…genannten Firma den bei dieser beschäftigten Kraftfahrer W in der Zeit zwischen dem 16. April 1997 bis Mitte Februar 1998 dazu bestimmt habe, diesen LKW zu den angeführten Kabotagefahrten zu verwenden, obwohl ihm der Umstand bekannt war, dass hiefür eine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung erforderlich gewesen wäre […
Es ist unternehmerisches Basiswissen, dass grundsätzlich bei der Verbringung von Waren (im gegenständlichen Fall den spruchgegenständlichen Sattelschlepper) in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eine Eingangsabgabenschuld entsteht - ein Umstand, von dem man weiß, dass er unter gewissen Bedingungen legal vermieden werden kann. Es ist allgemein einleuchtend…
…6. Mit dieser Lizenz durften Transporte im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf allen Verkehrsverbindungen durchgeführt werden. Während aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen Liechtenstein und Österreich ab 2007 Kabotagefahrten in Liechtenstein mit in Österreich zugelassenen Fahrzeugen grundsätzlich zulässig waren, wurde im Jahr 2008 dieses Abkommen von österreichischer Seite…
…Daher verstoße der § 7 Abs.2 Güterbeförderungsgesetz eindeutig gegen den europarechtlichen Grundsatz, dass Kabotagefahrten für Inhaber von gültigen EU-Lizenzen zugelassen seien, zumal diese Bestimmung ein grundsätzliches Verbot derartiger Verkehre mit nur einzelnen restriktiven Ausnahmen postuliere. Im Lichte des EU- Rechtes seien diese Ausnahmen jedenfalls…
…Grenzkontrollstelle Braunau durch Organe des Zollamtes Linz Wels einer Kontrolle unterzogen. In deren Verlauf stellte sich heraus, dass eine sog. "Kabotagefahrt", nämlich ein mit einem in einem Drittland zum Verkehr zugelassenen Zugfahrzeug stattfindender gewerblicher Warenbinnentransport, durchgeführt wurde. Der (obgenannte) Lenker des Zugfahrzeuges wies neben seinen…
…oder kein unmittelbarer Zusammenhang mit der in Rede stehenden Sachlage vorliegt: So erscheint die Frage, ob eine vorübergehende sporadische Kabotagefahrt durch einen EU-Lizenzinhaber in Österreich während eines Zeitraumes von 3 Monaten "europarechtswidrig" ist, wenn er auf diesen Fahrten kein Kontrollblatt nach der Kabotagekontrollverordnung mitführt…
…Staaten, die nicht Mitglieder der CEMT sind, sind danach ebenso verboten, wie die Durchführung von Kabotagefahrten. Im Gegenstand hat der in Slowenien ansässige Bf. nach der Aktenlage zu Recht - wie sich dies aus den Akten ergibt - am 15. Februar 2004 in Treviso/Italien Waren geladen…
…und Staaten, die nicht Mitglieder der CEMT sind, sind danach ebenso verboten, wie die Durchführung von Kabotagefahrten. Im Gegenstand hat der in Slowenien ansässige Bf. zu Recht - wie sich dies aus den Akten ergibt - am 5. Dezember 2003 in Manzano/Italien Waren geladen, um diese…
…Verfahren weitgehend formfrei bewilligt hat, da von der Bf nicht bekannt gegeben wurde, dass beabsichtigt wird, Kabotagefahrten vorzunehmen. Die Nachweis- bzw Glaubhaftmachungspflicht der Bf entbindet die Zollbehörde zwar nicht, die materielle Wahrheit im Abgabenverfahren zu erforschen, ändert aber nichts daran, dass die Nachweispflicht oder zumindest…
…sich die Pilotiermaschine in der H-Straße befindet, ist noch nicht der zwingende Schluss zu ziehen, dass eine unzulässige Kabotagefahrt vorgenommen worden sei. Ebenso kann aus dem E-Mail des Fahrers auch nicht diese Conclusio gezogen werden. Die anonyme telefonische Anzeige hat die Behörde augenscheinlich…
…diesem Transportunternehmen beschäftigten Kraftfahrer W. in der Zeit zwischen 16. April 1997 bis Mitte Februar 1998 dazu bestimmt zu haben, diesen Sattelschlepper zu Kabotagefahrten zu verwenden, obwohl ihm der Umstand bekannt gewesen sei, dass hiefür eine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung erforderlich gewesen wäre. Er habe dadurch das…
…ihr dieser (zum Rechtsbehelfsverfahren zu GZ. ZRV/7-Z2L/08) zur Kenntnis gebracht habe, dass von einer unzulässigen Kabotagefahrt auszugehen sei und die Beschwerde dem Grunde nach nicht erfolgreich sein werde, weil im Abgabenverfahren lediglich der objektive Sachverhalt maßgebend, die subjektive Tatseite hingegen nicht zu…
…Genehmigung die Zollschuld entstehen lasse, ist nicht stichhaltig. Die Zollschuld gem. Art. 204 ZK bei widerrechtlicher Verwendung eines Fahrzeuges zu einer Kabotagefahrt entsteht bereits mit dem Beginn des Transportes, weil die Waren geladen wurden, um sie in Österreich zu entladen. Für die Entstehung der Zollschuld…
…Daher verstoße der § 7 Abs.2 Güterbeförderungsgesetz eindeutig gegen den europarechtlichen Grundsatz, dass Kabotagefahrten für Inhaber von gültigen EU-Lizenzen zugelassen seien, zumal diese Bestimmung ein grundsätzliches Verbot derartiger Verkehre mit nur einzelnen restriktiven Ausnahmen postuliere. Im Lichte des EU- Rechtes seien diese Ausnahmen jedenfalls…
…Transportunternehmens DA ), ohne entsprechende CEMT- Bewilligung, mit welcher dieser Binnentransport im Zollgebiet der Gemeinschaften (Kabotagefahrt mit einem im Drittland zum Verkehr zugelassenen Straßenfahrzeug iSd Art.558 Abs.1 lit. c) ZK-DVO) von Kindberg nach Kassel zollrechtlich rechtmäßig abgewickelt hätte werden können, bis Suben durchgeführt…
…Italien sichergestellten Papieren der Bf. und den in den CEMT-Fahrtenbüchern Nr. 1111 und 2222 ausgewiesenen Fahrten bestehe und ob es sich tatsächlich um eine verbotene Kabotagefahrt handle. Das Nichtvorhandensein von Laufzetteln des Zollamtes Karawankentunnel könne einerseits auf einem Fehler beruhen, andererseits könnte ein Transport…
…Italien sichergestellten Papieren der Bf. und den in den CEMT-Fahrtenbüchern Nr. 1111 und 2222 ausgewiesenen Fahrten bestehe und ob es sich tatsächlich um eine verbotene Kabotagefahrt handle. Das Nichtvorhandensein von Laufzetteln des Zollamtes Karawankentunnel könne einerseits auf einem Fehler beruhen, andererseits könnte ein Transport…
…Italien sichergestellten Papieren der Bf. und den in den CEMT-Fahrtenbüchern Nr. 1111 und 2222 ausgewiesenen Fahrten bestehe und ob es sich tatsächlich um eine verbotene Kabotagefahrt handle. Das Nichtvorhandensein von Laufzetteln des Zollamtes Karawankentunnel könne einerseits auf einem Fehler beruhen, andererseits könnte ein Transport…
…Italien sichergestellten Papieren der Bf. und den in den CEMT-Fahrtenbüchern Nr. 1111 und 2222 ausgewiesenen Fahrten bestehe und ob es sich tatsächlich um eine verbotene Kabotagefahrt handle. Das Nichtvorhandensein von Laufzetteln des Zollamtes Karawankentunnel könne einerseits auf einem Fehler beruhen, andererseits könnte ein Transport…
…Italien sichergestellten Papieren der Bf. und den in den CEMT-Fahrtenbüchern Nr. 1111 und 2222 ausgewiesenen Fahrten bestehe und ob es sich tatsächlich um eine verbotene Kabotagefahrt handle. Das Nichtvorhandensein von Laufzetteln des Zollamtes Karawankentunnel könne einerseits auf einem Fehler beruhen, andererseits könnte ein Transport…