…der belangten Behörde mit der Bezeichnung "Bw. AG und atypisch stille Gesellschafter als ehemalige Gesellschafter der Bw. AG & atypisch stille Gesellschaft" getroffene Wahl des Adressaten ihrer Erledigung genügt dem Individualisierungserfordernis eines Bescheides nicht (vgl. aus der ständigen hg. Rechtsprechung auch hiezu etwa die Beschlüsse vom…
…Erledigung nicht geschehen. Die von der belangten Behörde mit der Bezeichnung "Bw. AG und atypisch stille Gesellschafter als ehemalige Gesellschafter der Bw. AG & atypisch stille Gesellschaft" getroffene Wahl des Adressaten ihrer Erledigung genügt dem Individualisierungserfordernis eines Bescheides nicht (vgl. aus der ständigen hg. Rechtsprechung auch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des XY, als ehemaliger Gesellschafter der Tr.C. KG, vom 10. November 2003 und vom 26. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes W vom 10. Oktober 2003 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188…
…betreffend die Abgabe von alkoholischen Getränken - Abgabenschuldner war hier wie bei der Umsatzsteuer gemäß § 8 Alkoholabgabegesetz 1973 ebenfalls der Unternehmer - gelten. Um dem Individualisierungserfordernis von Bescheiden gerecht zur werden, hätten als Bescheidadressaten die ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft namentlich genannt werden müssen (VwGH 6.4.1994…
…5.1997, 91/14/0140; VwGH 13.3.1997, 96/15/0118). Um dem Individualisierungserfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, sind als Bescheidadressaten die ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft namentlich zu nennen (VwGH 6.4.1994, 91/13/0234). Die angefochtenen Bescheide (mit Ausfertigungsdatum 21. Juni…
…getan. Es fehlt die Konkretisierbarkeit der Adressaten des Verwaltungsaktes. So hat der Verwaltungsgerichtshof die Bezeichnung der Adressaten einer bereits beendeten Personengesellschaft als "ehemalige Gesellschafter der X KG" für das Individualisierungserfordernis eines Bescheides als unzureichend erachtet, da die Form der Adressierung der Erledigung den Kreis der…
…). Dennoch wurde die als Bescheid intentierte angefochtene Erledigung des Finanzamtes an die Mitunternehmerschaft gerichtet. Auf Grund obiger Ausführungen konnte diese Erledigung aber keine Rechtswirksamkeit entfalten, weil sie an eine nicht mehr existente Personengemeinschaft gerichtet war. Um dem Individualisierungserfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, hätten als…
…Gesellschafter bestehende Individualisierungserfordernis (vgl. VwGH 6.4.1994, 91/13/0234) und mit Rücksicht auf die Tatsache, dass auf Grund der großen Anzahl der ehemaligen Gesellschafter - 554 - eine namentliche Anführung jedes Einzelnen im Adressfeld des Bescheidspruches aus Platzgründen nicht möglich ist, wird dem Individualisierungserfordernis dadurch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 18. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 18. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid desFinanzamtes betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe…
2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b) Betrieblich oder beruflich veranlaßte Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 21. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 24. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch PWT Pannonische WT GmbH, 7201 Neudörfl, Hauptstraße 26, vom 11. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 2. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2008 entschieden…