…Steuerpflicht bei Fahrzeuglieferungen im Binnenmarkt dargestellt werde. Im Entscheidungsbaum Lieferer: Unternehmer, Abnehmer: Unternehmer oder Privatperson (keine Erwerbsbesteuerung) folge die Lösung: umsatzsteuerpflichtig (Differenzbesteuerung). Daher sei Import von Gebrauchtfahrzeugen nach Österreich nicht erwerbsteuerpflichtig, weshalb jedenfalls die Differenzbesteuerung anzuwenden sei. Am 28. Februar 2006 langte eine berichtigte (Anm…
…Unabhängige Finanzsenat judiziert, dass die oa. Ungleichbehandlung die Anwendung des § 6a NoVAG nicht ausschließen kann (siehe dazu auch Fischerlehner, NoVA: Anwendung des Bonus-Malus-Systems bei Import von Gebrauchtfahrzeugen, UFSjournal Nr. 5/2010, S 195 ff): Die gesetzliche Regelung zur Erhebung der Abgabe nach § 6a…
…Unabhängige Finanzsenat judiziert, dass die oa. Ungleichbehandlung die Anwendung des § 6a NoVAG nicht ausschließen kann (siehe dazu auch Fischerlehner, NoVA: Anwendung des Bonus-Malus-Systems bei Import von Gebrauchtfahrzeugen, UFSjournal Nr. 5/2010, S 195 ff): Die gesetzliche Regelung zur Erhebung der Abgabe nach § 6a…
…Normverbrauchsabgabe soll auch in jenen Fällen erhoben werden, in denen dem Entstehen der Normverbrauchsabgabepflicht kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang vorausgegangen ist (z.B. beim Import von nach § 40 des Zollgesetzes als Übersiedlungsgut zoll- und einfuhrumsatzsteuerbefreiten Kraftfahrzeugen). Das Finanzamt hat somit zwar das wirtschaftspolitische Ziel, nämlich dass Neufahrzeuge…
…August 2009, BMF-010220/0230-IV/9/2009, Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, wurde folgende Rechtsansicht vertreten: "6a.6. Übergangsregelungen für das Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 Rz 631 Voraussetzung für die Anwendbarkeit…
…und stützte sich dabei auf Rz 631 der NoVA-Richtlinien: Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. August 2009 sei beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet das Bonus-Malus-System bei der Ermittlung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 6a NoVAG nicht anzuwenden…
…Während nämlich für Neuzulassungen beim Import ins Inland die NoVA "inklusive der CO2-Besteuerung" auf alle Neufahrzeuge gleichermaßen greife und letztlich ohne Preisverzerrung auf die Konsumenten überwälzt werden könne, gelte dies für gebrauchte Fahrzeuge nicht, da schon im Inland zugelassene Gebrauchtfahrzeuge nicht der CO2-Besteuerung…
…6a NoVAG per Saldo ein Abschlag (im Betrag von 25 €) von der wertabhängigen Grundabgabe ergeben hatte. Abgesehen davon, dass eine derart geringe wertunabhängige Komponente der Abgabe praktisch keinen Einfluss auf die Preisbildung hat, wirkt ein wertunabhängiger Bonus, der beim Import von Gebrauchtfahrzeugen gewährt wird…
…Juni 2010 in Kraft getreten. Schon zuvor aber wurde von den Finanzämtern ein durch Zuschläge im Sinne des § 6a NoVAG per Saldo errechneter "Malus" insoweit nicht vorgeschrieben, als er einen proportional zum Wertverlust des Gebrauchtfahrzeuges ermittelten Betrag überschritten hätte. Eine protektionistische Wirkung des "Bonus-Malus…
…Unabhängige Finanzsenat judiziert, dass die oa. Ungleichbehandlung die Anwendung des § 6a NoVAG nicht ausschließen kann (siehe dazu auch Fischerlehner, NoVA: Anwendung des Bonus-Malus-Systems bei Import von Gebrauchtfahrzeugen, UFSjournal Nr. 5/2010, S 195 ff): Die gesetzliche Regelung zur Erhebung der Abgabe nach § 6a…
…ausgesprochen worden, dass der NoVA-Zuschlag bei der erstmaligen Zulassung zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen im Inland diskriminierend wirke, gegen Art. 90 EG verstoße und damit gemeinschaftsrechtswidrig sei. Dabei ging der EuGH noch von der - aufgrund des erstgenannten Urteils nunmehr überholten - Ansicht aus, dass bei…
…NoVA100/7-Ust/04, nach welchem nur bei Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen und bei als Übersiedlungsgut importierten Fahrzeugen die NoVA ohne den Erhöhungsbetrag anzusetzen sei) eine zu hohe Abgabe berechnet hat. Wenn dies zuträfe hätte nach dem Legalitätsprinzip im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten eine Korrektur der…
…diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren (EuGH 7.4.2011, Rs…
…verwiesen. Die vom Finanzamt vorgenommene Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die NoVA entspricht daher der dargestellten Rechtslage. 3) Nichtberücksichtigung sonstiger Abgaben: Dem Einwand des Bw., dass der von der Firma X. in Rechnung gestellte "Typenschein-Import" als eine versteckte Zulassungsabgabe zu sehen wäre, ist zu entgegnen…
…Bewertung von Kfz | in € | Neupreis in Österreich 2007 | 131.870 | - 55 % Abwertung für 22 Betriebsmonate | -72.528,50 | Zwischensumme | 59.341,50 | -10 % Abwertung für ein 2. Besitz-Fahrzeug aus EU-Import | -5.934,15…
…Ausschaltung von Wettbewerbsvorteilen der ausländischen Waren führt. Der Verwaltungsgerichtshof ist in den Erkenntnissen vom 25. Jänner 2006, 2001/14/0170, und vom 25. Mai 2004, 2004/15/0061, der Rechtsansicht des EuGH gefolgt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zusatzabgabe zumindest bei Gebrauchtfahrzeugen nicht…
…ausführt, "muss ein Fahrzeug - wenn auch vielleicht real gar nicht existent - zum Vergleich herangezogen werden, das dem importierten möglichst genau entspricht." Ein solches wird aber nur im Ausland zu finden sein, sodass man zwangsläufig von einem späteren Import ausgehen muss. Als Vergleichsmaßstab ein Kfz heranzuziehen…
…Import aus Drittstaaten erhoben worden. Auch laut Erlass zum innergemeinschaftlichen Erwerb sei der Erhöhungsbetrag nicht zu entrichten. Der Erlass des BMF vom 15. Februar 2010, GZ. 010220/0074-IV/9/2010, weise die Finanzbehörden an, in sämtlichen Fällen des Eigenimports von Kfz (Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge…
…in dem er ausgesprochen hat, dass bei erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen kein Erhöhungsbetrag vorzuschreiben sei, nicht mehr entgegen. In diesem Urteil ist nämlich der EuGH von der (aufgrund des erstgenannten Urteils) nunmehr überholten Ansicht ausgegangen, dass bei Inlandslieferungen kein Erhöhungsbetrag…
…in dem er ausgesprochen hat, dass bei erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen kein Erhöhungsbetrag vorzuschreiben sei, nicht mehr entgegen. In diesem Urteil ist nämlich der EuGH von der (aufgrund des erstgenannten Urteils) nunmehr überholten Ansicht ausgegangen, dass bei Inlandslieferungen kein Erhöhungsbetrag…