…vorhergeht. Würden die Zollbehörden alle verspäteten Gestellungen im Hinblick auf allenfalls festgestellte Unterbrechungen des Beförderungsvorganges ablehnen, käme es nicht zu der vom Gesetzgeber zweifellos gewünschten generellen Heilung von verspäteten Gestellungen im Versandverfahren. Der Senat erachtet es somit im Ergebnis als erwiesen, dass die der Bf…
…Abs. 1 ZK nicht eingreift (VwGH 23.10.2008, 2008/16/0097). Anders als Art. 204 ZK sieht Art. 203 ZK keine Heilung von Pflichtverletzungen vor. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob die Voraussetzungen des Art. 859 ZK-DVO erfüllt waren. Gemäß Art. 203 Abs…
…Abs. 1 ZK nicht eingreift (VwGH 23.10.2008, 2008/16/0097). Anders als Art. 204 ZK sieht Art. 203 ZK keine Heilung von Pflichtverletzungen vor. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob die Voraussetzungen des Art. 859 ZK-DVO erfüllt waren. Gemäß Art. 203 Abs…
…Abs. 1 ZK nicht eingreift (VwGH 23.10.2008, 2008/16/0097). Anders als Art. 204 ZK sieht Art. 203 ZK keine Heilung von Pflichtverletzungen vor. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob die Voraussetzungen des Art. 859 ZK-DVO erfüllt waren. Gemäß Art. 203 Abs…
…Abs. 1 ZK nicht eingreift (VwGH 23.10.2008, 2008/16/0097). Anders als Art. 204 ZK sieht Art. 203 ZK keine Heilung von Pflichtverletzungen vor. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob die Voraussetzungen des Art. 859 ZK-DVO erfüllt waren. Gemäß Art. 203 Abs…
…Zollgebiet lässt eine bereits entstandene Zollschuld nicht entfallen. Anders als Art. 204 ZK sieht Art. 203 ZK keine Heilung von Pflichtverletzungen vor (VwGH 18.9.2007, 2004/16/0256). Es bedurfte daher seitens des Unabhängigen Finanzsenates keiner Erwägungen, ob mit der vorgelegten Bestätigung des Zollamtes…
…dass nicht der Bw als Unternehmer Rechnungsadressat war, sondern die Familie oder die Ehefrau (s. obigen Sachverhaltsteil). Nachschau, Heilung von Verfahrensmängel Gemäß § 144 Abs. 1 Satz 1 BAO kann die Abgabenbehörde für Zwecke der Abgabenerhebung bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu…
…99). Die Verletzung der Verpflichtung zur Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen ist in Art. 859 ZK-DVO in der zweiten Fallgruppe erster Anstrich genannt. Danach kommt es zur Heilung, wenn die in das Versandverfahren überführten Waren trotz einer Pflichtverletzung (z.B…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 55.933,74 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die in der dem Bescheid beiliegenden Aufstellung enthaltenen Versandwaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Weiters sei durch die…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 145,42 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die in der dem Bescheid beiliegenden Aufstellung enthaltenen Versandwaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Weiters sei durch die nicht…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 1.214,67 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die in der dem Bescheid beiliegenden Aufstellung enthaltenen Versandwaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Weiters sei durch die…
…a Zollkodex iVm § 2 Abs.1 ZollR-DG für die Fa. BT (Zollschuldnerin gem. Art.204 Abs.3 Zollkodex) entstandenen Eingangsabgaben in Höhe von € 35.280,00 (davon € 14.400,00 an Zoll, € 20.880,00 an Einfuhrumsatzsteuer; § 232 Abs.2 lit…
…vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen sind, nicht entsprochen worden ist. Da es bei der Tatbestandsverwirklichung gemäß der zitierten Norm auf schuldhaftes Verhalten des Beteiligten nicht ankommt und die Pflichtverletzung eine reine Tathandlung ist…
…1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Nach § 33 Abs. 3 FinStrG idF BGBl. I Nr. 1999/28 werden Abgabenverkürzungen nach Abs. 1 oder 2 unter Begehung der angeführten Pflichtverletzungen bewirkt…
…Rz 11 zu Art. 203). Auch wenn die Zollbehörde lediglich von einer Pflichtverletzung ausgegangen ist, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zumindest ein "versuchtes Entziehen" durch die Umladung zu vertreten. Dieser Umstand ist unabhängig davon zu sehen, ob die Waren später wieder eingelagert oder mit…
…Rz 11 zu Art. 203). Auch wenn die Zollbehörde lediglich von einer Pflichtverletzung ausgegangen ist, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zumindest ein "versuchtes Entziehen" durch die Umladung zu vertreten. Dieser Umstand ist unabhängig davon zu sehen, ob die Waren später wieder eingelagert oder mit…
…Rz 11 zu Art. 203). Auch wenn die Zollbehörde lediglich von einer Pflichtverletzung ausgegangen ist, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zumindest ein "versuchtes Entziehen" durch die Umladung zu vertreten. Dieser Umstand ist unabhängig davon zu sehen, ob die Waren später wieder eingelagert oder mit…
…auf die fehlenden Selbstkontrolle-Maßnahmen) gemangelt. Somit sei (zusammengefasst) festzustellen, dass das als Voraussetzung für eine "Heilung" im Art. 859 ZK-DVO angeführte Nichtvorliegen von grober Fahrlässigkeit im gegenständlichen Fall nicht gegeben sei, was in Ansehung des Wortlauts des Art. 860 ZK-DVO dazu führe…
…Selbstkontrolle-Maßnahmen) gemangelt. Somit sei (zusammengefasst) festzustellen, dass das als Voraussetzung für eine "Heilung" im Art. 859 ZK-DVO angeführte Nichtvorliegen von grober Fahrlässigkeit im gegenständlichen Fall nicht gegeben sei, was in Ansehung des Wortlauts des Art.860 ZK-DVO dazu führe, dass die Zollschuld…
…1 ZollR-DG entstanden. Auf die Beschwerdeausführungen betreffend die Heilung einer nach Art.204 ZK entstandenen Zollschuld gemäß Art. 859 ZK-DVO braucht daher nicht mehr eingegangen zu werden. Gemäß § 72a ZollR-DG hat ua. die Abänderung der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer im Rechtsbehelfsweg zu unterbleiben…