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UFSW RV/3607-W/07Erstattung der Schenkungssteuer gem. § 33 ErbStG wegen Widerruf der Schenkung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2008

…dann zur Erstattung kommen kann, wenn der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss und eine Herausgabepflicht ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Das Vorliegen gerade der beiden letztgenannten Voraussetzungen ist aber nach den obigen Ausführungen zu verneinen, weil nach der Aktenlage im…

UFSW RV/0100-W/10Widerruf einer Privatstiftung: Mangels Rückübertragung des Vermögens an den Stifter keine Erstattung nach § 33 ErbStG. Vormals stattgebender Bescheid war zu Recht wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2012

…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…

UFSW RV/0097-W/10Widerruf einer Privatstiftung: Mangels Rückübertragung des Vermögens an den Stifter keine Erstattung nach § 33 ErbStG; Zurechnung an Treugeber ist im Bereich der Schenkungssteuer nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…

UFSW RV/0096-W/10Widerruf einer Privatstiftung: Mangels Rückübertragung des Vermögens an den Stifter keine Erstattung nach § 33 ErbStG; Zurechnung an Treugeber ist im Bereich der Schenkungssteuer nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2012

…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…

UFSI RV/0252-I/08Erstattung der Schenkungssteuer wegen unfreiwilliger Herausgabe des Geschenkgegenstandes als Folge eines unwirksam zustande gekommenen Erwerbes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2009

…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss, zum anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Im System des Schenkungsrechtes ist es nach Rechtsansicht des VfGH gerechtfertigt…

UFSW RV/0176-W/10Einwendungen gegen eine gerichtliche Sicherstellung, Herausgabeanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2010

…vier Wochen zu erklären, 1. ob und inwieweit der Herausgabeanspruch als begründet anerkannt werden und die Bereitschaft bestehe die Sachen herauszugeben, 2. ob und von welchen Gegenleistungen die Herausgabepflicht abhängig sei, 3. ob und welche Ansprüche andere Personen hierauf erheben, 4. ob und wegen welcher…

UFSI FSRV/0016-I/2002Kostenersatz gemäß § 108 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.06.2003

…12 Os 58, 59/90 grundsätzlich klargestellt, dass einem herausgabepflichtigen Bankinstitut grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch hinsichtlich der ihm durch die Auftragserfüllung entstehenden Kosten zukomme, wobei die Vergütung auf der Grundlage ortsüblicher Sätze vorzunehmen sei. Die Beschwerde mündet (sinngemäß) in den Antrag auf Zuerkennung des Kostenersatzes in…

UFSI FSRV/0015-I/2002Kostenersatz gemäß § 108 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.06.2003

…12 Os 58, 59/90 grundsätzlich klargestellt, dass einem herausgabepflichtigen Bankinstitut grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch hinsichtlich der ihm durch die Auftragserfüllung entstehenden Kosten zukomme, wobei die Vergütung auf der Grundlage ortsüblicher Sätze vorzunehmen sei. Die Beschwerde mündet (sinngemäß) in den Antrag auf Zuerkennung des Kostenersatzes in…

UFSW RV/1659-W/11Forderungsabtretung in einem Unternehmenskaufvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2013Teil 1/2

…Punk 4.7 des Vertrages lässt sich keine rechtsgeschäftspflichtige Beurkundung der Übertragung der verschiedenen Vermögenswerte ableiten, da diese Vorschrift ausschließlich den Modus der Übertragung der jeweiligen Vermögensgegenstände entsprechend der Gesetzeslage wiedergibt und darüber hinaus eine Herausgabepflicht des Verkäufers für jene Urkunden begründet, die erforderlich sind…

UFSW RV/3776-W/10Aufhebung eines Schenkungsvertrages durch Scheidungsvergleich mit Wirkung ex tunc?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013

…auch andere Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben müsse. Zum anderen bedeute die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führe, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst habe. Die im verfassungsgerichtlichen Verfahren geäußerte Befürchtung, dass auch…

UFSW RV/2758-W/071. Kein Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes gemäß § 303 Abs.1 lit.b BAO 2. Kein Vorliegen der Voraussetzungen für die Erstattung gemäß § 33 lit.a ErbStG 1955
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…musste. Im vorliegenden Fall hätte das Geschenk in Form von Geldbeträgen wieder heraus gegeben werden müssen, und die Ursache der Herausgabepflicht wäre in der Schenkung selbst gelegen. Die Geschenkherausgabe erfolgte dadurch, dass auf Anweisung des Stiftungsvorstandes folgende Umbuchung durchgeführt wurde: Stiftungskapital an Gewinnvortrag:€ 300…

UFSW RV/4041-W/08Rückerstattung der Schenkungssteuer nach einvernehmlicher Vertragsauflösung (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…auch andere Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben müsse. Zum anderen bedeute die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führe, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst habe. Die im verfassungsgerichtlichen Verfahren geäußerte Befürchtung, dass auch…

UFSW RV/3151-W/081. Entstehen der Schenkungssteuerschuld für Ausgleichszahlung 2. Geschenkgeber als Gesamtschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2012

…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…

UFSW RV/2929-W/11Rückerstattung der Schenkungssteuer nach Widerruf der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2011

…auch andere Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben müsse. Zum anderen bedeute die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führe, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst habe. Die im verfassungsgerichtlichen Verfahren geäußerte Befürchtung, dass auch…

UFSW RV/1655-W/11Rückerstattung der Schenkungssteuer bei Auflösung der Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2011

…der Aufhebung der Wortfolge ,eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb' führt jede unfreiwillige Herausgabe der Zuwendung zur Erstattung, sofern die Herausgabepflicht ihre Wurzel in der Zuwendung selbst hat. Demnach führt nach dem bereinigten Gesetzestext weder die (erzwungene) Herausgabe eines Geschenkes noch eine einvernehmliche Rückgängigmachung einer…

UFSI RV/0909-I/10Bei einer einvernehmlichen Rückgängigmachung einer Grundstücksschenkung unterliegt der Rückerwerb des Eigentums der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011

…Abs. 1 Z 4 GrEStG wird die Steuer nicht festgesetzt, wenn das geschenkte Grundstück auf Grund eines Rechtsanspruches herausgegeben musste. Dies bedeutet, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (vgl. VfGH 02. 03 2005, G…

UFSW RV/0387-W/08Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für die Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2010

…auch für die Nachstiftungsvereinbarungen maßgeblich. Im Übrigen sei angemerkt, dass selbst die Aufnahme eines Widerrufsverzichts in die Nachstiftungsvereinbarungen nichts an der unbedingten Herausgabepflicht an den Stifter im Falle des Widerrufs der Stiftung geändert hätte. Ein Widerrufsvorbehalt kann nämlich nur mittels Änderung der Stiftungsurkunde zurückgezogen werden…

UFSW RV/0637-W/09Keine Erstattung der Schenkungssteuer gemäß § 33 lit.a ErbStG wegen Vorliegens des Tatbestandes gemäß § 34 Abs.1 Z 13 letzter Satz ErbStG; darüber hinaus wurde der steuervernichtende Tatbestand des § 33 lit.a ErbStG gar nicht erfüllt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…Konsequenz, dass neben den Widerrufsfällen des ABGB auch andere Fälle, n denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk heraus geben muss, zu Erstattung führen. Zum anderen führt eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. (vgl. VfGH…

UFSW RV/1594-W/04Sind die durch 4 Jahre hindurch zum Teil monatlichen Zuwendungen und zum Teil jährlichen Zuwendungen (insgesamt im Betrag von S 611.000 und S 240.000) der Eltern des Bw. steuerfrei als Unterhaltsleistungen oder Gelegenheitsgeschenke oder handelt es sich zum Teil auch um Heiratsgut?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2009

…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss, zum anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Selbst bei bereinigtem Text kommt es nach wie vor nicht zur…

UFSG RV/0630-G/07Erstattung der Schenkungssteuer bei Unwirksamkeit aufgrund fehlender forstbehördlicher Bewilligung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…auch andere Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss, zum anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat." Daraus folgt, dass es notwendig ist, zwischen einer…