ab. Damit ist weder die Abgabenbehörde noch die betroffene Partei an die darin getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche…

UFSG RV/0503-G/08Aussetzungszinsen auch dann, wenn Abgabenvorschreibung rechtswidrig, aber rechtswirksam erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…Nach Lehre und Rechtsprechung leiten sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO keinerlei Rechtswirkungen ab. Damit ist weder die Abgabenbehörde noch die betroffene Partei an die darin getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche…

UFSW RV/3765-W/10Abrechnungsbescheid zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verbuchung eines nicht zugestellten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…Lebenserfahrung kann der behaupteten Nichtzustellung des Bescheides mangels entgegenstehender Feststellungen jedoch nicht entgegengetreten werden, zumal ein Schriftstück durchaus auch am Postweg in Verlust geraten kann. Da ein Bescheid vor Bekanntgabe (Zustellung) keinerlei Rechtswirkungen entfaltet, erfolgte die Verbuchung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung am 8…

UFSW RV/1311-W/10Der Ablaufbescheid setzt eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung voraus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…die Rechtmäßigkeit der darin getroffenen Feststellungen noch geprüft werde. Nach Lehre und Rechtsprechung würden sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO keinerlei Rechtswirkungen ableiten lassen (VwGH 6.4.1995, 93/15/0088, 12.1.1983…