…26 FLAG und § 33 EStG ist nirgends festgelegt, dass die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für die Zeit der Verbüßung einer Haftstrafe in einer Justizanstalt nicht gebühren und aus diesem Grunde rückforderbar sind. Da die Gesetzesgrundlagen im angefochtenen Bescheid nicht angeführt sind, stellt dies einen wesentlichen…
…Bw. sich zum Zeitpunkt der Fällung des erstinstanzlichen Erkenntnisses in Strafhaft befunden habe und er daher über kein Einkommen verfüge. Es würden ihn keine Sorgepflichten treffen. Der Bw. sei persönlich haftender Gesellschafter der am 24. Juli 2002 im Firmenbuch eingetragenen Fa. S-KEG gewesen. Laut…
…81 an Rechtsanwalts- und € 9.000,00 an Steuerberatungskosten. Hierzu erläuterte er, dass er als Gesellschaftergeschäftsführer für Haftungen von zahlungsunfähigen Mitgesellschaftern für persönlich eingegangene Gesellschafterhaftungen allein einstehen habe müssen. Er habe diese Zahlungen, für die er de facto keinen Regress nehmen könne und die…
…als eine wirkliche nach außen erkennbare Einbringungsmaßnahme zu qualifizieren sei, werde die Verjährung der Forderung eingewendet und sei der Haftungsbescheid auch aus diesem Grunde nicht berechtigt. In der Aufstellung der offenen Abgaben sei nicht ersichtlich, ob und in welcher Höhe die vom Masseverwalter ausgeschüttete Konkursquote…
…die Berufung von Herrn J.S., vertreten durch Dkfm Johann Putzer, Wirtschaftstreuhand GmbH, 1090 Wien, Türkenstraße 9, vom 4. Mai 2004 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 30. März 2004 gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.H., W., vom 4. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23. Mai 2003 betreffend Haftung gemäß § 224 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…vertreten durch Dkfm. Dr. Peter Riha, gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend Haftung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…
…9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der X-GmbH in Salzburg im Ausmaß von € 12.438,44 herangezogen. Der Bescheid enthält eine Aufstellung der zugrunde liegenden Abgaben (Umsatzsteuer 2004, Kammerumlage 2005, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Säumniszuschlag 2004), jedoch keine Fälligkeiten. Dem Haftungsbescheid bzw…
…sondern von RH. und GL. ausgeübt worden. Beide Herren seien dazu ausdrücklich bevollmächtigt worden. Es habe eine eindeutige Agendenverteilung bestanden. Nach der Rechtsprechung hafte der Bevollmächtigte, den beiden Genannten sei die Vermögensverwaltung iSd. § 80 Abs. 2 BAO vollumfassend übertragen worden. Wenn die beiden Herren auch…
…Pflicht nicht möglich gewesen sei. Da sie trotz Aufforderung keine Gründe für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer genannt habe, müsse von einer schuldhaften Pflichtverletzung ausgegangen werden. Gegen diesen Haftungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 29. September 2008 berufen und im Wesentlichen ausgeführt, dass die nunmehrige Berufungswerberin im…
…daher ist diesbezüglich eine schuldhafte Pflichtverletzung mangels Durchführbarkeit eines rechtskonformen Beweisverfahrens nicht nachweisbar. Hinsichtlich der im Haftungsbescheid enthaltenen Säumniszuschläge und der lohnabhängigen Abgaben für 2/1997 wird wegen deren Fälligkeit nach Konkurseröffnung ebenfalls mit Bescheidaufhebung vorzugehen sein. Damit verbleibt als Prüfgegenstand lediglich die offene Kapitalertragsteuer…
…Boyer, RA, 2225 Zistersdorf, Haupstr. 25, vom 23. Juli 2012 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 20. Juni 2012 im Beisein der Schriftführerin Michaela Faulhammer nach der am 29. August 2013 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, sowie…
…Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in § 80 Abs. 1 BAO erwähnten Personen neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für diese Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der Ihnen auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden konnten. Nach …
…Werde eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene im Abgabenfälligkeitszeitpunkt überhaupt keine Mittel zur Verfügung gehabt habe, sei dem Vertreter eine haftungsbegründende Pflichtverletzung nicht vorwerfbar. Auch in diesem Fall habe nicht die Behörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung, sondern der Geschäftsführer das Fehlen entsprechender…
…Werde eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene im Abgabenfälligkeitszeitpunkt überhaupt keine Mittel zur Verfügung gehabt habe, sei dem Vertreter eine haftungsbegründende Pflichtverletzung nicht vorwerfbar. Auch in diesem Fall habe nicht die Behörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung, sondern der Geschäftsführer das Fehlen entsprechender…
…Steuererklärungen, als zu diesem Zeitpunkt verantwortlicher gesetzlicher Vertreter der M.GmbH nicht der ihm obliegenden Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe der fehlenden Steuererklärungen nachgekommen. Eine schuldhafte Pflichtverletzung in Bezug auf die haftungsgegenständlichen Beträge sei daher ohne jeden Zweifel gegeben. Aus dem Protokoll vom 10. März…
…sich die Berufung vom 6. Juli 2011, in der vorgebracht wird, dass die im Haftungsbescheid angeführten Abgabenschuldigkeiten nicht bestünden. Sollte es wider Erwarten Bescheide gegen die Gesellschaft geben, werde um deren Zustellung zum Zweck der selbständigen Rechtsmittelerhebung ersucht. Der Bw. sei unstrittig Geschäftsführer der S…
…nicht benachteiligt habe. Da die Bw. ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen im angeführten Umfang nicht nachgekommen sei und die Abgaben bei der genannten Gesellschaft uneinbringlich wären, sei die Haftung auszusprechen gewesen. In der Vorhaltbeantwortung vom 13. Jänner 2012 werde behauptet, dass es vor der Insolvenz, die am…
…stelle eine Pflichtverletzung dar. Durch die Höhe der offenen Abgabenschulden bei der GmbH und durch die Tatsache, dass die Gesellschaft aufgelöst wurde und der Haftende den Betrieb per 31.Mai 2003 eingestellt habe, liege die geforderte Uneinbringlichkeit bei der Abgabenschuldnerin vor. Diese habe keine Zahlungen…
…439033 %) aufgehoben. Mit Schreiben vom 26. April 2012 teilte die Abgabenbehörde erster Instanz dem Bw mit unter welchen Voraussetzungen er zur Haftung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der G GmbH herangezogen werden könne. Mit Schreiben vom 24. Mai 2012 wurde seitens des Vertreters des Bw, ausgeführt…