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UFSZ4I ZRV/0030-Z4I/02Zollschuld nach Art. 204 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.06.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 1. September 1999, GZ. 100/21676/98-8, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…

UFSZ2L ZRV/0082-Z2L/08Nicht bewilligter Ortswechsel von Waren im Zolllagerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.06.2008

…B. im unzulässigen Verbrauch einer vorübergehend verwahrten Ware oder in dem Entfernen der Ware aus einem Zolllager bestehen"). Die Ware ist somit zumindest vorübergehend der zollamtlichen Überwachung entzogen worden und die Einfuhrzollschuld dadurch gemäß Artikel 203 Absatz 1 ZK ohne Heilungsmöglichkeit entstanden (vgl. UFS 1…

UFSZ2L ZRV/0073-Z2L/04Nicht bewilligter Ortswechsel von Waren im Zolllagerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Peter Csoklich, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, vom 17. Oktober 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 14. September 2000, GZangef.Bescheid , betreffend Zollschuld 2000 entschieden: Die Beschwerde wird als…

UFSZ4I ZRV/0142-Z4I/03Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK infolge verspäteter Gestellung im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.04.2004

  BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Feldkirch vom 15. Oktober 2003, GZ. 900/7893/2003, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…

UFSZ2L ZRV/0113-Z2L/02Zollschuldentstehung beim nicht bewilligten Ortswechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.05.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 18. November 1998, GZ. 100/21303/5/98, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: 1) Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Anlässlich einer am 16. Februar 1998 durch das…

UFSZ4I ZRV/0141-Z4I/03Pflichtverletzung im Verfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.03.2004

…im Mai 2004 abgelaufen wäre. Es wäre daher genügend Zeit vorhanden gewesen, sich beim Zollamt ein Duplikat des Verwendungsscheines ausstellen zu lassen und das Zollverfahren ordnungsgemäß durch Wiederausfuhr zu beenden. Da eine Heilungsmöglichkeit nach Art. 859 ZK-DVO nur dann besteht, wenn alle Tatbestandsmerkmale verwirklicht…

UFSZ2L ZRV/0133-Z2L/02Nicht bewilligter Ortswechsel von Waren im Zolllagerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 4. Mai 1999, GZ. 100/21831/97-12, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung…

UFSZ3K ZRV/0207-Z3K/06Entstehen der Zollschuld durch Entfernen einer Ware vom Ort der Veredelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.12.2006

…dass - wie die Bf meint - lediglich eine Pflichtverletzung vorliegt, wäre im Hinblick auf die bestehenden Heilungsmöglichkeiten gemäß Artikel 859 ZK-DVO zu prüfen, ob sich die Verfehlungen auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Zollverfahrens wirklich ausgewirkt haben. Die Einfuhrzollschuld gemäß Artikel 204 Absatz 1 ZK wegen…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…die Zollschuld nach Art.204 Zollkodex wegen Nichterfüllung der Pflicht der unverzüglichen Anschreibung der am zulässigen Ort eingetroffenen Waren für sie entstanden sei, nicht geteilt: Es bestehe nämlich nach Art.859 ZK-DVO eine Heilungsmöglichkeit bzw. entstehe die Zollschuld nach Art.204 Zollkodex dann nicht…

UFSS FSRV/0040-S/10Einleitungsbeschwerde; Beitrag zur Hinterziehung von Eingangsabgaben durch Weitergabe von abgabenbegünstigt eingeführtem Pflanzenöl zur besonderen Verwendung an Übernehmer, die nicht im Besitz entsprechender Bewilligungen waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.12.2010

…müssen, da nachgewiesen sei, dass die tatsächlich abgabenbegünstigte Ware ausschließlich zu technischen und industriellen Zwecken verwendet worden sei. Hinsichtlich der Entstehung der Zollschuld nach Art. 204 ZK bestehe seiner Ansicht nach eine Heilungsmöglichkeit nach Art. 859 ZK-DVO, sodass es schon am objektiven Tatbestand des …

UFSZ2L ZRV/0104-Z2L/02Ist die Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann gegeben, wenn der Hauptverpflichtete in der Mitteilung gemäß Artikel 379 Abs. 1 ZK-DVO nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des in Artikel 379 Abs. 2 ZK-DVO geforderten Nachweises eine Frist von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an, zur Verfügung steht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2004

…welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Die PKW wären mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31…

UFSZ2L ZRV/0103-Z2L/02Ist die Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann gegeben, wenn der Hauptverpflichtete in der Mitteilung gemäß Artikel 379 Abs. 1 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des in Artikel 379 Abs. 2 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, geforderten Nachweises eine Frist von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an, zur Verfügung steht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.04.2004

…welche nach dem1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Die PKW wären mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31 ZK…

UFSZ2L ZRV/0102-Z2L/02Ist die Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann gegeben, wenn der Hauptverpflichtete in der Mitteilung gemäß Artikel 379 Abs. 1 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des in Artikel 379 Abs. 2 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, geforderten Nachweises eine Frist von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an, zur Verfügung steht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2004

…welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Die PKW wären mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31…

UFSZ2L ZRV/0101-Z2L/02Ist die Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann gegeben, wenn der Hauptverpflichtete in der Mitteilung gemäß Artikel 379 Abs.1 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des in Artikel 379 Abs. 2 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, geforderten Nachweises eine Frist von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an, zur Verfügung steht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2004

…welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Der PKW wäre mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31…

UFSZ2L ZRV/0099-Z2L/02Ist die Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann gegeben, wenn der Hauptverpflichtete in der Mitteilung gemäß Artikel 379 Abs. 1 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des in Artikel 379 Abs. 2 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, geforderten Nachweises eine Frist von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an, zur Verfügung steht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.04.2004

…welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Die PKW wären mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31…

UFSZ2L ZRV/0098-Z2L/02Ist die Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann gegeben, wenn der Hauptverpflichtete in der Mitteilung gemäß Artikel 379 Abs. 1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 2001, nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des in Artikel 379 Abs. 2 ZK-DVO, in der Fassung vor 1. Juli 2001, geforderten Nachweises eine Frist von drei Monaten, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an, zur Verfügung steht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.04.2004

…auf Zollschulden anzuwenden wäre, welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art. 859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Der PKW wäre mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax…

UFSZ3K ZRV/0072-Z3K/13Keine Pflichtverletzung im Verfahren der vorübergehenden Verwendung durch eine zulässige Weitergabe eines Beförderungsmittels iSd Art. 560 Abs. 1 ZK-DVO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.09.2013

…verfahrensgegenständlich auch kein anderer Fall einer zulässigen Weitergabe oder Verwendung im Verfahren der vorübergehenden Verwendung vorliegen. Auf die Heilungsmöglichkeiten des Art 859 ZK-DVO könne die Behörde nicht Rücksicht nehmen, weil der Zollschuldner seiner aus Art 860 ZK-DVO resultierenden Darlegungs- und Beweispflicht nicht nachgekommen…

UFSW RV/2136-W/09Kosten für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung müssen bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen entsprechend nachgewiesen werden. Die Führung eines Fahrtenbuches ohne Nachweis, dass der Bw. über ein Fahrzeug verfügt, ist nicht ausreichend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2010

…sei gezwungen, weiterhin getrennte Wohnsitze aufrecht zu erhalten um seiner Frau die besten Heilungsmöglichkeiten zu gewähren. Er fahre monatlich 2-3 mal mit seinem Auto nach Polen. Dem Scheiben sei die Einkommensteuerbestätigung seiner Gattin ebenso beigelegt wie eine Kopie des Führerscheines und Zulassungsscheines. Mit Ersuchen…

UFSZ1W ZRV/0130-Z1W/09Liegen innergemeinschaftliche Lieferungen im Anschluss an die Einfuhr vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.12.2013

…C-48/99). Ist die Verfehlung (wie hier) von den Fallgruppen nicht erfasst, gibt es keine Heilungsmöglichkeit. Auf eine Prüfung des Vorliegens der übrigen Merkmale (Entziehungsversuch, grobe Fahrlässigkeit und Einhaltung von Förmlichkeiten) konnte daher verzichtet werden. Da nach den oben angeführten Feststellungen die Abgabenschuld im…

UFSZ3K ZRV/0257-Z3K/11Verschlussverletzung im Versandverfahren (Schuldbeitritt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.08.2013

…hat, dass also eine Heilung möglich ist, nicht gescheitert. Zur groben Fahrlässigkeit und zum Vorsatz des Beteiligten (zweite Voraussetzung): Grobe Fahrlässigkeit und erst Recht Vorsatz des Beteiligten schließen die Heilungsmöglichkeit ebenso aus. Sind mehrere Personen als Pflichteninhaber (hier der Hauptverpflichtet und der Warenführer) gemäß Art…