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UFSL RV/1561-L/02Abstandnahme von der Festsetzung einer aus der Besteuerung eines Sanierungsgewinnes resultierenden Körperschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2005

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G-GmbH, vertreten durch Mag. Mg., vom 14. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 18. Juli 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1997 entschieden:   Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die aus der Besteuerung des Sanierungsgewinnes resultierende…

UFSL RV/0060-L/021) Rechtsfähigkeit einer im Firmenbuch gelöschten GmbH 2) Abstandnahme von der Festsetzung einer Gebühr bei Uneinbringlichkeit der Abgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…Dies ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass ein Konkursverfahren mangels Vermögens im Dezember 1999 aufgehoben wurde und trotz Ermittlungen der Abgabenbehörden kein Vermögen hervorgekommen ist. Haftungsmöglichkeiten bestehen keine, zumal der ehemalige Geschäftsführer der GmbH gemäß § 28 GebG 1957 ohnehin als Abgabenschuldner in Betracht kommt…

UFSL RV/0482-L/09Geschäftsführerhaftung für Schwarzumsätze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 12. September 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise…

UFSG RV/0016-G/04Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.05.2004

…wäre. Es seien unkritisch die Sozialversicherungsbeiträge und auch die Gewerbesteuer bezahlt worden. Der Übergang von der handwerklichen zur fabriksmäßigen Möbelerzeugung und die Überlegungen zur Ausweitung der betrieblichen Tätigkeit in Richtung Schiffsbau mit den damit verbundenen Risiken und Haftungsmöglichkeiten seien die entscheidenden Argumente aus betrieblicher Sicht…

UFSW RV/3480-W/10Sicherstellungsauftrag, Feststehen der endgültigen Beträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…dem Unternehmen sämtliche liquiden Mittel entzogen worden wären, wie auch durch die Bekanntmachung an die Drittschuldner praktisch sämtliche Zahlungen mit dem Hinweis auf das Recht der Einstellung der Zahlungen auf Grund gesetzlicher Haftungsmöglichkeiten eingestellt worden wären. Somit wären durch den Sicherstellungsauftrag dem Unternehmen sämtliche Arbeitsmöglichkeiten…

UFSL RV/1083-L/06Gleichbehandlungsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

…Einbringlichkeit führen können (vgl. VwGH 28.11.2002, 97/13/0177). Andere Haftungsmöglichkeiten sind nicht gegeben, sodass die Geltendmachung der Haftung gegenüber dem Bw die einzige Einbringungsmöglichkeit der Haftungsschuld ist. Darüber hinaus beruhte der Abgabenausfall auf einem Verschulden des Bw, sodass Zweckmäßigkeitsüberlegungen Vorrang vor den…

UFSL RV/0981-L/05Haftung für Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.06.2006

…VwGH 15.6.2005, 2005/13/0048). Da auf Grund der durch den Masseverwalter angezeigten Masseunzulänglichkeit der Abgabenausfall bei der Primärschuldnerin feststeht und keine anderen Haftungsmöglichkeiten gegeben sind, ist die Geltendmachung der Haftung gegenüber der Bw die einzige Einbringungsmöglichkeit der Haftungsschuld. Die Geltendmachung der Haftung…

UFSL RV/0433-L/04Vertreterhaftung für Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

… 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung. Da auf Grund des Zwangsausgleiches der Abgabenausfall bei der Primärschuldnerin feststeht (§ 156 der Konkursordnung) und keine anderen Haftungsmöglichkeiten gegeben sind, ist die Geltendmachung der Haftung gegenüber dem Bw. die einzige Einbringungsmöglichkeit der strittigen Haftungsschuld. Billigkeitsgründe die gegen die…

UFSW RV/1789-W/04Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RK, vertreten durch B-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. Oktober 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die Haftung auf € 42…

UFSK RV/0297-K/08Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.Z, Geschäftsführerin, geboren am 6. J 1971, I, H.Str 131, vertreten durch Dr. MB, Rechtsanwalt, H, P.Str. 22/7, vom 4. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes M, vertreten durch HR Mag…

UFSW RV/0376-W/13Haftungsbescheid, Verjährung, zwei handelsrechtliche Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.V., (Bw.) vertreten durch Mag. Isabel Albrecht, RA, 1010 Wien, Salzgries 15/11, vom 13. Juli 2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 31. Mai 2011 gemäß § 9 iVm § 80 BAO…

UFSG RV/0087-G/13Haftung des Finanzstraftäters: Aufgliederung zusammengerechneter Haftungsbeträge nach Abgabenart und Abgabenzeitraum in der Berufungsentscheidung zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Grezesch & Bachmann Fachanwälte für Steuerrecht Partnerschaft, D-28053 Bremen, Wachtstraße 24, Postfach 10 53 43, vom 14. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. November 2007 betreffend Haftung gemäß…

UFSW RV/1333-W/03Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Eidos Deloite & Touche Steuerberatung GmbH, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien vom 26. Februar 2002 betreffend Juli 1999, August 1999, September 1999, Oktober 1999, November 1999…

UFSS RV/0471-S/06Haftung des Geschäftsführers nach §§ 9,80 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. A.H., vertreten durch Dr. Andreas Ceconi, Steuerberater, 5020 Salzburg, Schiffmanngasse 19, vom 30. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Mai 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…

UFSL RV/0303-L/12Bindung an den Inhalt der Abgabenbescheide im Haftungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.A, als Masseverwalter im Konkurs des P, Adr.1, vom 2. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. Jänner 2012 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma…

UFSI RV/0258-I/02Haftung des GmbH-Geschäftsführers, Verjährungseinrede, Ermessensübung bei langer Dauer zwischen dem Entstehen der Steuerschuld und der Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schüßling, Kofler & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt…

UFSW RV/2474-W/08Haftung für Abgaben während aufrechter Geschäftsführertätigkeit, nicht jedoch für Zeiten, in denen der Bw. nicht mehr Geschäftsführer war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von K.S., K., vom 31. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 8. März 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und…

UFSW RV/3903-W/08Haftung einer Strohfrau, schuldhafte Pflichtverletzung , Einschränkung der Geschäftsführungsbefugnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder HR Dr. Michaela Schmutzer, Mag. Harald Berger und Gerhard Mayerhofer im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der L.E., (Bw.) vertreten durch Bonafide Treuhand und Revisions…

UFSL RV/0099-L/05Krankheit des Geschäftsführers schließt Verschulden nicht aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 22. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 22. Oktober 2004 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden:   Der Berufung wird insofern teilweise Folge gegeben, als der Haftungsbetrag…

UFSI RV/0198-I/03Haftung bei mehreren Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Bernhard Hämmerle, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.   Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…