Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 27. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. August 2004 betreffend Stundungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…daher von einer Gestaltungspraxis zu sprechen, entbehre jeglicher Grundlage und werde entschieden zurückgewiesen. Für die Bw. habe es keinerlei Anhaltspunkte für eine "Hinweispflicht" bei der Vor-Betriebsprüfung gegeben, weil eine Werterhöhung weder einen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegenden Umstand iSd § 119 BAO darstelle noch eine…
…Existenz bedroht hätte. Letztendlich sei das Verfahren für sie insofern günstig ausgegangen, als lediglich eine Verletzung ihrer Warn- und Hinweispflicht festgestellt wurde. Bereits seit 2001 sei ihre Mutter an Brustkrebs erkrankt, diese habe nunmehr Metastasen in der Lunge und benötigt künstlichen Sauerstoff. Ihre kranke Mutter…
…es sei dort lediglich ohne Aushändigung einer Kopie seiner Selbstanzeige mitgeteilt worden, dass diese Rechtssache damit erledigt sei und keine weiteren Prüfungen erfolgen würden. Mangels amtswegiger Belehrung und Hinweispflicht war für den Bw. als damaligem Geschäftsführer diese Rechtsangelegenheit erledigt und es beweise sich umso mehr…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Gerda Pramhas, in der Finanzstrafsache gegen EE, geb. X, Adresse, vertreten durch Süd-Ost Treuhand Wirtschafts- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, 4751 Dorf an der Pram, Dorf an der Pram 16…
Eingang als auch | | bei Ausgang: 2 x 17.452,00 = | 34.904,00 | Dito Storno gemäß Auszüge 28 und 29 bei Ein- und Ausgang: | 5.088,00 | von 8xxx am 06.11.89 an Akr | 4.250…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MR, geb. am 19XX, Angestellter, whft. in A, vertreten durch Mag. Dr. Reinhard Lauer, Wirtschaftstreuhänder in 1050 Wien, Brandmayergasse 36/10…
Soweit also solcherart ein unzulässiges "Übergewicht" der "Berufsrichter" gegenüber den "Laienbeisitzern" oder allenfalls eine Verletzung der Unschuldsvermutung (durch die Aufgabe des Prinzips nach § 20 Abs.3 Strafprozessordnung [StPO] (alte Fassung) vermutet wird, wäre es dem Gesetzgeber - nach Ansicht des erkennenden Senates - auf Basis des Verfassungsrechtes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Waltraud Schirz und Harald Weingartner als weitere Mitglieder des Senates in der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Mai 2013 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.a leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch RA, vom 5. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 14. September 2011 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A., vertreten durch Eisenberger Herzog Rechtsanwalts GmbH, 8010 Graz, Hilmgasse 10, über die Beschwerde des Beschuldigten, vom 16. Juli 2013…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A, Anschrift, vertreten durch TU Pircher, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, 6020 Innsbruck, Neuhauserstraße 7, vom 24. Oktober 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 10. Oktober 2008, Zl. 800000/00000/14/2004, betreffend Haftungsbescheid gemäß…
Auch wenn der damalige Einkaufsleiter der Bw., Herr GD, in der Berufungsverhandlung vor dem UFS über Frage des steuerlichen Vertreters, ob "Frau GH als auffällig bekannt oder obskur" gewesen sei, angab, dass ihm "nichts Negatives" bekannt gewesen sei, hätte die Bw. auf Grund folgender Tatsachen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HK, zur Zeit ohne Beschäftigung, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Adr.CH, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Bernhard Graf, Rechtsanwalt, 6800 Feldkirch, Liechtensteinerstr. 27, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs…