…um eine Tarifvorschrift, die bei einer Veranlagung anzuwenden ist und somit auch für Zwecke der in § 97 Abs. 4 EStG 1988 geforderten Vergleichsrechnung als Maßstab dafür, ob eine beantragte Kapitalertragsteueranrechnung zusteht, entsprechend Berücksichtigung finden muss. Der Bw. bezog im Streitjahr unstrittig Notstandshilfe i. S. d…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der A und ErbinB, Deutschland, vertreten durch C. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Adresse, vom 27. September 2005 und 20. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 3. August 2005 und 21. April 2008 betreffend…
…Veranlagungsfreibetrages (10.086,00 ATS). Es kommt somit die Grundsatznorm gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zur Anwendung, nach der eine Kapitalertragsteueranrechnung nicht Betracht kommt, weil die zugrundeliegenden Einkünfte zur Gänze unter den Veranlagungsfreibetrag gemäß § 41 Abs. 3 EStG 1988 fallen und somit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Binder & Co., Wirtschaftsprüfungs- u. SteuerberatungsGesmbH, 8010 Graz, Neufeldweg 93, vom 14. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Mai 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der W, vom 2. März 2010 und vom 18. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Februar 2010 und vom 12. März 2010 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2008 und 2009 entschieden…
der A-Gasse war zu ersehen, dass das Mietobjekt teils privat, teils für Bürozwecke genutzt wurde. Die im Flur befindliche Tür teilt die Wohnung in zwei Sphären, von denen die eine das einzige Badezimmer der Wohnung samt zwei Privaträumen umfasst. Wurde das in Rede stehende…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung (im eingeschränkten Umfang laut Schreiben vom 23. November 2006) wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H, vertreten durch Examina Revisions-, Treuhand- und BeratungsgmbH, 1030 Wien, Hainburger Straße 11, vom 22. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 31. Jänner 2005 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 23. April 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15. und 22. April 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Zur Berufungsvorentscheidung betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2005 beträgt 0 €. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1230 Wien, X-Gasse, vertreten durch Stb., vom 18. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. November 2009 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 und 2008 sowie gegen den Haftungsbescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.S., Wien, vom 15. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 12. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Norwegen, vertreten durch ERNST & YOUNG GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD-Tower (Postfach 89), vom 24. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 23. November 2005 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Was die Höhe des Sicherheitszuschlages betrifft, ist zunächst auszuführen, dass diese auf Grund des Umstandes, dass die sachliche Richtigkeit des Rechenwerkes der Bw. in Anbetracht der oben dargelegten Umstände in keiner Weise nachvollziehbar bzw. überprüfbar ist, nach Auffassung des UFS als moderat zu bezeichnen ist…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 3. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 4. April 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe betragen: Einkommen: 206…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stber., gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 3. Dezember 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D.V.Bw., Adr.Bw., vom 7. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 5. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erklärte in einer Beilage…