…Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl. 525/2031/2001 vom 14.9.2001 am 1.11. 2005 wegen Inhaberwechsels erloschen sei, sodass ab dem genannten Zeitpunkt kein gültiger Freischein mehr vorhanden gewesen sei, gelte gem…
…das Zollamt Linz der Bf gegenüber Alkoholsteuer iHv € 1.407,20 fest. Nachdem der Freischein vom 7.2.2005 mit 15.3.2007 durch Inhaberwechsel erloschen und ab diesem Zeitpunkt kein gültiger Freischein mehr vorhanden gewesen sei, gelte auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol…
…Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl. 525/0000/2001 vom 14.9.2001 am 1.11. 2005 wegen Inhaberwechsels erloschen sei, sodass ab dem genannten Zeitpunkt kein gültiger Freischein mehr vorhanden gewesen sei, gelte gem…
…Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl. 525/0000/2001 vom 14.9.2001 am 1.11. 2005 wegen Inhaberwechsels erloschen sei, sodass ab dem genannten Zeitpunkt kein gültiger Freischein mehr vorhanden gewesen sei, gelte gem…
…gegenständlichen Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl. 500/200/000/2005 vom 7.2.2005 am 15.3.2007 wegen Inhaberwechsels erloschen sei, sodass ab dem genannten Zeitpunkt kein gültiger Freischein mehr vorhanden gewesen sei…
…zur Entrichtung vor. Nachdem der Freischein vom 12. September 2001 zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol mit 8. November 2005 durch Inhaberwechsel erloschen sei und ab diesem Zeitpunkt kein gültiger Freischein vorhanden gewesen sei, gelte gemäß § 16 Abs. 3 AlkStG aufgrund…
…und Pflichten aus dem Abschlussbetriebsplan auf die Anbauberechtigte übertragen sind, die entsprechende Bewilligung rechtskräftig ist, der Inhaberwechsel bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt ist und dauert bis zum vollständigen Anbau (Endgestaltung), längstens aber bis zum 31.12.2017. Eine Verlängerung der Frist ist im Einvernehmen mit der…
…Verpfändung für endf. Kredit, Inhaber, Inhaberwechsel) zu erbringen." Der Berufungsführer legte Kontoauszüge für die Jahre 2006 und 2007 für das Wohnbauförderungsdarlehen, einen Depotauszug der Constantia Privatbank zum 16.11.2006, eine Bestätigung der Constantia Privatbank, dass das bei ihr eingerichtete Depot seit dem 21.1…
…a.O., S. 74f). Auch nach der aktuellen Arbeitsrechtsjudikatur stellt der ledigliche Wechsel von Gesellschaftern der Inhabergesellschaft mangels "Inhaberwechsels" keinen Betriebsübergang iSd AVRAG dar (vgl. OGH 29.9.2004, 9 ObA 47/04 h). Aber auch das von der steuerlichen Vertretung der Bw. weiters ins…
Zweck der Bewertung ist die Ermittlung eines objektiven Unternehmenswertes für den angeführten Einbringungsvorgang (aufgrund des stark steigenden Geschäftsumfanges und der zunehmenden Auslandsaufträge) und die Berechnung einer möglichen Entnahme gem. § 16 Abs. 5 UmgrStG unter der Voraussetzung, dass ein positiver Verkehrswert gegeben ist. ... Die Bewertung erfolgte…
"Nach Ansicht des Finanzamtes liegt bezüglich des Grundstückes Umlaufvermögen vor, weshalb eine Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 11 UStG zu erfolgen hat, und nicht eine Korrektur nach § 12 Abs. 10 UStG, bei der eine Vorsteuerkorrektur nur im Umfang von 7/10 der zustehenden Vorsteuern zu erfolgen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., xxx, yyy, vom 15. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes 8/16/17, vom 14. Jänner 2008 betreffend Umsatzsteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. Rudolf Rudari, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Grunderwerbster für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Mit Schreiben vom 21. September 2010 lud der Unabhängige Finanzsenat die Verfahrensparteien zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 9. November 2010. Für den Fall, dass eine Vertagung notwendig sein sollte, beraumte er weitere Verhandlungstermine für 10. und 11. Oktober 2010 an. Am 4. Oktober 2010…