…Vergütungsbetrages von 7.196,12 €. Mit Bescheid vom 9.05.2012 wies das Finanzamt diesen Antrag mit folgender Begründung ab: "Ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht ab 1.01.2011 nur mehr für jene Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Betriebe…
… 2 EnAbgVergG mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 ein Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben nur noch für Betriebe bestehe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Da es sich beim Betrieb des Bw. um einen Gaststättenbetrieb und somit nicht um einen Produktionsbetrieb handle…
…vom 6. Juni 2012 mit der Begründung ab, ab 1.1.2011 bestehe ein Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben nur noch für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Da es sich beim Betrieb der Bw. nicht um einen Produktionsbetrieb handle, könne…
…in X in Y ein Hotel, sohin einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Die Bw. ermittelt ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag jeweils 30.11.). Mit Antrag vom 19.12.2011 begehrte die Bw. die Vergütung von Energieabgaben für…
… 4 EnAbgVergG u. a. folgender, von der Bw. bemängelter Absatz 5 angefügt: "Für Betriebe, deren Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, gilt für das Jahr 2003 folgende Regelung: Neben dem Selbstbehalt gemäß § 2 Abs. 2 wird ein Anteil von ... 0,003€/kWh verbrauchte…
… 2 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVergG) nur noch Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestand, einen Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben hatten. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 4. April 2012 den Vergütungsbetrag antragsgemäß mit 6.817,57 € fest. In der am…
…H., unterhält in X einen Gasthof, sohin einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Die Bw. ermittelt ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr. Mit Antrag vom 19.03.2012 begehrte die Bw. die Vergütung von Energieabgaben für das im Spruch genannte…
…Bw.), unterhält ein Hotel, sohin einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Mit Bescheid vom 25.05.20012 wies das Finanzamt den Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Lahr 2011 ab und begründete dies damit, dass nach § 2 Abs. 1…
…H., unterhält ein Hotel, sohin einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Mit Bescheid vom 18.05.20012 wies das Finanzamt den Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Jahr 2011 ab und begründete dies damit, dass nach § 2 Abs. 1…
…2011, BGBl. I Nr. 111/2010, besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs…
…seit 1.1.2011 aber nur solche Betriebe Anspruch auf Energieabagenvergütung hätten, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liege, bei denen es sich also um Produktionsbetriebe handle. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 29.6.2012 fristgerecht berufen und als Begründung vorgebracht…
…Es begründete die Abweisung damit, dass auf Grund einer Gesetzesänderung nach dem 31. Dezember 2010 die Energievergütungsabgabe nur mehr Betrieben, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, zu gewähren sei. Für einen Dienstleistungsbetrieb wie die Bw. sei die Vergütung von Energieabgaben für Zeiträume…
…Es begründete die Abweisung damit, dass auf Grund einer Gesetzesänderung nach dem 31. Dezember 2010 die Energievergütungsabgabe nur mehr Betrieben, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, zu gewähren sei. Für einen Dienstleistungsbetrieb wie die Bw. sei die Vergütung von Energieabgaben für Zeiträume…
…Begründend wurde ausgeführt, ein Vergütungsanspruch bestehe nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. In der gegen den genannten Bescheid fristgerecht erhobenen Berufung vom 21. Juni 2012 wurde vorgebracht, die Bw erachte den Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab dem…
…Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass auf Grund einer Gesetzesänderung nach dem 31. Dezember 2010 die Energievergütungsabgabe nur mehr Betrieben, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, zu gewähren ist. Für einen Dienstleistungsbetrieb wie die Bw. ist die Vergütung von Energieabgaben für…
…von Energieabgaben. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 7. September 2012 ab, da ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe bestehe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe (sog. Produktionsbetriebe). Die Bw. brachte am 13. September 2012 eine Berufung ein, da…
…Dezember 2010 nur mehr für Betriebe bestehe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Für einen Dienstleistungsbetrieb sei die Vergütung der Energieabgaben für das im Kalenderjahr 2012 endende Wirtschaftsjahr daher ausgeschlossen. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde - unter Hinweis auf beim Verfassungsgerichtshof…
…setzte den Vergütungsbetrag mit 0,00 € fest. In der Begründung wird ausgeführt, dass nur Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, einen Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben haben. Für Dienstleistungsbetriebe sei die Energieabgabenvergütung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2010 ausgeschlossen…
…ist für Antragszeiträume nach dem 31. Dezember 2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Für sogenannte "Dienstleistungsbetriebe" ist die Energieabgabevergütung für Zeiträume nach 31. Dezember 2010 somit ausgeschlossen." In der dagegen erhobenen Berufung brachte die…
…Energieabgaben. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 24. September 2012 ab, da nur Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, einen Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben haben. Für Dienstleistungsbetriebe sei die Energieabgabenvergütung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2010 ausgeschlossen…