…dann zur Erstattung kommen kann, wenn der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss und eine Herausgabepflicht ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Das Vorliegen gerade der beiden letztgenannten Voraussetzungen ist aber nach den obigen Ausführungen zu verneinen, weil nach der Aktenlage im…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss, zum anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Im System des Schenkungsrechtes ist es nach Rechtsansicht des VfGH gerechtfertigt…
…vier Wochen zu erklären, 1. ob und inwieweit der Herausgabeanspruch als begründet anerkannt werden und die Bereitschaft bestehe die Sachen herauszugeben, 2. ob und von welchen Gegenleistungen die Herausgabepflicht abhängig sei, 3. ob und welche Ansprüche andere Personen hierauf erheben, 4. ob und wegen welcher…
…12 Os 58, 59/90 grundsätzlich klargestellt, dass einem herausgabepflichtigen Bankinstitut grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch hinsichtlich der ihm durch die Auftragserfüllung entstehenden Kosten zukomme, wobei die Vergütung auf der Grundlage ortsüblicher Sätze vorzunehmen sei. Die Beschwerde mündet (sinngemäß) in den Antrag auf Zuerkennung des Kostenersatzes in…
…12 Os 58, 59/90 grundsätzlich klargestellt, dass einem herausgabepflichtigen Bankinstitut grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch hinsichtlich der ihm durch die Auftragserfüllung entstehenden Kosten zukomme, wobei die Vergütung auf der Grundlage ortsüblicher Sätze vorzunehmen sei. Die Beschwerde mündet (sinngemäß) in den Antrag auf Zuerkennung des Kostenersatzes in…
…Punk 4.7 des Vertrages lässt sich keine rechtsgeschäftspflichtige Beurkundung der Übertragung der verschiedenen Vermögenswerte ableiten, da diese Vorschrift ausschließlich den Modus der Übertragung der jeweiligen Vermögensgegenstände entsprechend der Gesetzeslage wiedergibt und darüber hinaus eine Herausgabepflicht des Verkäufers für jene Urkunden begründet, die erforderlich sind…
…auch andere Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben müsse. Zum anderen bedeute die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führe, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst habe. Die im verfassungsgerichtlichen Verfahren geäußerte Befürchtung, dass auch…
…musste. Im vorliegenden Fall hätte das Geschenk in Form von Geldbeträgen wieder heraus gegeben werden müssen, und die Ursache der Herausgabepflicht wäre in der Schenkung selbst gelegen. Die Geschenkherausgabe erfolgte dadurch, dass auf Anweisung des Stiftungsvorstandes folgende Umbuchung durchgeführt wurde: Stiftungskapital an Gewinnvortrag:€ 300…
…auch andere Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben müsse. Zum anderen bedeute die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führe, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst habe. Die im verfassungsgerichtlichen Verfahren geäußerte Befürchtung, dass auch…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…
…auch andere Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben müsse. Zum anderen bedeute die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führe, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst habe. Die im verfassungsgerichtlichen Verfahren geäußerte Befürchtung, dass auch…
…der Aufhebung der Wortfolge ,eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb' führt jede unfreiwillige Herausgabe der Zuwendung zur Erstattung, sofern die Herausgabepflicht ihre Wurzel in der Zuwendung selbst hat. Demnach führt nach dem bereinigten Gesetzestext weder die (erzwungene) Herausgabe eines Geschenkes noch eine einvernehmliche Rückgängigmachung einer…
…Abs. 1 Z 4 GrEStG wird die Steuer nicht festgesetzt, wenn das geschenkte Grundstück auf Grund eines Rechtsanspruches herausgegeben musste. Dies bedeutet, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (vgl. VfGH 02. 03 2005, G…
…auch für die Nachstiftungsvereinbarungen maßgeblich. Im Übrigen sei angemerkt, dass selbst die Aufnahme eines Widerrufsverzichts in die Nachstiftungsvereinbarungen nichts an der unbedingten Herausgabepflicht an den Stifter im Falle des Widerrufs der Stiftung geändert hätte. Ein Widerrufsvorbehalt kann nämlich nur mittels Änderung der Stiftungsurkunde zurückgezogen werden…
…Konsequenz, dass neben den Widerrufsfällen des ABGB auch andere Fälle, n denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk heraus geben muss, zu Erstattung führen. Zum anderen führt eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. (vgl. VfGH…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss, zum anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Selbst bei bereinigtem Text kommt es nach wie vor nicht zur…
…auch andere Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss, zum anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat." Daraus folgt, dass es notwendig ist, zwischen einer…