…83/16/0051, wonach der Verwaltungsgerichtshof bezogen auf ein Cafe- und Pensionsgebäude die Auffassung gebilligt habe, dass das Hotelinventar bei einem Hotelgrundstück als Vorrichtung zu qualifizieren sei, welche zu einer Betriebsanlage gehöre. Die Nichterfassung der Betriebsvorrichtung in der Praxis beruhe meistens darauf, dass die Werte…
…ist - auch in Anlehnung an die Rechtsansicht des VwGH im Erkenntnis vom 31.8.2000, 97/16/0225 (Hotelinventar) - im Bereich des Grunderwerbsteuerrechtes (wie des Einkommensteuerrechtes) im Allgemeinen jedenfalls davon auszugehen, dass der Firmenwert Zubehör eines Unternehmens ist und bei einer Unternehmensveräußerung nicht als Zugehör…
…bei der B-GmbH verblieben ist, denn ein bloßes Eigentumsrecht an Restaurant- bzw. Hotelinventar, welches in fremden Betriebsräumlichkeiten betriebliche Verwendung durch einen Dritten (offenbar rechtlich abgesichert) erfährt und bezüglich dessen dem Eigentümer die Verfügungsmacht dauerhaft (10 Jahre) entzogen ist, vermag keine Betriebseigenschaft im o.a…
…mangels kostendeckenden Vermögens gemäß § 71 b KO abgewiesen. Die Uneinbringlichkeit hinsichtlich des Rechnungsbetrages von 1,560.000 € netto zuzüglich 20 % USt für das Hotelinventar war somit jedenfalls bereits im Jahr 2005 gegeben. Infolge Uneinbringlichkeit der Leistung hätte daher eine Rechnungsberichtigung gemäß § 16 UStG 1994…
…zu rechnen ist. Der Verwaltungsgerichtshof (siehe dazu die umfassende Darstellung bei Fellner, aaO, Rz 41 zu § 2 GrEStG) ging bei der Frage der Zugehörigkeit eines Hotelinventars mit Erkenntnis vom 19. Dezember 1974, 1159/73 verstärkter Senat, erstmals von dem im Erkenntnis vom 15. Februar 1973…
…Aufwand fortführbar gewesen sei, behaupten selbst die Berufungswerber nicht. Andererseits ist aus dem anlässlich der "Hotelübergabe" an die Berufungswerber angefertigten Aktenvermerk vom 3. November 1999 ersichtlich, dass die Berufungswerber nicht nur das gesamte Hotelinventar samt Einrichtung laut Schätzgutachten des Mag. M. vom 6. September 1999…
…verweist, so ist zunächst festzuhalten, dass abweichend vom Gegenstandsfalle nach dem dortigen Sachverhalt strittig war, ob Unternehmenszubehör (konkret Hotelinventar) zivilrechtlich als "Zugehör" zu beurteilen wäre, was der VwGH dem Grunde nach eindeutig bejahte, in weiterer Folge jedoch dieses Inventar - nach Prüfung, ob es sich dabei…
…verweist, so ist zunächst festzuhalten, dass abweichend vom Gegenstandsfalle nach dem dortigen Sachverhalt strittig war, ob Unternehmenszubehör (konkret Hotelinventar) zivilrechtlich als "Zugehör" zu beurteilen wäre, was der VwGH dem Grunde nach eindeutig bejahte, in weiterer Folge jedoch dieses Inventar - nach Prüfung, ob es sich dabei…