BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Siegfried Rack-Mag. Gottfried Tazol, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 1. April 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Siegfried Rack-Mag. Gottfried Tazol, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 1. April 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…dem Erkenntnis des verstärkten Senates vom 10.11.2004 sei von dieser Beurteilung abgegangen worden und die Eingliederung in den Betrieb als vorrangig angesehen worden. Dieser Judikaturänderung entsprechend seien ab 1.1.2005 die Lohnnebenkosten abgeführt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs…
…Unternehmer" finde sich jedoch ausschließlich und deckungsgleich im § 2 UStG und § 3 KommStG. Auf die Judikaturänderung des BFH, welche im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des EuGH stehe, sei hingewiesen (SWK S 426 vom 10.4.2004). Die Berufungswerberin stufe die Gesamttätigkeit des Geschäftsführers nach…
…des Finanzamtes, derzufolge Umschulungskosten nur dann vorliegen, wenn der bisherige Beruf regelmäßig aufgegeben wird, vor dieser Judikaturänderung ergangen ist und daher rechtlich nicht mehr zutrifft. Wiewohl es aufgrund der von der Bw. im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegten Bestätigung der Bezirksschulinspektorin, wonach die Bw. auf…
…Kosten der strittigen Arbeiten ein aktivierungspflichtiger anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand vorzuliegen. Eine vergleichbare Judikatur in Deutschland sei jedoch im Jahr 2001 aufgegeben worden. Die österreichische Lehre sei dieser Judikaturänderung weitgehend gefolgt, wie aus Stellungnahmen von Bertl/Hirschler (RWZ 2002/72), Mayr (ÖStZ 2002/69 und ÖStZ 2003…
…der strittigen Arbeiten ein aktivierungspflichtiger anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand vorzuliegen scheine. Eine vergleichbare Judikatur in Deutschland sei jedoch im Jahr 2001 aufgegeben worden. Die österreichische Lehre sei dieser Judikaturänderung weitgehend gefolgt, wie aus Stellungnahmen von Bertl/Hirschler (RWZ 2002/72), Mayr (ÖStZ 2002/69 und ÖStZ 2003…
…die rückwirkende Anwendung der Rechtsprechung des verstärkten Senates eine unbillige Härte dar, die eine extreme Ungleichbehandlung eines Steuerpflichtigen dar. Eine derartige Judikaturänderung sei keine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, sondern ein massiver Einschnitt in die Rechte als Steuerpflichtiger. Die entsprechenden "irreversiblen Dispositionen" seien bereits dargelegt worden…
…der strittigen Arbeiten ein aktivierungspflichtiger anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand vorzuliegen scheine. Eine vergleichbare Judikatur in Deutschland sei jedoch im Jahr 2001 aufgegeben worden. Die österreichische Lehre sei dieser Judikaturänderung weitgehend gefolgt, wie aus Stellungnahmen von Bertl/Hirschler (RWZ 2002/72), Mayr (ÖStZ 2002/69 und ÖStZ 2003…
…Grundsatzentscheidungen vom 12. September 2001 seine bisherige Rechtsprechung zum so genannten anschaffungsnahen Aufwand bei Immobilien geändert; weitere auf dieser Judikaturänderung basierende Entscheidungen folgten. Der Unabhängige Finanzsenat hat bisher - soweit ersichtlich - in einer Entscheidung der Außenstelle Graz (Senat 1 [Referent]) vom 10.10.2003, RV/0514…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 22. Juli 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 7. Juli 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 27. Dezember 2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. April 2010 betreffend Grunderwerbsteuer ("Änderung gemäß § 295 Abs. 3 BAO zu Grunderwerbsteuerbescheid vom 30. Juli 2009") entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adr, vertreten durch Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, Renng. 1/Freyung, gegen den (Sammel-)Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Juli 2005 zu ErfNr.xxxxxx/2000, St.Nr.xxx/xxxx…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZam 2. Juni 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. Thomas Keppert, gegen die gemäß § 295 Abs 1 BAO geänderten Bescheide des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4650 Lambach, Marktplatz 2, vom 25. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 21. Jänner 2008, Zahl nnnnnn/nnnnn/4/2006, betreffend Abgabenerhöhung gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 6. Juni 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 7. Mai 2012, Zahl: 000000/00000/2011-18, betreffend Abgabenerhöhung entschieden…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johann Edlinger sowie die Laienbeisitzer Mag. Sybille Regensberger und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. März 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 22. Dezember 2010 auf Bescheidabänderung gemäß § 295a BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 6. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. März 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 302.104/2005, 302.105…