…Aufwendungen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich seien und vom Dienstgeber nicht ersetzt würden (Portokosten, Büromaterialien für Homeworking etc.). Zu den nachgefragten Betriebsausgaben wird Folgendes vorgetragen: Zur AfA auf Anlagevermögen werde auf die Ausführungen zur Erklärung 2007 verwiesen, wo das "AVZ" vorgelegt worden sei…
…werden konnte, wenn das Ersatzgerät erst im Jahr 2009 angeschafft worden ist. Weiters wird um Vorlage der Originalbelege zum Regalaufsteller (€ 54,21) und Portokosten, Büromaterialien für Homeworking etc. € 252,84 sowie um Darlegung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung ersucht. Schließlich werden…
…Vorteile der Ausübung der Berufstätigkeit im Wege der "Heimarbeit" für die Miteigentümerin Mag. Christa M. machen die gewählte Konstruktion gerade in Zeiten von "Tele- und Homeworking" durchaus verständlich, sind aber nicht geeignet, die ernsthafte Vermietungsabsicht bereits in den Streitjahren als erwiesen anzunehmen. An dieser Beurteilung…
…war. Richtig ist, dass damals weder Tele- noch Homeworking vom Dienstgeber bewilligt worden war. Eine Bestätigung über die berufliche Notwendigkeit eines privaten Computers liegt seitens des Dienstgebers (muss richtig "der Dienstgeber lauten") nicht vor. Über Befragen durch den Referenten gab der Bw an, dass ihm…