…Auflösung von Vereinen, in denen sich einzelne sich als Religionsgemeinschaften verstehende Gruppierungen konstituiert haben, oder von das religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereinen ("Hilfsvereine") und die dadurch veranlaßte Übertragung von Vermögen von diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen. Im Hinblick auf § 2 Abs. 5 …
…bekanntgegeben: "Die igl in Österreich als staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der u in der Republik Österreich bestätigt hiermit, dass der Verein "uik in Österreich" ein Hilfsverein der abk ist. Der Verein "uik in Österreich" führt ö Ausbildungslehrgänge für rd. Diese Ausbildung ist von der abk anerkannt…
…Rat, lautet: "Die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich als staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der Moslem in der Republik Österreich bestätigt hiermit, dass der Verein Union islamischer Kulturzentren in Österreich ein Hilfsverein der IGGIÖ ist. Der Verein Union islamischer Kulturzentren in Österreich führt religiöse Ausbildungslehrgänge für Religionsdienerinnen. Diese…
…Auflösung von Vereinen, in denen sich einzelne sich als Religionsgemeinschaften verstehende Gruppierungen konstituiert haben, oder von das religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereinen ("Hilfsvereine") und die dadurch veranlaßte Übertragung von Vermögen von diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen. Im Hinblick auf § 2 Abs. 5 …
…Auflösung von Vereinen, in denen sich einzelne sich als Religionsgemeinschaften verstehende Gruppierungen konstituiert haben, oder von das religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereinen ("Hilfsvereine") und die dadurch veranlaßte Übertragung von Vermögen von diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen. Im Hinblick auf § 2 Abs. 5 …
…Auflösung von Vereinen, in denen sich einzelne sich als Religionsgemeinschaften verstehende Gruppierungen konstituiert haben, oder von das religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereinen ("Hilfsvereine") und die dadurch veranlaßte Übertragung von Vermögen von diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen. Im Hinblick auf § 2 Abs. 5 …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vereines "P", Adresse, vertreten durch Stb., vom 1. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC, vertreten durch V, vom 7. Juli 2008 und vom 17. Juli 2008 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006…